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Rechtsprechung
   BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44160
BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21 (https://dejure.org/2021,44160)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2021 - 2 StR 284/21 (https://dejure.org/2021,44160)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2021 - 2 StR 284/21 (https://dejure.org/2021,44160)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 250 Abs. 3 StGB; § 74 Abs. 1 StGB
    Schwerer Raub (minder schwerer Fall: Strafrahmenwahl); Einziehung von Tatmitteln bei Tätern und Teilnehmern

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 74 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Annahme eines minder schweren Falles der versuchten schweren räuberischen Erpressung i.R.d. Strafrahmenwahl und der Strafzumessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Annahme eines minder schweren Falles der versuchten schweren räuberischen Erpressung i.R.d. Strafrahmenwahl und der Strafzumessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19

    Minder schwerer Fall bei Betäubungsmittelhandel

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21
    Das Landgericht hat dieses als Tatmittel im Sinne von § 74 Abs. 1 StGB angesehen, aber nicht durch Tatsachen belegt, inwieweit das im Rucksack des Angeklagten verbliebene Cuttermesser im Rahmen der abgeurteilten Tat Verwendung gefunden hat oder hätte finden sollen (vgl. Senat, Beschluss vom 11. September 2019 ? 2 StR 68/19, juris Rn. 9).
  • BGH, 19.11.2013 - 2 StR 494/13

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minderschwerer …

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH…, Beschluss vom 22. März 2018 ? 3 StR 625/17, juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 ? 2 StR 494/13, StV 2015, 549;… vgl. auch Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis für Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1123 mwN).
  • BGH, 22.03.2018 - 3 StR 625/17

    Rechtsfehlerhafte Verneinung eines minder schweren Falles beim schweren Raub …

    Auszug aus BGH, 14.09.2021 - 2 StR 284/21
    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin die Anwendung des milderen Sonderstrafrahmens nicht für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gesetzlich vertypten Strafmilderungsgrundes herabgesetzten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 22. März 2018 ? 3 StR 625/17, juris Rn. 8; Senat, Beschluss vom 19. November 2013 ? 2 StR 494/13, StV 2015, 549;… vgl. auch Schäfer/Sander/ van Gemmeren, Praxis für Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 1123 mwN).
  • BGH, 07.05.2024 - 2 StR 524/23

    Strafzumessung (minder schwerer Fall: gesetzlich vertypte Strafmilderungsgründe)

    Erst wenn das Tatgericht danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf es seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen der gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgründe gemilderten Regelstrafrahmen zugrunde legen (st. Rspr.;… vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. März 2019 - 2 StR 17/19, juris Rn. 3; vom 14. September 2021 - 2 StR 284/21, juris Rn. 5;… vom 13. September 2022 - 2 StR 236/22, juris Rn. 5, jew. mwN).
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