Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98 (2) |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Papierfundstellen
- StV 1999, 205 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …
Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGH NStZ 1997, 29;… BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96). - BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafe kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGH NStZ 1997, 29; BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4). - BGH, 21.07.1994 - 1 StR 396/94
Aufklärungsrüge - Verfahrensverzögerung - Freiwilliger Rücktritt - Prozeßbetrug - …
Auszug aus BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung von Amts wegen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des zweiten tatrichterlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGH NStZ 1997, 29 m. Anm. Scheffler; NJW 1995, 1101; StV 1994, 652, 653; vgl. auch BVerfG Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
- BGH, 26.05.2004 - 2 ARs 33/04
Recht auf Verfahrensbeschleunigung; Antwort auf Anfragebeschluss; Prüfung …
Dies gilt auch für die seltenen Fälle, in denen das Revisionsgericht von Amts wegen einen Verstoß gegen Artikel 6 MRK zu berücksichtigen hat, der nach Verkündung des angefochtenen Urteils eingetreten ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 5. Juli 1995 - 2 StR 219 und 220/94; vom 16. Juli 1997 - 2 StR 286/97; 18. Dezember 1998 - 2 StR 193/98 und vom 19. Januar 2000 - 2 StR 627/99). - BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Verfahrensverzögerung als Strafmilderungsgrund
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).
- BGH, 07.05.2008 - 5 StR 118/08
Vollständige Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung (Erfassung …
Der Senat nimmt die gebotene Kompensation in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst vor, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11;… siehe auch BGHR StPO § 354 Abs. 1a Anwendungsbereich 4).
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