Rechtsprechung
| BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23 |
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§ 226 StGB; § 224 StGB; § 52 StGB
Schwere Körperverletzung (Konkurrenzen: gefährliche Körperverletzung, das Leben gefährdende Behandlung, Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs, Tateinheit) - bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- Wolters Kluwer
Konkurrenzrechtliche Bewertung der verwirklichten Tatbestände der schweren Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung
- strafrechtsiegen.de
Konkurrenz bei Körperverletzung: BGH klärt die Folgen für das Strafmaß
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Köln, 24.11.2022 - 111 Ks 2/22
- BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.03.2017 - 4 StR 646/16
Strafverfahren: Strafschärfende Berücksichtigung der Tatausführung bei Annahme …
Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Zum einen darf auch bei der Annahme von Gesetzeskonkurrenz die konkrete Ausführung der Tat mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs - hier Schläge mit einer Glasflasche auf den Kopf des Nebenklägers - strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173).Ungeachtet dessen neigt der Senat im Anschluss an den 3. Strafsenat (nicht tragende Erwägungen im Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138) sowie weiten Teilen der Literatur (…vgl. BeckOK StGB/Eschelbach, 57. Ed., § 224 Rn. 54;… MüKo-StGB/Hartung, 4. Aufl., § 224 Rn. 59;… NK-StGB/Paeffgen/Böse/Eidam, 6. Aufl., § 224 Rn. 42;… SSW-StGB/Momsen-Pflanz/Momsen, 5. Aufl., § 224 Rn. 40;… LK-StGB/Grünewald, 12. Aufl., § 224 Rn. 43, a.A. Zöller in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar, 3. Aufl., § 224 Rn. 20;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 226 StGB Rn. 30) zu der Auffassung, dass aufgrund des spezifischen Tatunrechts, das mit dem wissentlichen und willentlichen Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verbunden ist, zwischen einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) anzunehmen ist (offen gelassen BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173).
- BGH, 09.02.2021 - 3 StR 382/20
Schwere Körperverletzung: Konkurrenzverhältnis bei schwerer und gefährlicher …
Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Der 2. Strafsenat neigt im Anschluss an den 3. Strafsenat (nicht tragende Erwägungen im Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138) sowie weiten Teilen der Literatur zu der Auffassung, dass aufgrund des spezifischen Tatunrechts, das mit dem wissentlichen und willentlichen Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verbunden ist, zwischen einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) anzunehmen ist.Ungeachtet dessen neigt der Senat im Anschluss an den 3. Strafsenat (nicht tragende Erwägungen im Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138) sowie weiten Teilen der Literatur (…vgl. BeckOK StGB/Eschelbach, 57. Ed., § 224 Rn. 54;… MüKo-StGB/Hartung, 4. Aufl., § 224 Rn. 59;… NK-StGB/Paeffgen/Böse/Eidam, 6. Aufl., § 224 Rn. 42;… SSW-StGB/Momsen-Pflanz/Momsen, 5. Aufl., § 224 Rn. 40;… LK-StGB/Grünewald, 12. Aufl., § 224 Rn. 43, a.A. Zöller in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar, 3. Aufl., § 224 Rn. 20;… SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 226 StGB Rn. 30) zu der Auffassung, dass aufgrund des spezifischen Tatunrechts, das mit dem wissentlichen und willentlichen Einsatz einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs verbunden ist, zwischen einer gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und einer (vollendeten) schweren Körperverletzung nach § 226 Abs. 1 StGB Tateinheit (§ 52 Abs. 1 StGB) anzunehmen ist (offen gelassen BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173).
- BGH, 07.02.1967 - 1 StR 640/66
Begriffliche Möglichkeit einer versuchten schweren Körperverletzung - Billigendes …
Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Hingegen stehen ihre weitere Wertung, auch die gleichzeitige Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stehe hierzu in Tateinheit sowie ihre hieran anknüpfende strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "tateinheitlich mehrere Straftatbestände verwirklicht, eine schwere Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mit den Tatbestandsalternativen des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Nr. 2 und Nr. 5 StGB)," nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, die insoweit von Gesetzeskonkurrenz zwischen § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und § 226 Abs. 1 StGB ausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195). - BGH, 21.10.2008 - 3 StR 408/08
Gefährliche Körperverletzung (das Leben gefährdende Behandlung); schwere …
Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Die Strafkammer hat im Ausgangspunkt zunächst zutreffend gesehen, dass die vom Angeklagten verwirklichten Tatbestände der schweren Körperverletzung gemäß § 226 Abs. 1 Nr. 3 StGB und der gefährlichen Körperverletzung ? verwirklicht mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) ? in Tateinheit stehen (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, NJW 2009, 863). - BGH, 08.11.1966 - 1 StR 450/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit beabsichtigten …
Auszug aus BGH, 20.06.2023 - 2 StR 126/23
Hingegen stehen ihre weitere Wertung, auch die gleichzeitige Begehung mittels eines gefährlichen Werkzeugs gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB stehe hierzu in Tateinheit sowie ihre hieran anknüpfende strafschärfende Erwägung, der Angeklagte habe "tateinheitlich mehrere Straftatbestände verwirklicht, eine schwere Körperverletzung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung mit den Tatbestandsalternativen des Einsatzes eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Nr. 2 und Nr. 5 StGB)," nicht im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung, die insoweit von Gesetzeskonkurrenz zwischen § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB und § 226 Abs. 1 StGB ausgeht (vgl. BGH, Urteile vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66, NJW 1967, 297, 298; vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 195).
