Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG; § 267 StPO
Herstellen von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung und Bestimmung der nicht geringen Menge: Erheblichkeit der anvisierten Wirkstoffmenge bei Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage); Urteilsgründe (Darstellung der Anknüpfungstatsachen und ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Ertragserwartung beim Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29a Abs 1 BtMG, § 30a Abs 1 BtMG, § 261 StPO, § 267 Abs 1 StPO
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Ertragserwartung beim Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage - IWW
- Wolters Kluwer
Aufhebung von Einzelstrafaussprüchen hinsichtlich der Mitwirkung der betroffenen Täter am Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage wegen eines durchgreifenden Darstellungsmangels; Abstellen auf ein Gutachten ohne Darstellung seines Inhalts; Umfang der Darlegungspflicht ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 357 ; StGB § 30
Aufhebung von Einzelstrafaussprüchen hinsichtlich der Mitwirkung der betroffenen Täter am Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage wegen eines durchgreifenden Darstellungsmangels; Abstellen auf ein Gutachten ohne Darstellung seines Inhalts; Umfang der Darlegungspflicht ... - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.01.2020 - 186 Js 973/17
- LG Köln, 22.01.2020 - 324 KLs 8/18
- BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2021, 379
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 06.05.2020 - 2 StR 391/19
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Abgrenzung des Handeltreibens …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Zutreffend hat die Strafkammer erkannt, dass beim Aufbau und Betrieb einer Cannabis-Plantage sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge als auch für den Schuldumfang bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich ist, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19 mwN).Damit bleibt offen, auf welcher Grundlage die Strafkammer bzw. gegebenenfalls das Landeskriminalamt zu der Wertung gelangt ist, die vorgefundenen Setzlinge und Cannabispflanzen unterschiedlicher Wuchshöhe rechtfertigten die Schätzung, die Angeklagten seien von einer derartigen Ertragserwartung ausgegangen (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19).
- BGH, 16.10.2014 - 3 StR 268/14
Anbau einer nicht geringen Menge Cannabis ausschließlich zum Eigenkonsum …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Denn insoweit handelt es sich bei der Bestimmung des Wirkstoffgehalts von sichergestellten und konsumfertigen Rauschmitteln um weitgehend standardisierte Verfahren, bei denen die Mitteilung des Ergebnisses jedenfalls dann ausreichen kann, wenn - wie hier - keine Einwände gegen die Zuverlässigkeit der Begutachtung erhoben worden und auch aus den Urteilsgründen nicht ersichtlich sind (vgl. BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14). - BGH, 28.06.2007 - 3 StR 140/07
Verabredung eines Verbrechens (notwendige Genauigkeit der getroffenen …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Für die Annahme einer Verabredung im Sinne des § 30 StGB zu diesem Zeitpunkt war die Konkretisierung auf die wesentlichen Grundzüge der Tat, zu deren Begehung die Angeklagten unbedingt entschlossen waren, ausreichend (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - 3 StR 140/07, NStZ 2007, 697).
- BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99
Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
a) Folgt der Tatrichter dem Gutachten eines Sachverständigen, so ist er, sofern es sich nicht um ein weithin standardisiertes Verfahren handelt, sachlich-rechtlich verpflichtet, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachtens so darzulegen, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerung nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 427/18, juris Rn. 27; Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99, juris Rn. 2;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 16;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 267 Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 25.04.2019 - 1 StR 427/18
Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Maßstab für kommunale Entscheidungsträger …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
a) Folgt der Tatrichter dem Gutachten eines Sachverständigen, so ist er, sofern es sich nicht um ein weithin standardisiertes Verfahren handelt, sachlich-rechtlich verpflichtet, die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachtens so darzulegen, dass das Revisionsgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Schlussfolgerung nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2019 - 1 StR 427/18, juris Rn. 27;… Urteil vom 27. Oktober 1999 - 3 StR 241/99, juris Rn. 2;… KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 16;… Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 267 Rn. 13, jeweils mwN). - BGH, 03.05.2012 - 3 StR 46/12
Beweiswürdigung (Mitteilung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, juris Rn. 8;… Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, juris Rn. 12). - BGH, 07.05.1996 - 1 StR 170/96
Psychose - Eifersuchtswahn - Schizophrenie - Persönlichkeitsstörung - Anordnung …
Auszug aus BGH, 21.07.2020 - 2 StR 187/20
Der Umfang der Darlegungspflicht richtet sich dabei nach der jeweiligen Beweislage und der Bedeutung, die der Beweisfrage für die Entscheidung zukommt (BGH…, Urteil vom 3. Mai 2012 - 3 StR 46/12, juris Rn. 8; Beschluss vom 7. Mai 1996 - 1 StR 170/96, juris Rn. 12).
