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Weitere Entscheidung unten: BGH, 02.03.2023

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41804
BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22 (https://dejure.org/2022,41804)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2022 - 2 StR 140/22 (https://dejure.org/2022,41804)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 (https://dejure.org/2022,41804)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO; § 345 StPO; § 32d StPO; § 32a StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig (Revisionsbegründungsfrist: Übermittlung der Revisionsbegründung als elektronisches Dokument, elektronische Signatur, vorübergehende Unmöglichkeit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Zulässigkeit einer Revision bei nicht formgerechter Begründung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 32a Abs 3 StPO, § 32d S 2 StPO, § 32d S 3 StPO, § 32d S 4 StPO, § 345 Abs 1 StPO
    Zulässigkeit einer Revision bei nicht formgerechter Begründung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 345 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 2 StPO, § 32d Satz 2 StPO, § 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV, § 32a Abs. 3 StPO, § 31a BRAO, § 32a Abs. 3 Var. 2 StPO, § 32a Abs. 3 Var. 1 StPO, § 32d Satz 3 und 4 StPO, § 32d Satz 3 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige Revision mangels innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 345 Abs. 1 StPO formgerechten Begründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Revision mangels innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 345 Abs. 1 StPO formgerechten Begründung

  • rechtsportal.de

    Unzulässige Revision mangels innerhalb der Revisionsbegründungsfrist gemäß § 345 Abs. 1 StPO formgerechten Begründung

  • datenbank.nwb.de

    Zulässigkeit einer Revision bei nicht formgerechter Begründung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 115
  • StV 2023, 798 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.2022 - 5 StR 328/22

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
    In einem solchen Fall ist die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22, Rn. 2).

    Dagegen muss die Anwendung des Ausnahmetatbestands ausscheiden, wenn der Verteidiger kein geeignetes System vorhält oder bei technischen Problemen nicht umgehend für deren Behebung sorgt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. September 2022, aaO;… KK-StPO/Graf, 8. Aufl., § 32d Rn. 6).

  • BGH, 03.05.2022 - 3 StR 89/22

    Revisionsbegründung durch beA versandt: Keine handschriftliche Unterzeichnung …

    Auszug aus BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
    Ist der Versand über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (§ 31a BRAO) als sicherer Übermittlungsweg erfolgt, so genügt eine einfache Signatur (§ 32a Abs. 3 Var. 2 StPO); in diesem Fall bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, BeckRS 2022, 11872; Beschluss vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, NStZ-RR 2022, 285).
  • BGH, 31.05.2022 - 3 StR 122/22

    Einziehung von Taterträgen und Tatmitteln; (erweiterte Einziehung von Bargeld; …

    Auszug aus BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
    Ist der Versand über ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (§ 31a BRAO) als sicherer Übermittlungsweg erfolgt, so genügt eine einfache Signatur (§ 32a Abs. 3 Var. 2 StPO); in diesem Fall bedarf es keiner qualifizierten elektronischen Signatur (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Mai 2022 - 3 StR 89/22, BeckRS 2022, 11872; Beschluss vom 31. Mai 2022 - 3 StR 122/22, NStZ-RR 2022, 285).
  • BGH, 09.08.2022 - 6 StR 268/22

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BGH, 07.12.2022 - 2 StR 140/22
    Die Prozesshandlung in Form eines pdf-Dokuments (§ 2 Abs. 1 Satz 1 ERVV) muss gemäß § 32a Abs. 3 StPO entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden (…vgl. BT-Drucks. 18/9416, S. 45; BGH, Beschluss vom 9. August 2022 - 6 StR 268/22, NJW 2022, 3588, 3589).
  • BGH, 07.02.2023 - 2 StR 162/22

    Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revisionseinlegung: elektronisches …

    Dass Rechtsanwalt K. eine Übermittlung des von ihm "einfach" signierten Schriftsatzes mit dem besonderen elektronischen Postfach nicht möglich gewesen sei oder ein Ausnahmefall des § 32d Satz 3 und 4 StPO (dazu vgl. Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 Rn. 6) vorgelegen habe, hat er nicht vorgetragen.
  • BGH, 05.09.2023 - 3 StR 256/23

