Rechtsprechung
| BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 21 StGB; § 64 StGB; § 46 Abs. 3 StGB
Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung: Alkoholintoxikation, planvolles und situationsgerechtes Vorgehen, Bewusstseinseinschränkungen, kognitive Wahrnehmungsstörungen, Kompensationsfähigkeit von Alkoholikern); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit bei hoher BAK
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 21 StGB, §§ 20, 21 StGB, § 46 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 2,3 Promille
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund einer maximalen Blutalkoholkonzentration von 2,3 Promille
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Bonn, 17.11.2020 - 24 Ks 10/20
- LG Bonn, 17.11.2020 - 900 Js 580/20
- BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BGH, 02.07.2015 - 2 StR 146/15
Verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholisierung als Grund der fehlenden …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Dabei sind allerdings nur solche Umstände zu berücksichtigen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei der Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (BGH NStZ-RR 1998, 107; NJW 2015, 3525, 3526; NStZ-RR 2016, 103, 104).Aus planvollem oder situationsgerechtem Vorgehen allein, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt, lassen sich regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen (BGH NJW 2015, 3525, 3526;… s. auch Fischer, StGB, 68. Aufl., § 20 Rn. 25).
Zudem ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinanderfallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237).
- BGH, 14.10.2015 - 2 StR 115/15
Verminderte Schuldunfähigkeit (verminderte Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Dabei sind allerdings nur solche Umstände zu berücksichtigen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei der Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (BGH NStZ-RR 1998, 107; NJW 2015, 3525, 3526; NStZ-RR 2016, 103, 104).Die Blutalkoholkonzentration ist demgegenüber ein gewichtiges Beweisanzeichen, gibt der Blutalkoholgehalt doch immerhin die wirksam vom Körper aufgenommene Alkoholmenge an (vgl. Senat, NStZ-RR 2016, 103, 104).
- BGH, 30.04.2015 - 2 StR 444/14
Verminderte Schuldfähigkeit (Vorliegen einer krankhaften seelischen Störung durch …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Zudem ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinanderfallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237).
- BGH, 12.06.2007 - 4 StR 187/07
Rechtsfehlerhafte Verneinung einer verminderten Schuldfähigkeit nach erheblicher …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Zudem ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinanderfallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237). - BGH, 17.08.2011 - 5 StR 255/11
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation; Ausfallerscheinungen; …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Zudem ist bei - wie hier - alkoholgewöhnten Tätern zu berücksichtigen, dass äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit durchaus weit auseinanderfallen können (vgl. BGH NStZ 2007, 696; NStZ 2015, 634; NJW 2015, 3525, 3526) und sich gerade bei Alkoholikern oft eine durch "Übung" erworbene erstaunliche Kompensationsfähigkeit im Bereich grobmotorischer Auffälligkeiten zeigt (BGH StV 2012, 281; NJW 2015, 3525; StV 2019, 237). - BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95
BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss (BGHSt 43, 66, 72 f.; 57, 247, 250), ist der im Einzelfall festzustellende Wert doch immerhin ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine erhebliche alkoholische Beeinflussung. - BGH, 29.05.2012 - 1 StR 59/12
Bedeutung der Blutalkoholkonzentration für die Beurteilung der (verminderten) …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Auch wenn davon auszugehen ist, dass es keinen gesicherten medizinisch-statistischen Erfahrungssatz darüber gibt, dass ohne Rücksicht auf psychodiagnostische Beurteilungskriterien allein wegen einer bestimmten Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit in aller Regel vom Vorliegen einer alkoholbedingt erheblich verminderten Steuerungsfähigkeit ausgegangen werden muss (BGHSt 43, 66, 72 f.; 57, 247, 250), ist der im Einzelfall festzustellende Wert doch immerhin ein gewichtiges Beweisanzeichen für eine erhebliche alkoholische Beeinflussung. - BGH, 20.09.2011 - 1 StR 120/11
Totschlag (Tötungsvorsatz bei Stichen); Mord (Heimtücke; erforderliche …
Auszug aus BGH, 22.06.2021 - 2 StR 168/21
Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass bei Konflikttaten die Annahme eines Zusammenhangs mit einem Hang zum Missbrauch berauschender Mittel grundsätzlich wenig naheliegt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 72, 74).
- BGH, 14.03.2024 - 4 StR 354/23
Diebstahl mit Waffen (gefährliches Werkzeug: objektive Beschaffenheit, objektive …
Im Rahmen der Anwendung psychodiagnostischer Kriterien sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 Rn. 8 mwN).Aus planvollem und situationsgerechtem Vorgehen, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 Rn. 11 mwN), oder der Flucht des Täters vom Tatort (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 448/20 Rn. 8 mwN) lassen sich regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen.
- BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
Totschlag; vorsätzlicher Vollrausch; Schuldfähigkeit (Alkoholintoxikation); …
In die Gesamtwürdigung sind sowohl die Höhe der Blutalkoholkonzentration als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 8;… vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 22 f.).Zu Recht hat das Landgericht in diesem Zusammenhang zudem darauf abgehoben, dass bei erheblich alkoholgewöhnten Menschen wie dem Angeklagten äußeres Leistungsverhalten und innere Steuerungsfähigkeit weit auseinanderfallen können (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Februar 2022 - 1 StR 492/21, NStZ 2022, 473 Rn. 2; vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 11; vom 28. Februar 2018 - 4 StR 530/17, NStZ-RR 2018, 136;… vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, NJW 2015, 3525 Rn. 7;… vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 30).
- BGH, 09.02.2022 - 1 StR 492/21
Alkoholbedingt verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Gesamtbetrachtung: …
Maßgeblich für die Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB gegeben sind, ist dementsprechend eine Gesamtwürdigung, in die sowohl die Höhe der BAK als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 -, Rn. 8;… Beschluss vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12 -, Rn. 22; jeweils m. w. N.).Im Rahmen der Anwendung psychodiagnostischer Kriterien sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 -, Rn. 8 m. w. N.).
Aus planvollem und situationsgerechtem Vorgehen, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 -, Rn. 11 m. w. N.), oder der Flucht des Täters vom Tatort (vgl. BGH…, Beschluss vom 11. Mai 2021 - 2 StR 448/20 -, Rn. 8 m. w. N.) lassen sich regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen.
- LG Deggendorf, 10.10.2022 - 1 Ks 9 Js 6824/20
Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke, niedrige Beweggründe, Grausamkeit und …
Zudem ist zu beleuchten, ob eine Alkoholgewöhnung in einem solchen Maße vorliegt, welche das äußere Leistungsverhalten und die innere Steuerungsfähigkeit auseinanderfallen lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 22.06.2021, Az. 2 StR 168/21). - BGH, 02.05.2023 - 1 StR 41/23
Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Gesamtbetrachtung: …
So können die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit auch bei einer Blutalkoholkonzentration schon von unter 2 Promille begründen, umgekehrt eine solche selbst bei errechneten Maximalwerten von über 3 Promille auch ausschließen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 Rn. 8;… vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12 Rn. 22 f. mwN). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen, …
So lassen sich aus planvollem oder situationsgerechtem Vorgehen, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt, für sich genommen regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen (Senat, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 11;… vom 2. Juli 2015 - 2 StR 146/15, juris Rn. 7). - BayObLG, 04.06.2024 - 203 StRR 184/24
Erforderliche Urteilsfeststellungen zur Wegnahme beim Diebstahl und zur …
In die Gesamtwürdigung sind sowohl die Höhe der Blutalkoholkonzentration als auch psychodiagnostische Kriterien einzustellen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 8;… vom 29. Mai 2012 - 1 StR 59/12, BGHSt 57, 247 Rn. 22 f.).Aus planvollem oder situationsgerechtem Vorgehen allein, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt, lassen sich regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21 -, juris Rn. 11 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 12. Juni 1996 - 2 StR 202/96 -, juris;… Fischer a.a.O. § 20 Rn. 24, 25;… Verrel/Linke/Koranyi a.a.O. § 20 Rn. 104 m.w.N.).
- BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zur-Verfügung-Stehen des …
So lassen sich aus planvollem oder situationsgerechtem Vorgehen, das lediglich die Verwirklichung des Tatvorsatzes darstellt, für sich genommen regelmäßig keine tragfähigen Schlüsse in Bezug auf die Steuerungsfähigkeit des Täters ziehen (BGH…, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22, juris Rn. 8; Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, juris Rn. 11). - BGH, 20.04.2023 - 2 StR 363/22
Verminderte Schuldfähigkeit (Sachverständigengutachten: Gesamtwürdigung, falsche …
b) Es kann an dieser Stelle offen bleiben, ob die Ausführungen der Sachverständigen, denen sich das Landgericht ohne eigene Erwägungen angeschlossen hat, den Anforderungen genügen, die der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an eine zur Prüfung der Voraussetzungen des § 21 StGB erforderliche Gesamtwürdigung von Umständen stellt, die aussagekräftige Hinweise darauf geben können, ob das Hemmungsvermögen des Täters bei der Begehung der Tat erhalten geblieben ist oder nicht (vgl. dazu nur Senat, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21). - BGH, 21.08.2024 - 1 StR 345/24
Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Erfordernis einer …
Bei derartigen Konflikttaten liegt die Annahme eines symptomatischen Zusammenhangs eher fern (BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 2021 - 2 StR 168/21, BeckRS 2021, 25472, und vom 23. November 2021 - 2 StR 380/21, NStZ-RR 2022, 41).
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