Rechtsprechung
| BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Kostentragung bei Bestellung eines Beistands für Nebenklägerin
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 32d StPO, § 396 Abs 1 S 1 StPO, § 397a Abs 1 StPO, § 406h StPO, § 472 Abs 1 S 1 StPO
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Kostentragung bei Bestellung eines Beistands für Nebenklägerin - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Verwerfung der zulässigen sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung - datenbank.nwb.de
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Kostentragung bei Bestellung eines Beistands für Nebenklägerin
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 14.09.2023 - 2 KLs 130 Js 26538/22
- BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24
- BGH, 24.09.2024 - 2 StR 270/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 360
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.2008 - 1 StR 497/08
Erstattung der dem zum Anschluss als Nebenkläger Berechtigten für die …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24
Bestellt ein Gericht aber - wie vorliegend mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 26. August 2022 - der zum Anschluss als Nebenklägerin Berechtigten einen Rechtsanwalt als Beistand gemäß § 406h in Verbindung mit § 397a Abs. 1 StPO, so hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch die notwendigen Auslagen zu tragen, die in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h entstanden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 2 Auslagenerstattung 1, und vom 28. März 2023 - 2 StR 33/23). - BGH, 28.03.2023 - 2 StR 33/23
Kostenentscheidung in einer Strafsache: Notwendige Auslagen des …
Auszug aus BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24
Bestellt ein Gericht aber - wie vorliegend mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 26. August 2022 - der zum Anschluss als Nebenklägerin Berechtigten einen Rechtsanwalt als Beistand gemäß § 406h in Verbindung mit § 397a Abs. 1 StPO, so hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch die notwendigen Auslagen zu tragen, die in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h entstanden sind (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 2 Auslagenerstattung 1, und vom 28. März 2023 - 2 StR 33/23).
- BGH, 02.07.2025 - 2 StR 183/25
Nebenklage (Zulassung trotz formunwirksamer Anschlusserklärung; notwendige …
Rn. 2 Zwar hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch die notwendigen Auslagen zu tragen, die der Nebenklägerin, der das Amtsgericht Erfurt mit Beschluss vom 7. Dezember 2022 Rechtsanwältin L. zum Verletztenbeistand bestellt hatte, in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h StPO entstanden sind (…BGH, Beschlüsse vom 28. März 2023 - 2 StR 33/23, BGHR StPO § 472 Verletztenbeistand 1 Rn. 2, und vom 14. August 2024 - 2 StR 270/24, Rn. 2, jew. mwN).
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Rechtsprechung
| BGH, 24.09.2024 - 2 StR 270/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 356a StPO
Zurückweisung der Anhörungsrüge - bundesgerichtshof.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 14.09.2023 - 2 KLs 130 Js 26538/22
- BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24
- BGH, 24.09.2024 - 2 StR 270/24
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.10.2023 - 2 StR 64/21
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 2 StR 270/24
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2023 - 2 StR 64/21, Rn. 7). - BGH, 07.11.2018 - 2 StR 345/11
Zurückweisung der Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 24.09.2024 - 2 StR 270/24
Eine Gegenvorstellung mit dem Ziel der erneuten inhaltlichen Nachprüfung des Urteils aufgrund des Rechtsmittels, wie vom Verurteilten gewünscht, ist nicht zulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 7. November 2018 - 2 StR 345/11, Rn. 3).
- BGH, 16.01.2025 - 4 StR 362/24
Zurückweisung der Gegenvorstellung
Das Revisionsgericht kann seine Entscheidung, mit der es die Rechtskraft des tatrichterlichen Urteils herbeigeführt hat, auf eine Gegenvorstellung hin weder aufheben noch ändern (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Bechlüsse vom 24. September 2024 ? 2 StR 270/24; vom 30. November 2023 ? 3 StR 227/23 mwN).
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