- BGH, 02.11.2022 - 6 StR 239/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
a) Die neu zur Entscheidung berufene Strafkammer wird differenziert nach den beiden Aufzuchten die jeweiligen Betäubungsmittelmengen und ihre Wirkstoffgehalte zu bestimmen, hierbei - jedenfalls für die erste Ernte - auf die insoweit sichergestellten Betäubungsmittel zurückzugreifen und - betreffend die zweite Aufzucht - nach Maßgabe der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 ff.) die Menge, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden sollte, unter Heranziehung der Referenzwerte aus der ersten Ernte nachvollziehbar, gegebenenfalls im Wege der Schätzung, festzustellen haben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19; vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20). - BGH, 25.11.2020 - 5 StR 534/19
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Aufzucht von Pflanzen (Bestimmen der …
Maßgeblich ist die Menge, die mit der bereits begonnenen Aufzucht der Pflanzen letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (BGH, Beschluss vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19; Urteile vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17; vom 8 9 10 22. Dezember 2016 - 4 StR 360/16; vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12, BGHSt 58, 99, 101 f.; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20). - BGH, 09.09.2024 - 2 StR 87/24
Handeltreiben mit Cannabis (Handeltreiben: Betäubungsmittelgesetz, Anbauen, …
Sowohl für die Abgrenzung zur nicht geringen Menge - der Grenzwert, ab dem eine nicht geringe Menge vorliegt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs weiterhin bei 7, 5 Gramm THC anzusetzen (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 18. April 2024 - 1 StR 106/24; vom 23. April 2024 - 5 StR 153/24; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23; vom 6. Mai 2024 - 4 StR 5/24; vom 15. Mai 2024 - 6 StR 73/24) - als auch für den Schuldumfang ist bei der Strafzumessung die Menge an Wirkstoff maßgeblich, die mit dem Anbau letztlich erzielt und gewinnbringend veräußert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 mwN).
- BGH, 12.03.2025 - 4 StR 523/24
Rücktritt (Fehlschlag: schwere räuberische Erpressung, Rücktrittshorizont, …
der Urteilsgründe Feststellungen zum tatsächlichen THC-Gehalt des in einer vom Angeklagten T. betriebenen Cannabisplantage gefundenen Pflanzenmaterials getroffen und diese Wirkstoffmenge in der Strafzumessung gewürdigt hat, kommt es stattdessen maßgeblich auf die - mit sachverständiger Hilfe zu ermittelnde - Ertragserwartung an (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20 Rn. 8 mwN). - BGH, 19.05.2022 - 3 StR 370/21
Beihilfe zum Verbringen von Dopingmitteln in nicht geringer Menge
Im Übrigen genügt zum Beleg der festgestellten Wirkstoffmenge im Rahmen der Beweiswürdigung hier der Hinweis auf das entsprechende Gutachten, weil der Ermittlung der Mengen standardisierte Verfahren zugrunde liegen (s. entsprechend zu Betäubungsmitteln BGH, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 3 StR 268/14, NStZ-RR 2015, 14, 15; Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, juris Rn. 9, 11). - BGH, 05.05.2021 - 6 StR 133/21
Strafzumessung bei Betäubungsmittelstraftaten (Feststellungen zum …
Ergänzend weist der Senat darauf hin, dass für den Schuldumfang in Fall 2 der Wirkstoffgehalt der gesamten Erntemenge von 27 kg zu berücksichtigen ist, während für denjenigen in Fall 3 die Menge an Wirkstoff maßgebend ist, die mit dem Anbau der 627 Marihuanapflanzen erzielt werden sollte (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20). - BGH, 15.02.2022 - 2 StR 483/21
Urteilsgründe (Sachverständigenbeweis: Darlegung)
Nachvollziehbare Darlegungen dazu, wie der Sachverständige zu diesem Ertrag gekommen ist, finden sich in den Urteilsgründen nicht; die allein wiedergegebenen Hinweise auf die Beleuchtungssituation erlauben dem Senat nicht die Prüfung, ob die Wertung des Sachverständigen, der sich das Landgericht angeschlossen hat, auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (…Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 StR 391/19, Rn. 9 ff. und vom 21. Juli 2020 - 2 StR 187/20, Rn. 8 ff.).
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