Rechtsprechung
| BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 261 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 267 Abs. 4 StPO; Art. 5 Abs. 3 EMRK; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: Glaubwürdigkeit, ausnahmsweise entbehrliche Darlegung der Aussagegenese; Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung); Aufklärungsrüge; Urteilsgründe - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Strafanzeige hinsichtlich sexueller Straftaten als Rache gegen den Lebenspartner wegen Misserfolgen in einem Verfahren zur Regelung des Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind; Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht wegen unterlassener Anhörung von Zeugen aus dem ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 267 Abs. 1
Urteilsdarstellung zur Aussageentwicklung bei Aussage gegen Aussage - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2006, 55
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- EGMR, 29.07.2004 - 49746/99
Übermäßig lange Dauer der Untersuchungshaft und Verstoß gegen den …
- BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92
Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten
Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.). - BGH, 12.12.1996 - 4 StR 499/96
Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht …
Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.).
- BGH, 23.06.1992 - 5 StR 74/92
Steuerlich erhebliche Umstände im Beitreibungsverfahren - Erörterung …
Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
War er zu ihrer Überzeugung geklärt, bestand kein Anlass, ihn als wesentlichen Punkt in der Beweiswürdigung abzuhandeln (vgl. auch BGH NJW 1992, 2838, 2840). - BGH, 07.04.1999 - 2 StR 440/98
Freie Beweiswürdigung, Aufklärungspflicht des Gerichts; Unterbringung in der …
Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.). - BGH, 19.10.1999 - 5 StR 442/99
Aufklärungspflicht; Untersuchungsgrundsatz; Beweiswürdigung; Inbegriff der …
Auszug aus BGH, 27.07.2005 - 2 StR 203/05
Die Rüge läuft, auch wenn eine ausdrückliche Verknüpfung im Sinne einer Alternativität zwischen einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einem Verstoß gegen § 261 StPO nicht vorgenommen worden ist, deshalb im Ergebnis auf die Rüge der "Aktenwidrigkeit" der Urteilsgründe hinaus, die nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich unzulässig ist (BGH NJW 1992, 2840; BGH NStZ 1997, 294; BGH NStZ 1999, 423; BGH NStZ 2000, 156;… Meyer-Goßner, StPO 48. Aufl. § 337 Rdn. 15 a m.w.N.).
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Werden zur Revisionsrechtfertigung herangezogene Tatsachen entgegen § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO unzutreffend dargestellt, ist eine darauf gestützte Verfahrensrüge ebenfalls unzulässig (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, 56). - BGH, 12.03.2025 - 4 StR 329/24
Aufklärungsrüge (Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe; Rekonstruktionsverbot); …
Insofern weist der Generalbundesanwalt zu Recht darauf hin, dass die für das Revisionsgericht nicht rekonstruierbaren Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung solche Vorhalte oder Nachfragen womöglich entbehrlich machten - oder diese erfolgt sind - und in der Folge eine Erörterung in den Urteilsgründen, die nicht der Dokumentation der Beweisaufnahme dienen, unterbleiben konnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05 Rn. 24 ff.).Aus den Urteilsgründen ergibt sich hier keine Unzulänglichkeit der Beweisausschöpfung, was allein einer Aufklärungsrüge wegen eines nicht ausgeschöpften Zeugenbeweises im Ausnahmefall zum Erfolg verhelfen könnte (vgl. BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05 Rn. 25;… Beschluss vom 14. März 1989 - 1 StR 19/89 Rn. 6; Urteil vom 3. Juli 1962 - 1 StR 157/62, BGHSt 17, 351, 352 f.;… Becker in Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 244 Rn. 364;… Sättele in SSW-StPO, 5. Aufl., § 244 Rn. 78;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 67. Aufl., § 244 Rn. 103 mwN).
- BGH, 07.08.2007 - 4 StR 142/07
Verspätetes Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH; rechtliches Gehör; …
Daran ist das Revisionsgericht grundsätzlich gebunden (vgl. BGH NStZ 2006, 55, 56).
- BayObLG, 28.05.2020 - 205 StRR 9/20
Alternativrüge bei Widerspruch zwischen Urteilsgründen und Akteninhalt
Dabei bedarf nicht der Klärung, ob dem im vorliegenden Fall schon entgegensteht, dass bei einer derartigen "Alternativrüge" regelmäßig der Inhalt der Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung rekonstruiert werden müsste (BGH…, Urteil vom 02.06.1992, Az. 1 StR 182/92, NJW 1992, 2840, Rn. 11 bei juris; BGH, Urteil vom 27.07.2005, Az. 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, Rn. 26 bei juris).Rn. 12 1. Soweit eine alternativer Verstoß entweder gegen § 244 Abs. 2 StPO oder § 261 StPO in der Rechtsprechung bislang - trotz der grundsätzlichen Unzulässigkeit einer Rüge der "Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe" (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 27.07.2005, Az. 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, Rn. 26 bei juris m.w.N.) - für möglich erachtet wurde, ergaben sich die Aufklärungs- und Erörterungspflicht regelmäßig gemeinsam aus einem Widerspruch zwischen dem Urteilsinhalt und anderen, der Überprüfung durch das Revisionsgericht zugänglichen Umständen, so dass durch den Akteninhalt ohne weiteres die Unrichtigkeit der Urteilsfeststellungen bewiesen wurde (vgl. allgemein BGH…, Beschluss vom 03.09.1997, Az. 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, Rn. 17 bei juris; BGH…, Urteil vom 07.04.1999, Az. 2 StR 440/98, NStZ 1999, 423, Rn. 8 bei juris;… LR/Franke, 26. Aufl. 2012, § 337 StPO Rn. 60, 62; ausschließlich sich "aus den Urteilsgründen selbst ergebende" Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und Akten für relevant erachtet wurden demgegenüber z.B. durch BGH…, Urteil vom 02.06.1992, Az. 1 StR 182/92, NJW 1992, 2840, Rn. 10 bei juris; BGH…, Urteil vom 12.12.1996, Az. 4 StR 499/96, NStZ 1997, 294, Rn. 9 bei juris).
- BGH, 14.05.2013 - 5 StR 143/13
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen tatsächlicher …
So muss etwa die Entwicklung einer Zeugenaussage in der Beweiswürdigung dann nicht abgehandelt werden, wenn dieser Gesichtspunkt zur Überzeugung der Strafkammer geklärt ist und das Urteil selbst von Widersprüchen oder Lücken frei ist (BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55). - BGH, 05.08.2014 - 3 StR 398/13
Verwerfung der Anhörungsrüge als unbegründet
Er hat die Rüge indes, wie sich aus den Ausführungen des Beschlusses vom 14. Mai 2014 zwanglos ergibt, als unzulässig erachtet, weil das Revisionsvorbringen in einem maßgeblichen Punkt unzutreffend ist und daher keine ausreichende Grundlage für die Prüfung der Rüge durch das Revisionsgericht geboten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2011 - 4 StR 584/10, StraFo 2011, 318; Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05, NStZ 2006, 55, 56). - BayObLG, 26.11.2025 - 203 StRR 452/25
Revision, Beweiswürdigung, Verfahrensrüge, Rekonstruktionsverbot, Zeugenaussage, …
Ihr stünde sowohl als Inbegriffsrüge als auch mit der Angriffsrichtung einer unzureichenden Aufklärung nebst fehlender Vorhalte das Verbot der Rekonstruktion der Hauptverhandlung entgegen (…vgl. Krehl in KK-StPO, 9. Aufl. § 244 Rn. 221 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 27. Juli 2005 - 2 StR 203/05 -, juris Rn. 26 m.w.N.).
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