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Rechtsprechung
   BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,618
BGH, 10.02.1953 - 2 StR 289/52 (https://dejure.org/1953,618)
BGH, Entscheidung vom 10.02.1953 - 2 StR 289/52 (https://dejure.org/1953,618)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 1953 - 2 StR 289/52 (https://dejure.org/1953,618)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 4, 41
  • NJW 1953, 633
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.05.1952 - 2 StR 185/52
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  • RG, 01.07.1901 - 2234/01

    Kann der Mitthäter bei einem Diebstahle in Bezug auf eine dabei gestohlene Sache …

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  • RG, 03.05.1932 - I 434/32

    1. Liegt Bandendiebstahl vor, wenn sich Mehrere zur Begehung eines fortgesetzten …

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  • RG, 17.11.1936 - 1 D 826/36

    Kann, wenn mehrere zusammenwirken, ein einzelner als Anstifter strafbar werden, …

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  • RG, 19.09.1939 - 1 D 702/39

    Wer an der Verabredung zum Bandendiebstahl beteiligt gewesen ist, an einem …

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  • BGH, 20.12.1954 - GSSt 1/54

    Hehlerei durch Diebstahlsgehilfen - §§ 242, 26, 27, 259 StGB

    Das ist ausgesprochen für Fälle der Anstiftung zur Vortat in den Urteilen 2 StR 185/52 vom 6. Mai 1952 (= BGHSt 2, 315) bei einfacher Hehlerei, 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 (= BGHSt 4, 41) und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953 bei gewerbsmäßiger Hehlerei, für die Beihilfe in den Urteilen 4 StR 695/52 vom 19. März 1953, 2 StR 825/53 vom 28. April 1953, 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953, 4 StR 721/52 vom 23. Juli 1953 und 2 StR 220/53 vom 4. Dezember 1953 (= BGHSt 5, 378).

    Das gilt in besonderem Maße für den Altmetallhandel und wird übersehen, wenn der 2. Strafsenat in BGHSt 4, 41 [43] ausführt, die Beurteilung könne sich nicht ändern, wenn der Vortatteilnehmer mit der Beute gewerbsmäßige Hehlerei begehen wolle, weil die Gewerbsmäßigkeit nur eine persönliche Eigenschaft im Sinne des § 50 StGB sei und den Charakter der Hehlerei nicht wandele oder wenn der 4. Strafsenat in 4 StR 430/52 ausspricht, es mache für die rechtliche Wertung keinen Unterschied, ob der Anstifter den Beuteanteil an sich bringe, um ihn zu behalten, oder ankaufe, um ihn zu veräußern.

    In den Entscheidungen BGHSt 2, 315 und 4, 41 sowie 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1953, aber auch im Schrifttum, wird die Straflosigkeit der Hehlerei des auf die Beute abzielenden Vortatteilnehmers ferner damit begründet, seine Hehlerhandlung richte sich gegen dasselbe Rechtsgut wie die Vortat; indem er vom Vortäter die Beute oder einen Teil davon übernehme, verwirkliche er nur die seine Vortatteilnahme tragende Absicht, die Sache für sich zu gewinnen.

  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 428/53

    Rechtsmittel

    Auf die rechtliche Würdigung etwaiger Anstiftung zum Diebstahl und nachfolgender "Hehlerei", die bei den Betrachtungen zur Revision der Angeklagten Olga G. besondere Bedeutung hat, sei auch hier bei dem Angeklagten Gustav G. hingewiesen (vgl. BGHSt 4 S 41).

    Ob hierbei berücksichtigt worden ist, dass bei Anstiftung zum Diebstahl nicht nachfolgende Hehlerei am Diebesgut durch die Anstifterin angenommen werden konnte (BGHSt 4 S 41), ist dem Urteil nicht zu entnehmen.

