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Rechtsprechung
   BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42431
BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24 (https://dejure.org/2024,42431)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2024 - 2 StR 223/24 (https://dejure.org/2024,42431)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24 (https://dejure.org/2024,42431)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO
    Darstellungsanforderungen (Freispruch; persönliche Verhältnisse des Angeklagten: Vorstrafen)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 53 StGB; § 54 StGB
    Konkurrenzen (Handlung im natürlichen Sinne; Aufrechterhaltung der Einzelstrafen bei Schuldspruchänderung)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2025, 629
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.04.2024 - 2 StR 218/23

    BGH hebt Freispruch einer Mutter vom Vorwurf des Mordes an ihrem vierjährigen …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Bei Aufhebung des freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Angeklagte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, hier nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204 mwN; vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25).

    Mit der Aufhebung des Urteils ist auch die Entscheidung des Landgerichts über die Gewährung einer Entschädigung für die vorläufige Festnahme gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204; vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 26).

  • BGH, 27.01.1998 - 1 StR 727/97

    Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub - Beihilfe zur versuchten schweren …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Bei Aufhebung des freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Angeklagte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, hier nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204 mwN;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25).

    Mit der Aufhebung des Urteils ist auch die Entscheidung des Landgerichts über die Gewährung einer Entschädigung für die vorläufige Festnahme gegenstandslos (vgl. BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 26).

  • BGH, 23.07.2008 - 2 StR 150/08

    Freispruch einer Mutter vom Vorwurf der Tötung ihrer Kinder aufgehoben

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315 Rn. 13;… vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16, und vom 28. April 2021 - 2 StR 167/20; jew. mwN).
  • BGH, 10.05.2017 - 2 StR 258/16

    Freisprechendes Urteil (Erforderlichkeit von Feststellungen zur Person des …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtung ist kein Raum (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180; und vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, Rn. 13).
  • BGH, 11.03.2010 - 4 StR 22/10

    Beweiswürdigung bei Misshandlungen des eigenen Kindes (Anforderungen an einen …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315 Rn. 13; vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16, und vom 28. April 2021 - 2 StR 167/20; jew. mwN).
  • BGH, 05.03.2015 - 3 StR 514/14

    Sachlich-rechtlich nicht zu beanstandende tatrichterliche Beweiswürdigung beim …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Dabei kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an; für eine schematische Betrachtung ist kein Raum (vgl. BGH, Urteile vom 5. März 2015 - 3 StR 514/14, NStZ-RR 2015, 180; …und vom 10. Mai 2017 - 2 StR 258/16, Rn. 13).
  • BGH, 28.04.2021 - 2 StR 167/20

    Betäubungsmittelkriminalität (Bandenabrede); Urteilsgründe (Feststellungen zu …

    Auszug aus BGH, 25.09.2024 - 2 StR 223/24
    Das ist auch dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315 Rn. 13;… vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10, BGHR StPO § 267 Abs. 5 Freispruch 16, und vom 28. April 2021 - 2 StR 167/20; jew. mwN).
  • BGH, 15.01.2025 - 2 StR 298/24

    Vergewaltigung (absolute Unfähigkeit zur Willensbildung oder Willensäußerung: …

    Bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils durch das Revisionsgericht können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Angeklagte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, jedenfalls bei einem bestreitenden Angeklagten nicht als Grundlage einer möglichen Verurteilung bestehen bleiben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25;… vom 11. September 2024 - 2 StR 498/23, Rn. 25, und vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24).
  • BGH, 14.07.2026 - 4 StR 80/26
    Das ist etwa dann der Fall, wenn vom Tatrichter getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24 Rn. 10;… Urteil vom 11. März 2010 - 4 StR 22/10 Rn. 7;… Urteil vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314 Rn. 13).
  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 233/25
    Auch bei Aufhebung eines den Antrag im Sicherungsverfahren ablehnenden Urteils können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Beschuldigte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, nicht anders als bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils jedenfalls bei einem bestreitenden - oder, wie hier, in seiner Fähigkeit zu einer verständigen Einlassung zur Sache krankheitsbedingt beeinträchtigten - Beschuldigten nicht als Grundlage einer möglichen Unterbringung bestehen bleiben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25;… vom 11. September 2024 - 2 StR 498/23, Rn. 25; vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, Rn. 12, …und vom 15. Januar 2025 - 2 StR 298/24, Rn. 13).

