Rechtsprechung
| BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 63 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unbefristete Unterbringung: Wahrscheinlichkeit künftiger Taten; positive Feststellung, erheblich eingeschränkte Schuldfähigkeit, Ausprägungsgrad der Störung, Darstellung in den Urteilsgründen; Sachverständigenbeweis: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anforderungen an Darlegung der Gefährlichkeitsprognose im Rahmen einer Unterbringungsanordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 267 StPO, § 20 StGB, § 63 StGB
Anforderungen an Darlegung der Gefährlichkeitsprognose im Rahmen einer Unterbringungsanordnung - IWW
§ 63 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
Anforderungen an Darlegung der Gefährlichkeitsprognose im Rahmen einer Unterbringungsanordnung
Verfahrensgang
- LG Köln, 31.01.2023 - 103 KLs 2/23
- BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Papierfundstellen
- StV 2024, 219
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 06.03.1986 - 4 StR 40/86
Unterbringung bei schwerer anderer seelischer Abartigkeit
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Dies setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er ? sicher feststehend ? die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begangen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 ? 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 ? 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.). - BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Dies setzt unter anderem die positive Feststellung eines länger andauernden, nicht nur vorübergehenden Zustandes des Täters voraus, der dazu führte, dass er ? sicher feststehend ? die Tat zumindest mit erheblich eingeschränkter Schuldfähigkeit im Sinne des § 21 StGB begangen hat (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1986 ? 4 StR 40/86, BGHSt 34, 22, 27; Beschluss vom 6. Februar 1997 ? 4 StR 672/96, BGHSt 42, 385 f.). - BGH, 25.03.2021 - 3 StR 408/20
Anordnung der unbefristeten Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
In den Urteilsgründen bedarf es einer konkretisierenden Darstellung, in welcher Weise sich die näher festgestellte psychische Störung des Betroffenen in der konkreten Tatsituation auf seine Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 StR 408/20 mwN).
- BGH, 10.11.2021 - 2 StR 173/21
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Darlegung: …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Schließt sich der Tatrichter - wie hier - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; etwa Senat, Urteil vom 10. November 2021 - 2 StR 173/21, juris). - BGH, 07.04.2020 - 4 StR 48/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegungsanforderungen an …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Sodann ist der Ausprägungsgrad der Störung und deren Einfluss auf die soziale Anpassungsfähigkeit des Täters zu untersuchen (BGH, Beschluss vom 7. April 2020 ? 4 StR 48/20, juris Rn. 7). - BGH, 05.10.2021 - 6 StR 457/21
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Hang: symptomatischer …
Auszug aus BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Dieser Umstand ist aber ein gewichtiges Indiz gegen die Wahrscheinlichkeit künftiger Taten, das im Rahmen der Gesamtwürdigung zu berücksichtigen ist (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2021 - 6 StR 457/21 mwN).
- BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Betäubungsmittelstrafbarkeit (minder schwerer Fall: Gesamtabwägung: geringe …
a) Schließt sich das Tatgericht - wie hier zur Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 2 StR 146/23 Rn. 6 mwN). - LG Gießen, 10.05.2024 - 6 KLs 604 Js 12032/23 Erforderlich ist insoweit allerdings eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades, die gerade über die bloße Möglichkeit hinausgeht (BGH, Beschluss vom 16.08.2023 - 2 StR 146/23 = BeckRS 2023, 30909 Rn. 3;… Ziegler, in: BeckOK StGB, 60. Edition, § 63 Rn. 11).
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