Rechtsprechung
| BGH, 21.01.2015 - 2 StR 247/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 249 StGB
Abgrenzung von Diebstahl und Raub (finaler Zusammenhang: als Drohung fortwirkende Gewalteinwirkung; Entreißen des Rucksacks als Gewalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 224 Abs. 1 Ziff. 3 StGB
- Wolters Kluwer
Vorliegen eines finalen Zusammenhangs zwischen der Gewaltanwendung und der nachfolgenden Wegnahme bei der Abgrenzung vom Diebstahl zum Raub
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1; StGB § 249 Abs. 1
Vorliegen eines finalen Zusammenhangs zwischen der Gewaltanwendung und der nachfolgenden Wegnahme bei der Abgrenzung vom Diebstahl zum Raub - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vorliegen eines finalen Zusammenhangs zwischen der Gewaltanwendung und der nachfolgenden Wegnahme
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.03.2025 - 4 StR 530/24
Raub (Gewalt: Abgrenzung zum Vorgehen durch Schnelligkeit oder List, Abreißen von …
Gewalt im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB wendet an, wer nicht völlig unerhebliche Kraft auf das Opfer entfaltet und wenn diese dazu dient, einen erwarteten oder geleisteten Widerstand des Opfers zu überwinden (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, juris Rn. 6;… Urteil vom 3. November 1992 - 1 StR 543/92, juris Rn. 12; Urteil vom 21. Januar 2015 - 2 StR 247/14 Rn. 3).
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