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Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.07.2011

Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,43232
BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2013,43232)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2013,43232)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2013,43232)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    Vor § 1 StPO; Vor § 296 StPO
    Unstatthafte Gegenvorstellung

  • lexetius.com

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 488/12

    Unstatthafte Gegenvorstellung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11
    Eine Gegenvorstellung ist daher grundsätzlich nicht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 488/12; BGH, Beschluss vom 1 2 11. September 2012 - 4 StR 195/12 mwN).
  • BGH, 11.09.2012 - 4 StR 195/12

    Unzulässige Gegenvorstellung; unbegründete Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 2 StR 164/11
    Eine Gegenvorstellung ist daher grundsätzlich nicht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 488/12; BGH, Beschluss vom 1 2 11. September 2012 - 4 StR 195/12 mwN).
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 452/20

    Erfolgloser Rechtsbehelf gegen die Kostenentscheidung

    Deshalb kann hier dahinstehen, unter welchen Umständen eine Gegenvorstellung zulässig ist, mit der ein Revisionsführer beanstandet, das Revisionsgericht habe ihm zu Unrecht Kosten oder Auslagen auferlegt (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11, juris mwN; vom 13. Oktober 2015 - 3 StR 256/15, juris; vom 16. März 2021 - 4 StR 311/20, juris).
  • BGH, 25.11.2014 - 2 StR 608/12

    Grenzen der Revisionserstreckung; Beihilfe (Beihilfe zur Beihilfe)

    Eine Gegenvorstellung ist daher grundsätzlich nicht statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11 mwN).
  • BGH, 27.03.2014 - 5 StR 44/14

    Zurückweisung von Gegenvorstellung und Anhörungsrüge

    Die erhobene Gegenvorstellung ist grundsätzlich nicht statthaft (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 2 StR 164/11); das Vorbringen des Verurteilten ist nicht geeignet, eine Ausnahme zu rechtfertigen.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2011 - 2 StR 164/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11902
BGH, 06.07.2011 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,11902)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2011 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,11902)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2011 - 2 StR 164/11 (https://dejure.org/2011,11902)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; Art. 316e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 StGB; § 354a StPO
    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung

  • lexetius.com

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 18.10.2011 - 4 StR 253/11

    Einschränkende Auslegung der Sicherungsverwahrung nach der Grundsatzentscheidung …

    Über Art. 316e EGStGB wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht befunden; die Vorschrift ist daher weiterhin geltendes Recht und als Sonderregelung gegenüber § 2 Abs. 6 StGB zu beachten (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11, vom 6. Juli 2011 - 2 StR 164/11).

    Da der Betrug nach dem Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung vom 22. Dezember 2010 nicht mehr zum Katalog der Straftaten zählt, deren Begehung zur Anordnung dieser Maßregel der Besserung und Sicherung führen kann, und auch die vom Landgericht angeführten Vorverurteilungen die Voraussetzungen des neu gefassten § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB nicht (mehr) erfüllen, hat der Senat die vom Landgericht angeordnete Maßregel - wie vom Generalbundesanwalt beantragt - in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO entfallen lassen (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 11. Januar 2011 - 1 StR 528/10, vom 8. Juni 2011 - 4 StR 127/11, vom 6. Juli 2011 - 2 StR 164/11, dort auch zur Kostenentscheidung).

  • OLG München, 10.07.2013 - 1 Ws 499/13
    Die in dem Urteil angeordnete Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde im Revisionsverfahren durch Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2011 - 2 StR 164/11 aufgehoben, weil Diebstahl, Betrug und Computerbetrug seit dem 01.01.2011 nicht mehr in den Katalog der Anlasstaten fur Sicherungsverwahrung fallen, was als milderes Recht anzuwenden war (Art. 316e Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 EGStGB, § 354a StPO).
  • OLG Köln, 06.05.2013 - 2 Ws 200/13

    Anrechnung von Zeiten des Vollzugs der Sicherungsverwahrung auf Strafhaft

    Eine zunächst zusätzlich angeordnete (erneute) Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wurde im Revisionsrechtszug wegen der geänderten gesetzlichen Vorgaben aufgehoben (BGH, Beschluss vom 06.07.2011, 2 StR 164/11, Juris).
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