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Rechtsprechung
   BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10327
BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09 (https://dejure.org/2009,10327)
BGH, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 StR 256/09 (https://dejure.org/2009,10327)
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 StR 256/09 (https://dejure.org/2009,10327)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; Art. 13 EMRK
    Keine Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch Aufhebung infolge eines Verfahrensfehlers (Kompensation; eklatanter Rechtsfehler)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 40 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2007 - 5 StR 116/01

    Belehrung eines Festgenommenen mit fremder Staatsangehörigkeit gemäß Art. 36 Abs. …

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09
    Die Aufhebung des ersten tatrichterlichenteils beruhte nicht auf einem eklatanten Rechtsfehler, so dass die erneute zeitaufwändige Verhandlung nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH StV 2006, 237; vgl. auch BGH StV 2008, 5, 8).
  • BGH, 07.02.2006 - 3 StR 460/98

    Lebenslange Freiheitsstrafen wegen gemeinschaftlichen Mordes an Ehegatten erneut …

    Auszug aus BGH, 15.10.2009 - 2 StR 256/09
    Die Aufhebung des ersten tatrichterlichenteils beruhte nicht auf einem eklatanten Rechtsfehler, so dass die erneute zeitaufwändige Verhandlung nicht zu berücksichtigen ist (vgl. BGH StV 2006, 237; vgl. auch BGH StV 2008, 5, 8).
  • KG, 24.11.2020 - 3 Ws 272/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei erwarteter Verurteilung wegen eines …

    Eine Verlängerung des Verfahrens, die darauf beruht, dass ein strafgerichtliches Urteil in der Rechtsmittelinstanz - ganz oder teilweise - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurückverwiesen wird, stellt in der Regel - mit Ausnahme etwa einer durch eklatante Gesetzesverletzungen veranlassten Aufhebung eines tatrichterlichen Urteils (BVerfG NJW 2006, 672; BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 StR 256/09 -, BeckRS 2009, 86034) - keinen Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot dar.
  • BGH, 21.10.2014 - 4 StR 376/14

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abgrenzung zur Bestimmung der Reichweite …

    Ein eklatanter Rechtsfehler, bei dem dies anders zu beurteilen sein könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 StR 256/09, NStZ-RR 2010, 40), hat nicht zur Aufhebung des ersten tatrichterlichen Urteils geführt.
  • KG, 30.08.2012 - 121 Ss 171/12

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung: Selbstständige Anfechtbarkeit einer …

    Der Fall einer durch eklatante Gesetzesverletzungen veranlassten Aufhebung des ersten tatrichterlichen Urteils, in dem es grundsätzlich denkbar wäre, die hierdurch eingetretenen Verzögerungen als rechtsstaatswidrig anzusehen (vgl. BGH NJW 2006, 1532 und Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 2 StR 256/09 - [juris], jeweils m.w.N.), liegt ersichtlich nicht vor.
  • AG Freiburg, 03.03.2025 - 29 OWi 560 Js 21163/22
    Aufhebungen und Zurückverweisungen durch übergeordnete Instanzen führen daher nicht grundsätzlich zur Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 StR 256/09; BGH, Urteil vom 7.2. 2006 - 3 StR 460/98).
  • AG Freiburg, 03.03.2025 - 29 OWi 569 Js 21163/22

    Verfahrensverzögerung, Kompensation, Kostenentscheidung

    Aufhebungen und Zurückverweisungen durch übergeordnete Instanzen führen daher nicht grundsätzlich zur Annahme einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2009 - 2 StR 256/09: BGH, Urteil vom 7.2. 2006 - 3 StR 460/98).
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