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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,8464
BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24 (https://dejure.org/2025,8464)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2025 - 2 StR 259/24 (https://dejure.org/2025,8464)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2025 - 2 StR 259/24 (https://dejure.org/2025,8464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 StGB; § 177 StGB
    Vergewaltigung (mangelnde körperliche Durchsetzungsfähigkeit des Opfers); Strafzumessung (Verneinung eines besonders schweren Falles wegen Vorliegens eines vertypten Strafmilderungsgrundes: verminderte Schuldfähigkeit; zulässiges Verteidigungsverhalten)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.01.2024 - 2 StR 477/23

    Beischlaf zwischen Verwandten (beischlafähnliche Handlungen: nicht erfasst); …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
    Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob bei der Strafzumessung der Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB oder der des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2024 - 2 StR 477/23, NStZ-RR 2024, 140, …und vom 16. Juli 2024 - 5 StR 164/24, Rn. 6 ff.).
  • BGH, 09.06.2016 - 2 StR 70/16

    Besonders schwerer Fall der Nötigung (Entkräftung des Regelbeispiels); …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
    Das ist rechtsfehlerhaft, denn das Vorliegen derartiger vertypter Strafmilderungsgründe kann nach ständiger Rechtsprechung bei der Strafrahmenwahl Anlass geben, jedenfalls im Zusammenhang mit den allgemeinen Strafmilderungsgründen (wenn diese hierfür allein nicht ausreichen) trotz Vorliegens eines Regelbeispiels einen besonders schweren Fall zu verneinen und die Strafe dem Regelstrafrahmen zu entnehmen (vgl. nur BGH, Beschluss vom 9. Juni 2016 - 2 StR 70/16, StV 2017, 680 mwN).
  • BGH, 12.02.2020 - 2 StR 5/20

    Grundsätze der Strafzumessung (Verbot der Doppelverwertung); sexueller Übergriff …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
    Mangelnde Durchsetzungsfähigkeit unterfällt § 177 Abs. 1 StGB (BGH, Beschluss vom 12. Februar 2020 - 2 StR 5/20, NStZ-RR 2020, 141), dessen Voraussetzungen das Landgericht hier zweifelsfrei festgestellt hat.
  • BGH, 16.07.2024 - 5 StR 164/24

    Verhältnis von Regelbeispiel und Qualifikation bei Verurteilung wegen …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
    Das gilt ohne Rücksicht darauf, ob bei der Strafzumessung der Strafrahmen des § 177 Abs. 1 StGB oder der des § 177 Abs. 6 Satz 1 StGB zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2024 - 2 StR 477/23, NStZ-RR 2024, 140, und vom 16. Juli 2024 - 5 StR 164/24, Rn. 6 ff.).
  • BGH, 20.03.2024 - 6 StR 572/23

    Raub (finale Verknüpfung zwischen qualifiziertem Nötigungsmittel und Wegnahme; …

    Auszug aus BGH, 09.01.2025 - 2 StR 259/24
    Es ist nicht völlig auszuschließen, dass die Strafkammer bei zutreffender Berücksichtigung dieses Gesichtspunkts zur Anwendung des Regelstrafrahmens des § 177 Abs. 1 StGB und im Ergebnis zu einer niedrigeren Strafe gelangt wäre, zumal die Ausführungen der Strafkammer, das Teilgeständnis des Angeklagten basiere nicht "auf einem echten Reue- und Schuldgefühl", dieser lasse "nicht im Ansatz durchblicken", "nachvollziehen zu wollen, worum es vorliegend überhaupt geht", der zudem besorgen lassen, dass zulässiges Verteidigungsverhalten bei der Bemessung der Freiheitsstrafe rechtsfehlerhaft zum Nachteil des Angeklagten berücksichtigt worden ist (BGH, Beschluss vom 20. März 2024 - 6 StR 572/23, StV 2024, 505, 506 Rn. 8).
  • BGH, 24.04.2025 - 2 StR 190/24

    Strafzumessung (Entfall der Indizwirkung eines Regelbeispiels bei Vorliegen eines …

    Bei der Wahl des Strafrahmens hat sie indes nicht bedacht, dass die Indizwirkung eines Regelbeispiels wegen gewichtiger Milderungsgründe entfallen kann; zur Prüfung, ob trotz Vorliegens eines Regelbeispiels ein besonders schwerer Fall zu verneinen ist, besteht insbesondere dann Anlass, wenn - wie hier - ein vertypter Strafmilderungsgrund vorliegt (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2025 - 2 StR 259/24, Rn. 8).
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