Rechtsprechung
| BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 250 Abs. 3 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Schwerer Raub (Verhältnis von minder schwerem Fall und typisiertem Strafmilderungsgrund) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB, § 250 Abs. 1 StGB, § 49 StGB, § 30 StGB, § 250 Abs. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Vorrangige Prüfung der Annahme eines minder schweren Falles bei der Strafrahmenwahl; Begründung der Annahme eines minder schweren Falls durch das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds unter Berücksichtigung der weiteren Strafmilderungsgründe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorrangige Prüfung der Annahme eines minder schweren Falles bei der Strafrahmenwahl; Begründung der Annahme eines minder schweren Falls durch das Vorliegen des vertypten Milderungsgrunds unter Berücksichtigung der weiteren Strafmilderungsgründe
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haerlein.de (Kurzinformation)
Strafrahmenwahl, wenn das Gesetz minderschweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund vorliegt
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2009 - 2 StR 165/08
Verurteilung wegen geplanter Spielmanipulation in der Regionalliga Süd ist …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Dies gilt auch für den nach § 30 StGB strafbaren Versuch der Beteiligung, der nach den Vorschriften über den Versuch eines Verbrechens bestraft wird (BGH, Beschluss vom 7. August 1987 - 1 StR 337/87, BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch Senat, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 178). - BGH, 17.12.2014 - 3 StR 521/14
Strafrahmenwahl beim Zusammentreffen von vertyptem Milderungsgrund und minder …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Dies gilt auch für den nach § 30 StGB strafbaren Versuch der Beteiligung, der nach den Vorschriften über den Versuch eines Verbrechens bestraft wird (BGH, Beschluss vom 7. August 1987 - 1 StR 337/87, BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch Senat, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 178). - BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13
Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer …
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Das Landgericht hat seiner Strafzumessung den nach § 30 Abs. 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 1, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 250 Abs. 1 StGB zugrunde gelegt, ohne dabei erkennbar zu bedenken, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlich vertypter Strafmilderungsgrund im Sinne des § 49 StGB vorliegt, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob die Annahme eines minder schweren Falles in Betracht kommt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13;… Fischer StGB, 62. Aufl., § 50 Rn. 3 f., jeweils mwN). - BGH, 07.08.1987 - 1 StR 337/87
Voraussetzung für einen minder schweren Fall bei der Verabredung zu einem Raub
Auszug aus BGH, 21.07.2015 - 2 StR 24/15
Dies gilt auch für den nach § 30 StGB strafbaren Versuch der Beteiligung, der nach den Vorschriften über den Versuch eines Verbrechens bestraft wird (BGH, Beschluss vom 7. August 1987 - 1 StR 337/87, BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, NStZ-RR 2015, 155, 156; vgl. auch Senat, Urteil vom 4. Februar 2009 - 2 StR 165/08, BGHSt 53, 174, 178).
- BGH, 08.12.2021 - 4 StR 347/21
Brandstiftung (Konkurrenzen: natürliche Handlungseinheit; Strafzumessung: …
Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen eines oder mehrerer gesetzlich vertypter Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2005 - 4 StR 173/05; vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15 und vom 5. Mai 2021 - 3 StR 107/21). - BGH, 24.06.2025 - 6 StR 226/25 Dies gilt auch für den nach § 30 StGB strafbaren Versuch der Beteiligung, der nach den Vorschriften über den Versuch eines Verbrechens bestraft wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. Juli 2015 - 2 StR 24/15, Rn. 2;… vom 3. März 2015 - 3 StR 612/14, Rn. 7;… vom 17. Dezember 2014 - 3 StR 521/14, Rn. 5).
- OLG Bamberg, 10.11.2015 - 3 OLG 6 Ss 110/15
Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung
Hiervon kann jedoch angesichts des Umstands, dass die Berufungskammer die Voraussetzungen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrunds des § 21 StGB zu Grunde gelegt hat, nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (zur nach st.Rspr. gebotenen Prüfungsreihenfolge in derartigen Fällen vgl. zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 21.07.2015 - 2 StR 24/15 [bei juris], m.w.N.).
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