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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2023 - 2 StR 2/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,25618
BGH, 02.08.2023 - 2 StR 2/23 (https://dejure.org/2023,25618)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2023 - 2 StR 2/23 (https://dejure.org/2023,25618)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2023 - 2 StR 2/23 (https://dejure.org/2023,25618)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 2 StPO
    Verwerfung der Revision als unbegründet

  • openjur.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.07.2002 - 2 StR 200/02

    Keine Erstattung von in Erfüllung einer Bewährungsauflage gezahlten Geldbeträgen …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 2/23
    Wird die neue Gesamtstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Ausgleich für die Nichterstattung der Leistungen, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen einbezogener, zur Bewährung ausgesetzter Strafen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2002 - 2 StR 200/02; vom 28. Februar 2023 - 2 StR 492/22;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1257 mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - 2 StR 492/22

    Anrechnung von Bewährungsauflagenleistungen auf nachträglich gebildete …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - 2 StR 2/23
    Wird die neue Gesamtstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ein Ausgleich für die Nichterstattung der Leistungen, die der Angeklagte zur Erfüllung von Auflagen einbezogener, zur Bewährung ausgesetzter Strafen erbracht hat, gemäß § 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB durch eine die Strafvollstreckung verkürzende Anrechnung auf die Gesamtfreiheitsstrafe zu bewirken (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2002 - 2 StR 200/02; vom 28. Februar 2023 - 2 StR 492/22;… Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1257 mwN).
  • BGH, 27.11.2024 - 3 StR 441/24

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Anrechnungsentscheidung bei bereits …

    Sie kann jedoch im Revisionsverfahren in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO nachgeholt werden, wenn das Urteil - wie hier - alle erforderlichen Tatsachen enthält (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - 2 StR 2/23, juris).
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