- BGH, 10.04.2025 - 4 StR 495/24
Schwere Körperverletzung (Tätowierung im Gesicht; erhebliche Entstellung: …
Der Senat neigt jedoch dazu - ebenso wie der 2. und 3. Strafsenat (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23 und Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20) - auch insoweit von Idealkonkurrenz auszugehen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16).Es scheint aber zweifelhaft, ob beim Zurücktreten der gefährlichen Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB auch das spezifische Tatunrecht, das mit dem wissentlichen und willentlichen Einsatz der Waffe oder des gefährlichen Werkzeugs verbunden ist, angemessen zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23; Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20).
- BGH, 04.11.2025 - 5 StR 499/25
Voraussetzungen einer gefährlichen und schweren Körperverletzung bzgl. Annahme …
Rn. 3 Der 5. Strafsenat neigt zwar der Auffassung des 2., 3. und 4. Strafsenats zu, in diesen Fällen sei ebenso wie bei § 224 Abs. 1 Nr. 4 und 5 StGB (BGH, Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NStZ 2014, 269 [zu Nr. 4]; vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23; vom 17. Juni 2009 - 1 StR 241/09 [zu Nr. 5]) von Tateinheit auszugehen, um das vom Taterfolg der schweren Körperverletzung unabhängige spezifische Unrecht des Einsatzes einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs im Sinne der Klarstellungsfunktion der Idealkonkurrenz angemessen zu erfassen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, NStZ-RR 2021, 138; vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23;… Urteil vom 10. April 2025 - 4 StR 495/24 Rn. 22 jeweils mwN).Allerdings darf auch bei der Annahme von Gesetzeskonkurrenz die konkrete Ausführung der Tat mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23; vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173).
- BGH, 22.10.2025 - 2 StR 99/25
Entfernung der Hoden mit einem Skalpell als wissentliche schwere …
Rn. 15 bb) Die zuletzt genannte Auffassung, zu welcher der Senat ebenso wie der 3., 4. und 5. Strafsenat (vgl. BGH…, Urteil vom 10. April 2025 - 4 StR 495/24, NJW 2025, 2865, 2868 Rn. 22;… Beschlüsse vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20, BGHR StGB § 224 Abs. 1 Nr. 2 Konkurrenzen 1, …und vom 9. November 2021 - 5 StR 208/21, Rn. 2; noch offengelassen: BGH, Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173; vom 13. April 2017 - 4 StR 59/17, und vom 20. November 2023 - 5 StR 341/23) bereits zuvor neigte (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23), erweist sich als zutreffend. - BGH, 31.07.2025 - 4 StR 37/25
Kognitionspflicht (Wurf einer brennenden Handfackel auf Polizeibeamte; versuchte …
Rn. 17 Sollte das neue Tatgericht eine Strafbarkeit des Angeklagten nach § 226 Abs. 1, §§ 22, 23 Abs. 1 StGB annehmen, wird es auf konkurrenzrechtlicher Ebene zu beachten haben, dass der Versuch der schweren Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 StGB) zwar zur versuchten gefährlichen Körperverletzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) in Tateinheit steht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23; Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 3 StR 408/08, BGHSt 53, 23, 24), zur gefährlichen Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) aber nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs lediglich im Fall von deren Vollendung (vgl. BGH…, Urteil vom 8. November 1966 - 1 StR 450/66 Rn. 11 f.; Urteil vom 7. Februar 1967 - 1 StR 640/66, BGHSt 21, 194, 196; kritisch demgegenüber, bislang aber nicht tragend, BGH…, Urteil vom 10. April 2025 - 4 StR 495/24 Rn. 22;… Beschluss vom 12. März 2025 - 4 StR 329/24 Rn. 8; Beschluss vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23; Beschluss vom 9. Februar 2021 - 3 StR 382/20; Beschluss vom 13. April 2017 - 4 StR 59/17; Beschluss vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16). - BGH, 08.05.2024 - AK 43/24
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (dringender Tatverdacht; …
Die tateinheitliche Verwirklichung einer gefährlichen und einer absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2, 4 und 5, § 226 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StGB (…vgl. zum Konkurrenzverhältnis BGH, Urteile vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 82 f.;… vom 7. Februar 2017 - 5 StR 483/16, BGHSt 62, 36 Rn. 19;… Beschlüsse vom 26. November 2013 - 3 StR 301/13, NJW 2014, 645 Rn. 3; vom 14. März 2017 - 4 StR 646/16, NStZ-RR 2017, 173 f.; vom 20. Juni 2023 - 2 StR 126/23, juris) bedarf für die Entscheidung über die Haftfortdauer ebenso wenig einer Erörterung wie die Frage, ob die Tatbeiträge des Angeschuldigten lediglich als Beihilfe oder - wie nunmehr in der Anklageschrift - als Mittäterschaft zu bewerten sind (…vgl. etwa einerseits BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2018 - AK 4/18 u.a., juris Rn. 33;… vom 20. Februar 2019 - AK 4/19, juris Rn. 23 f.; vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118;… andererseits BGH, Beschlüsse vom 21. September 2020 - StB 28/20, juris Rn. 28 ff.; vom 19. Dezember 2023 - 3 StR 160/22, NJW 2024, 1122).
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