  • BGH, 04.12.1953 - 2 StR 220/53

    Rechtsmittel

    Aus demselben Grunde ist Gesetzeskonkurrenz für den Anstifter angenommen, der bei Bestimmung des Diebes bereits die Absicht hatte, an den zu stehlenden Sachen teilzuhaben, selbst wenn die Hehlerei gewerbsmässig geschah (BGHSt 2, 315; 4, 41).
  • BGH, 12.03.1954 - 1 StR 761/52

    Rechtsmittel

    War die Angeklagte D. aber an den Veruntreuungen als Mittäterin, Anstifterin oder Gehilfin beteiligt, so, entfiel die Möglichkeit einer Bestrafung aus §§ 259, 260 StGB (BGHSt 2, 315; 4, 41 [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; hinsichtlich der Beihilfe Urt des BGH 4 StR 695/52 vom 19. März 1953; 2 StR 48/53 vom 5. Mai 1953; 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953).
  • BGH, 22.08.1967 - 1 StR 346/67

    Strafklageverbrauch hinsichtlich der Anstiftung zum schweren Diebstahl durch …

    Nur ausnahmsweise können derartige unmittelbar und so eng verbundene Handlungen als verschiedene Taten nach § 264 StPO beurteilt werden, wenn besondere Umstände hinzukommen, wie etwa ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den verschiedenen Handlungen oder neue Beweggründe (RGSt 8, 135, 139; 32, 394, 395; RGStRspr 9, 193, 194; RG ZRpfl Bay 1918, 256, 257; vgl. auch BGHSt 13, 403, 406 [BGH 20.11.1959 - 4 StR 370/59]; ferner BGHSt 4, 41, 43) [BGH 10.02.1953 - 2 StR 289/52].
  • BGH, 19.05.1953 - 2 StR 772/52

    Rechtsmittel

    Wer aber einen anderen anstiftet, einen Diebstahl zu begehen, in der Absicht, an dem Diebesgut teilzuhaben, ist nur wegen Anstiftung zum Diebstahl zu bestrafen, nicht auch wegen Hehlerei, auch wenn er den Beuteanteil gewerbsmässig im Sinne der §§ 259, 260 StGB verwertet (BGHSt 2, 315 und BGH 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953, zum Abdruck bestimmt, und 4 StR 430/52 vom 26. Februar 1952).
  • BGH, 21.05.1953 - 3 StR 945/52

    Diebstahl oder Hehlerei am Eigentum der Besatzungsstreitkräfte - Ausschließliche …

    Denn diese bildet, wenn sie in der Absicht begangen wird, einen Anteil an der Beute zu erlangen, mit dem nachfolgenden Ansichbringen eines Teiles der Beute eine einheitliche Tat (BGHSt 2, 315; 4, 41).
  • BGH, 05.05.1953 - 2 StR 48/53

    Rechtsmittel

    Der Teilnehmer an der Tat kann aber für die Annahme eines Beuteanteils, auf den er es bei seinem Tatbeitrag abgesehen hatte, nicht wegen Hehlerei bestraft werden (BGHSt 2, 315; 4, 41; BGH vom 19.9.1952 - 4 StR 695/52).
  • BGH, 28.04.1953 - 2 StR 825/52

    Rechtsmittel

    Bejahendenfalls würde der Angeklagte wegen Ankaufs des bei diesem Diebstahl gestohlenen Drahtes, zu dessen Abnahme er als Gehilfe von vornherein bereit war, nicht noch wegen Hehlerei verurteilt werden dürfen (vgl. BGHSt 2, 315; 2 StR 289/52 vom 10. Februar 1953 zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt; 4 StR 695/52 vom 19. März 1953).
  • BGH, 08.02.1955 - 2 StR 256/54

    Rechtsmittel

    Das hat der Grosse Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durchBeschluss vom 21. Dezember 1954 - GSSt 1/54 -, der zur Veröffentlichung bestimmt ist, entschieden, Damit ist die frühere zum Teil abweichende Beurteilung dieser Rechtsfrage (vgl BGHSt 2, 315; 4, 41 [BGH 27.01.1953 - 2 StR 558/52]; 5, 378) [BGH 12.03.1954 - 1 StR 333/53]aufgegeben worden.
  • BGH, 01.06.1954 - 2 StR 780/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 21.01.1954 - 4 StR 527/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 06.11.1953 - 1 StR 269/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 26.02.1953 - 4 StR 430/52

    Rechtsmittel

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