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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5637
BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04 (1) (https://dejure.org/2004,5637)
BGH, Entscheidung vom 13.10.2004 - 2 StR 206/04 (1) (https://dejure.org/2004,5637)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04 (1) (https://dejure.org/2004,5637)
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  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 212 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
    Mord (niedrige Beweggründe: Tötung aus Eifersucht; täterbezogenes Mordmerkmal; Heimtücke; Verhältnis zum Totschlag); Beihilfe (limitierte Akzessorietät); Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe; Tatherrschaft; Tatbeitrag; eigenes Interesse am Taterfolg)

  • HRR Strafrecht

    § 211 StGB; § 27 StGB; § 28 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zum Mord; Strafzumessung (doppelte Milderung; Nachtatverhalten)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.05.1969 - 5 StR 658/68

    Verfolgungsverjährung für Mordbeihilfe bei Vorliegen niedriger Beweggründe …

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Rn. 11 1. Das Landgericht hat - wie die Staatsanwaltschaft zu Recht rügt - verkannt, daß nach ständiger Rechtsprechung Mord und Totschlag als selbständige Tatbestände anzusehen sind, die nicht im Verhältnis von Grundtatbestand und Qualifikationstatbestand stehen (BGHSt 1, 368, 370, 371; 22, 375, 377, 378).

    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei dem Haupttäter T. E. ausgeht, sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betroffenen abhängen (st. Rspr.; BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGH, Beschl. vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03).
  • BGH, 09.11.1951 - 2 StR 296/51

    Anstiftung zum Totschlag aus niedrigem Beweggrund; Berücksichtigung des niedrigen …

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Rn. 11 1. Das Landgericht hat - wie die Staatsanwaltschaft zu Recht rügt - verkannt, daß nach ständiger Rechtsprechung Mord und Totschlag als selbständige Tatbestände anzusehen sind, die nicht im Verhältnis von Grundtatbestand und Qualifikationstatbestand stehen (BGHSt 1, 368, 370, 371; 22, 375, 377, 378).
  • BGH, 17.01.1968 - 2 StR 523/67

    Verurteilung wegen Totschlags - Nachweis einer heimtückischen Tötung - Vorliegen …

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Angesichts der Tatsache, daß das Tatopfer in eine Falle gelockt wurde, ist auch die Annahme einer heimtückischen Begehungsweise nicht fernliegend (BGHSt 22, 77 f.).
  • BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03

    Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord …

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betroffenen abhängen (st. Rspr.; BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGH, Beschl. vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03).
  • BGH, 20.01.1998 - 5 StR 501/97

    Urteil gegen Reemtsma-Entführer rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Wesentliche Anhaltspunkte können sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft, so daß Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich vom Willen des Betroffenen abhängen (st. Rspr.; BGHSt 37, 289, 291 m.w.N.; BGH StV 1998, 540; BGH, Beschl. vom 17. August 2004 - 5 StR 591/03).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 517/83

    Apollonia

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    Niedrige Beweggründe, von deren Vorliegen das Landgericht bei dem Haupttäter T. E. ausgeht, sind täterbezogene Merkmale, welche die Strafbarkeit begründen (vgl. BGHSt 22, 375, 378; BGH StV 1984, 69).
  • BGH, 19.02.1997 - 2 StR 519/96

    Beihilfe zum Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge - Abgrenzung von Beihilfe …

    Auszug aus BGH, 13.10.2004 - 2 StR 206/04
    an sich unerwünscht war und sie eine andere Lösung vorgezogen hätte, steht dem nicht entgegen (vgl. auch BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatinteresse 5).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 229/04

    Heimtückemord (bedingter Anstiftervorsatz; Gleichgültigkeit hinsichtlich der …

    Das Landgericht hätte daher das täterbezogene Merkmal der sonstigen niedrigen Beweggründe (vgl. BGHSt 22, 375, 378; 25, 287, 289; 35, 347, 351; BGH StV 1984, 69; Senatsurteil vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04) sowohl bei dem Haupttäter B. als auch beim Angeklagten näher prüfen und erörtern müssen und nicht ohne weitere Begründung ausschließen dürfen.
  • BGH, 30.06.2005 - 1 StR 227/05

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Vorwurfs des Auftragsmordes …

    Es gilt hier dasselbe wie bei einem Gehilfen, bei dem ein beim Täter vorliegendes persönliches Mordmerkmal fehlt (vgl. hierzu BGH NStZ 1981, 299; Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04;… w. N. b. Jähnke aaO).

    Ungeachtet dessen sieht der Senat in der aufgezeigten Differenz bei der Mindeststrafe einen Wertungswiderspruch (ebenso BGH, Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04 bei einem der aufgezeigten "Gehilfenfälle"), der vorliegend besonders hervortritt, weil der Anstifter durch das Angebot einer Belohnung erst die Habgier des Anzustiftenden wecken und sie so zur Tatbegehung instrumentalisieren wollte.

    Dies hat der Bundesgerichtshof auch schon früher erwogen (Beschluß vom 13. Oktober 2004 - 2 StR 206/04;… in vergleichbarem Sinne Arzt/Weber, Strafrecht BT, 2000, § 2 Rdn. 41 ; aus systematischen Gründen demgegenüber ablehnend Küper JZ 1991, 910, 914;… generell zur Frage der Sperrwirkung vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. vor § 52 Rdn. 23 m. w. N.).

  • LG Essen, 08.12.2016 - 25 KLs 33/16

    Libanesen-Prozess: Lebenslange Haftstrafe für Todesschütze Mahmoud M.

    In Grenzfällen ist dem Tatrichter ein Beurteilungsspielraum eröffnet (BGH, Beschluss vom 13.10.2004, Az.: 2 StR 206/04, über juris, Rn. 9).
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