Rechtsprechung
| BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 52 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 337 StPO; § 55 StGB
Aufklärungsrüge (Befragung eines Kindes zur Ausübung eines Zeugnisverweigerungsrechts); nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Beruhen; unterlassene Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Aufklärungsrüge wegen nicht persönlicher Vernehmung einer minderjährigen Zeugin zur Ermiitlung ihrer Aussagebereitschaft; Ausdrückliche Bestimmung über die Anrechnung einer vom Angeklagten erfüllten Bewährungsauflage aus einem einbezogenen Urteil im Strafausspruch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 55 Abs. 1 § 58 Abs. 2
Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.03.1990 - 1 StR 283/89
Wegfall einer Strafaussetzung zur Bewährung - Gesamtfreiheitsstrafe - Verkürzung …
Auszug aus BGH, 18.07.2007 - 2 StR 256/07
Die förmliche Anrechnung der von ihm erbrachten Leistung von 200 Stunden gemeinnützige Arbeit auf die Vollstreckungsdauer wäre in die Urteilsformel aufzunehmen gewesen (BGHSt 36, 378, 383 f.).
- BGH, 02.04.2009 - 2 StR 11/09
Anrechnung einer erbrachten Bewährungsauflage in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz …
Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erbrachten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGHSt 36, 378, 381; vgl. auch schon Senatsbeschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07). - BGH, 09.07.2019 - 1 StR 192/19
Anrechnung erfüllter Bewährungsauflagen bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung …
Die von der Strafkammer unterlassene Anrechnung der erfüllten Bewährungsauflage steht in den Fällen des § 58 Abs. 2 Satz 2 StGB, anders als in denen des § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB, nicht im Ermessen des Gerichts, sondern hat in der Regel zu erfolgen (BGH, Urteil vom 20. März 1990 - 1 StR 283/89, BGHSt 36, 378, 381; Beschlüsse vom 2. April 2009 - 2 StR 11/09 und vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07). - BGH, 14.09.2017 - 4 StR 303/17
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil: …
Der neue Tatrichter wird die Anrechnung von Leistungen, die der Verurteilte zur Erfüllung der Bewährungsauflagen aus dem Urteil vom 11. Februar 2016 erbracht hat (§ 58 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 56f Abs. 3 Satz 2 StGB), im Urteilstenor zum Ausdruck zu bringen haben (BGH, Beschluss vom 18. Juli 2007 - 2 StR 256/07).
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