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Versäumung der …

    Ferner ist nichts dazu vorgetragen, ob und wie Rechtsanwältin H. versuchte, etwa über Kontakt mit dem Landgericht, Abhilfe zu schaffen und das technische Problem zu beheben (BGH 2 StR 140/22, NStZ-RR 2023, 115, beckonline).
  • BGH, 05.06.2024 - 4 StR 157/24

    Revision (Zulässigkeit: Revisionsbegründung, Form, Pflicht zur elektronischen …

    Vielmehr zeigen auch ihre Ausführungen, wonach zehn stichprobenartig ausgewählte Sendeprotokolle von ihr wie von ihrem Kollegen diesen "inhaltlich unrichtigen Hinweis" enthielten, dass die Verteidigerin im Fall eigenhändig vorgenommener Versendungen ihrer Schriftsätze eine hierfür unzureichende technische Infrastruktur vorhält (vgl. zur auch ausgeschlossenen Ersatzeinreichung in einem solchen Fall BGH, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22 Rn. 6;… Beschluss vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 mwN).
  • BGH, 10.12.2024 - 1 StR 461/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Form der Revisionseinlegung (ausnahmsweise …

    Denn der Verteidiger hätte spätestens am 17. Juni 2024 diese "vorübergehende Verhinderung" unverzüglich glaubhaft machen müssen (§ 32d Satz 4 erster Halbsatz StPO;… vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2024 - 6 StR 609/23 Rn. 4;… vom 1. März 2023 - 5 StR 440/22 Rn. 8 f.; vom 7. Dezember 2022 - 2 StR 140/22, BGHR StPO § 32d Satz 3 Technische Übermittlung 1 Rn. 6;… vom 27. September 2022 - 5 StR 328/22 Rn. 2 …und vom 30. August 2022 - 4 StR 104/22 Rn. 3; inzident BGH…, Beschluss vom 27. August 2024 - 4 StR 239/24 Rn. 8).
  • BayObLG, 03.08.2023 - 207 StRR 210/23

    Die Voraussetzungen des § 32d S. 3 StPO müssen entweder bei der Ersatzeinreichung …

    Nach dem Gesetzeswortlaut, dem Zusammenhang und insbesondere der Gesetzesbegründung handelt es sich hierbei um eine Wirksamkeitsvoraussetzung der Prozesshandlung; ihre Nichteinhaltung führt zur Unwirksamkeit der Erklärung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 07.12.2022, 2 StR 140/22, zitiert nach juris (für Revisionsbegründung);… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 32 d Rdn. 2).
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   BGH, 02.03.2023 - 2 StR 140/22   

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https://dejure.org/2023,5684
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BGH, Entscheidung vom 02.03.2023 - 2 StR 140/22 (https://dejure.org/2023,5684)
BGH, Entscheidung vom 02. März 2023 - 2 StR 140/22 (https://dejure.org/2023,5684)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 44 StPO; § 32d StPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Pflicht zur elektronischen Übermittlung (Revision)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Wiedereinsetzung bei fehlendem Wissen des Angeklagten um technische Probleme - Wiedereinsetzung bei fehlendem Wissen des Angeklagten um technische Probleme

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.12.1972 - 1 StR 267/72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur …

    Auszug aus BGH, 02.03.2023 - 2 StR 140/22
    Der Senatsbeschluss vom 7. Dezember 2022, mit dem die Revision als unzulässig verworfen wurde, steht dem unbeschadet der damit einhergehenden formellen Rechtskraft der Verurteilung des Angeklagten nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91).
  • BGH, 25.09.2025 - 5 StR 18/25

    Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung

    Die Verwerfung der Revision als unzulässig nach § 349 Abs. 1 StPO steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1972 - 1 StR 267/72, BGHSt 25, 89, 91; vom 2. März 2023 - 2 StR 140/22 Rn. 5;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 44 Rn. 1).
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