Rechtsprechung
| BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 Satz 1 StPO
Zurückweisung des Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 346 Abs. 2 StPO, § 44 Satz 1 StPO, § 300 StPO, § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 45 Abs. 2 Satz 3 StPO
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Kenntniserlangung von einer nicht durch den Rechtanwalt begründeten Revision
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Kenntniserlangung von einer nicht durch den Recht...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung der Revision; Kenntniserlangung von einer nicht durch den Rechtanwalt begründeten Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versäumte Revisionsbegründungsfrist - und die Wochenfrist für die Wiedereinsetzung
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.01.2015 - 1 StR 573/14
Unzulässige Anträge auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19
Die erforderlichen Angaben sind, ebenso wie ihre Glaubhaftmachung, Voraussetzung der Zulässigkeit des Antrags (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Januar 2015 - 1 StR 573/14, NStZ-RR 2015, 145 f.). - BGH, 27.06.2017 - 2 StR 129/17
Zustellungsverfahren (Doppelzustellung nach Fristablauf); Wiedereinsetzung in den …
Auszug aus BGH, 11.06.2019 - 2 StR 150/19
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss daher unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Juni 2017 - 2 StR 129/17, NStZ-RR 2017, 285 f.).
- BGH, 06.08.2019 - 1 StR 297/19
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
Eine Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist scheidet ungeachtet der Frage, ob die Frist des § 45 Abs. 1 Satz 1 StPO gewahrt wäre, schon deshalb aus, weil die versäumte Prozesshandlung - Einreichung einer formwirksamen Revisionsbegründung - nicht nachgeholt wurde (§ 45 Abs. 2 Satz 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 2 StR 150/19 Rn. 7).Im Übrigen hat der Angeklagte auch nicht nachvollziehbar ausgeführt und glaubhaft gemacht, dass er unverschuldet an der Wahrung der Frist zur Begründung der Revision gehindert war (§ 45 Abs. 2 Satz 1, vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 2 StR 150/19 Rn. 4, 7).
- BGH, 20.04.2022 - 1 StR 33/22
Antrag auf Wiedereinsetzung in die Revisionsbegründungsfrist (Rückgabe der Sache …
Ein Wiedereinsetzungsantrag muss unter konkreter Behauptung und Glaubhaftmachung von Tatsachen so vollständig begründet werden, dass ihm die unverschuldete Verhinderung des Antragstellers entnommen werden kann (BGH, Beschluss vom 11. Juni 2019 - 2 StR 150/19 Rn. 4 mwN).
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