    Rn. 33 4. Mit der Aufhebung des Urteils ist die damit verknüpfte, nach § 8 StrEG getroffene Entschädigungsentscheidung des Landgerichts gegenstandslos (BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 26, und vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, Rn. 13).

  • BGH, 25.03.2026 - 2 StR 111/25

    Erforderliche zahlenmäßige Schätzung der Wirkstoffmenge an Betäubungsmitteln oder …

    Die Feststellungen sind aufzuheben, weil der (bestreitende) Angeklagte sie mangels Beschwer nicht mit einem Rechtsmittel angreifen konnte (…vgl. BGH, Urteile vom 5. Februar 2020 - 5 StR 390/19, Rn. 12, und vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, NStZ 2025, 629, 630 Rn. 12).
  • BGH, 30.07.2025 - 2 StR 223/25

    Anforderungen an die Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen …

    Auch bei Aufhebung eines den Antrag im Sicherungsverfahren ablehnenden Urteils können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Beschuldigte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, nicht anders als bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils jedenfalls bei einem bestreitenden - oder, wie hier, in seiner Fähigkeit zu einer verständigen Einlassung zur Sache krankheitsbedingt beeinträchtigten - Beschuldigten nicht als Grundlage einer möglichen Unterbringung bestehen bleiben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25;… vom 11. September 2024 - 2 StR 498/23, Rn. 25; vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, Rn. 12, …und vom 15. Januar 2025 - 2 StR 298/24, Rn. 13).

    Rn. 33 4. Mit der Aufhebung des Urteils ist die damit verknüpfte, nach § 8 StrEG getroffene Entschädigungsentscheidung des Landgerichts gegenstandslos (BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 26, und vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, Rn. 13).

  • BGH, 03.12.2025 - 2 StR 219/25

    Aufhebung der Urteilsfeststellungen wegen Verletzung sachlichen Rechts; …

    Bei Aufhebung eines den Antrag im Sicherungsverfahren ablehnenden Urteils können Feststellungen, deren rechtsfehlerfreies Zustandekommen der Beschuldigte mangels Beschwer nicht überprüfen lassen konnte, nicht anders als bei Aufhebung eines freisprechenden Urteils jedenfalls bei einem bestreitenden - oder, wie hier, in seiner Fähigkeit zu einer verständigen Einlassung zur Sache krankheitsbedingt beeinträchtigten - Beschuldigten nicht als Grundlage einer möglichen Unterbringung bestehen bleiben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 27. Januar 1998 - 1 StR 727/97, NStZ-RR 1998, 204;… vom 24. April 2024 - 2 StR 218/23, Rn. 25;… vom 11. September 2024 - 2 StR 498/23, Rn. 25; vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, NStZ 2025, 629, 630 Rn. 12, …und vom 15. Januar 2025 - 2 StR 298/24, Rn. 13).
  • BGH, 04.02.2026 - 6 StR 380/25

    Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft wegen unzureichender Festellungen im …

    Das ist auch dann der Fall, wenn getroffene Feststellungen zum Tatgeschehen ohne solche zu den persönlichen Verhältnissen nicht in jeder Hinsicht nachvollziehbar und deshalb lückenhaft sind (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteile vom 23. Juli 2008 - 2 StR 150/08, BGHSt 52, 314, 315; vom 2. Februar 2017 - 4 StR 423/16; vom 1. August 2018 - 5 StR 30/18; vom 25. September 2024 - 2 StR 223/24, NStZ 2025, 629; jeweils mwN).
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