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Rechtsprechung
   BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,387
BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
BGH, Entscheidung vom 09.11.1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
BGH, Entscheidung vom 09. November 1984 - 2 StR 257/84 (https://dejure.org/1984,387)
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Heroinüberlassung

§ 30 Abs. 1 Nr. 3 BtMG;

§§ 222, 13 StGB, Garantenstellung

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Anforderungen an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts - Voraussetzungen für die Einziehung sichergestellter Betäubungsmittel

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zum Vorwurf der Leichtfertigkeit bei Abgabe von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 3
    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 33, 66
  • NJW 1985, 690
  • MDR 1985, 246
  • NStZ 1985, 319
  • StV 1985, 148
 
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Wird zitiert von ... (33)Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Wer aber - wie der Angeklagte durch Aushändigung des Heroins an O. - lediglich eine eigenverantwortlich gewollte und verwirklichte Selbstgefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich, auch wenn sich das Risiko dann realisiert, nicht eines Tötungsdelikts schuldig (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]).
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Sobald eine solche Gefahrenlage eintritt, ist der Täter, der sie mit herbeigeführt hat, verpflichtet, den drohenden Erfolg - hier den Tod des Opfers - abzuwenden (BGH NStZ 1984, 452).
  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78

    Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (BGHSt 28, 327 f; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80).
  • BGH, 24.11.1982 - 3 StR 384/82

    Vollendung der Einfuhr von Haschisch durch Verneinung der Frage der Zollbeamten …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Dabei geht die Einfuhr nicht geringer Mengen keineswegs - wie das Landgericht offenbar annimmt - im Handeltreiben auf (BGHSt 31, 163); das wäre nur bei der Einfuhr solcher Mengen der Fall, die unterhalb der nicht geringen Menge bleiben (BGH, Beschluß vom 18. Juli 1984 - 3 StR 224/84).
  • BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80

    Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Was den Angeklagten betrifft, so wird bei Verhängung einer Freiheitsstrafe die in BGHSt 29, 269 näher erläuterte Auswirkung des Verschlechterungsverbots zu beachten sein.
  • BGH, 28.10.1982 - 1 StR 501/82

    Begründung einer Ingerenz durch das Handeln mit Betäubungsmitteln - Voraussetzung …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Ein solcher Zustand mag bei einem Heroinsüchtigen vorliegen, der an einer Intoxikationspsychose leidet, unter dem Zwang seiner Sucht steht und sich in unbeherrschter Gier nach dem Rauschgift sogleich eine todbringende Injektion setzt (BGH Strafverteidiger 1983, 148 f).
  • BGH, 28.09.1984 - 2 StR 568/84

    Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Rüge der Nichtannahme eines …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Vorsorglich wird bemerkt, daß Strafbemessung und Unterbringungsanordnung nach Möglichkeit zu einer sinnvollen Wirkungseinheit zu verbinden und aufeinander abzustimmen sind (hierzu wie auch zu den Maßstäben für die Bestimmung der Vollstreckungsreihenfolge vgl. BGH, Beschluß vom 28. September 1984 - 2 StR 568/84).
  • BGH, 09.12.1980 - 1 StR 583/80

    Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt - …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Liegen die Voraussetzungen des § 64 StGB vor, so hat das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anzuordnen (BGHSt 28, 327 f; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1980 - 1 StR 583/80).
  • BGH, 13.09.1983 - 5 StR 595/83

    Erwerb von Heroin zum Eigenbedarf - Festellung der Mindestmenge von erworbenen …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Zwischen dem Erwerb von Betäubungsmitteln zum Eigenverbrauch und dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist angesichts der Ungleichartigkeit beider Tatbestände kein Fortsetzungszusammenhang möglich (BGH, Beschlüsse vom 2. Juni 1981 - 1 StR 176/81 - bei Schoreit NStZ 1982, 65 und 13. September 1983 - 5 StR 595/83;… Körner, BtMG § 29 Rdn. 157); ein Fall, in dem Erwerb zum Eigenverbrauch tateinheitlich mit Handeltreiben zusammenträfe, liegt nicht vor.
  • BGH, 20.04.1977 - 2 StR 120/77

    Erwerbstatbestand und Besitztatbestand bei Betäubungsmittelstraftaten - Abgabe …

    Auszug aus BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84
    Hinsichtlich derjenigen Mengen, die dem Eigenkonsum des Angeklagten dienen sollten, liegt zugleich Erwerb von Betäubungsmitteln vor, der mit dem Handeltreiben und damit auch mit der Einfuhr in Tateinheit steht (BGH, Urteil vom 20. April 1977 - 2 StR 120/77).
  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 224/84

    Einfuhr von Betäubungsmitteln als unselbstständiger Teilakt des Handeltreibens …

  • BGH, 02.06.1981 - 1 StR 176/81

    Betäubungsmittelstrafrecht: Fortsetzungstat

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Allerdings besagt die vom Senat begründete neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß derjenige, der lediglich die eigenverantwortlich gewollte und bewirkte Selbstgefährdung eines anderen veranlaßt, ermöglicht oder fördert, regelmäßig nicht wegen eines - versuchten oder vollendeten - Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar ist, auch wenn sich das von diesem bewußt eingegangene Risiko realisiert (BGHSt 32, 262 [BGH 14.02.1984 - 1 StR 808/83]; vgl. ferner BGH NStZ 1984, 452; 1985, 25; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1985, 690).
  • BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18

    Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt

    Dem steht nicht entgegen, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Konstellationen einer sich erwartungswidrig entwickelnden Selbstgefährdung eine Erfolgsabwendungspflicht des das Tatmittel bereitstellenden Täters angenommen hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84, NStZ 1985, 319, 320; vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 24. November 2016 - 4 StR 289/16, NStZ 2017, 219, 221; Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, BGHSt 61, 21, 26).
  • BGH, 05.08.2015 - 1 StR 328/15

    Totschlag durch Unterlassen (Beschützergarantenpflicht bei eigenverantwortlicher …

    (1) Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass die Erfolgsabwendungspflicht eines Garanten nicht entfällt, wenn sein Verhalten zunächst lediglich eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung derjenigen Person ermöglicht, für dessen Rechtsgut bzw. Rechtsgüter er als Garant rechtlich im Sinne von § 13 Abs. 1 StGB einzustehen hat (vgl. BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; im Ergebnis auch BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

    Mit dem Eintritt einer solchen Gefahrenlage ist der Täter verpflichtet, den drohenden Erfolg abzuwenden (BGH, Urteile vom 27. Juni 1984 - 3 StR 144/84, NStZ 1984, 452 und vom 9. November 1984 - 2 StR 257/84; in der Sache ebenso BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319).

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