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Rechtsprechung
   BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,17899
BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16 (https://dejure.org/2017,17899)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 264 Abs. 1 StPO; § 263 Abs. 5 StGB
    Begriff der prozessualen Tat; Bandenbetrug (Begriff der Bande)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 Abs 5 StGB
    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • IWW

    § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB, § 263 Abs. 5 StGB, § 265 Abs. 5 StGB, § 264 StPO

  • Wolters Kluwer

    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Bestehen von Tateinheit für Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages; Aufhebung des Schuldspruchs; Gerichtliche Kognitionspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263 Abs. 5 ; StPO § 264 ; StGB § 265 Abs. 5
    Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug; Bestehen von Tateinheit für Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages; Aufhebung des Schuldspruchs; Gerichtliche Kognitionspflicht

  • datenbank.nwb.de

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug: Begriff der Bande; Organisation des Verkaufs von Zeichnungsscheinen für ein gar nicht für einen Börsengang vorgesehenes Unternehmen an potentielle Anleger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug - und die Bande

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angeklagte Tat - und die Kognitionspflicht des Gerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 248
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug; …

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Dabei ist es unschädlich, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrages in Tateinheit zueinander stehen (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183).
  • BGH, 29.10.2009 - 4 StR 239/09

    Sichverschaffen von Betäubungsmitteln (Mittäterschaft); Geldwäsche (keine …

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Die umfassende gerichtliche Kognitionspflicht gebietet, dass der durch die zugelassene Anklage abgegrenzte Prozessstoff vollständig erschöpft wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 4 StR 239/09, NStZ 2010, 222, 223 mwN).
  • BGH, 07.02.2012 - 1 StR 542/11

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Kognitionspflicht des Gerichts; ne bis in …

    Auszug aus BGH, 19.04.2017 - 2 StR 290/16
    Entscheidend ist, ob zwischen den in Betracht kommenden Verhaltensweisen - unter Berücksichtigung ihrer strafrechtlichen Bedeutung - ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 7. Februar 2012 - 1 StR 542/11, NStZ-RR 2012, 355, 356 mwN).
  • BGH, 02.06.2022 - 2 StR 12/22

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Indes ist - anknüpfend an Entscheidungen zum Bandenbetrug (vgl. Senat, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, NStZ-RR 2017, 248; BGH, Beschluss vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 183; aA noch BGH, Urteil vom 8. April 1986 - 1 StR 109/86, NStZ 1986, 408) - in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch für den Bandenhandel im Sinne von §§ 29, 30a Abs. 1 BtMG anerkannt, dass die Zusammenfassung mehrerer auf Drogenumsatz gerichteter Aktivitäten zu einer einzigen Bewertungseinheit - mithin die Verknüpfung mehrerer Einzelakte zu einer Tat aus Rechtsgründen - der Annahme bandenmäßigen Handeltreibens nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. August 2018 - 3 StR 301/18, NStZ-RR 2018, 352; vom 25. November 2013 - 5 StR 531/13; Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 181 ff.;… Maier in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 30 Rn. 84).
  • BGH, 13.08.2020 - 1 StR 648/18

    Grundsatz der Spezialität (keine Durchbrechung durch endgültige Freilassung bei …

    Dabei ist es unschädlich, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrags in Tateinheit zueinander stehen (BGH, Urteil vom 19. April 2017 - 2 StR 290/16, Rn. 10 mwN).
  • LG Waldshut-Tiengen, 19.06.2020 - 1 KLs 21 Js 8255/18

    Unbefugte Einwirkung auf Datenverarbeitungsvorgang bei Ziehen eines …

    Rn. 185 Die bandenmäßige Begehungsweise nach §§ 263a Abs. 1 und 2, 263 Abs. 5 StGB setzt voraus, dass sich die Täter mit dem ernsthaften Willen zusammengeschlossen haben, künftig für eine gewisse Dauer selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten der gesetzlich umschriebenen Art - darunter Computerbetrug gemäß § 263a StGB - zu begehen, wobei es unschädlich ist, wenn diese Taten für einzelne Tatbeteiligte auf Grund eines einheitlichen Organisationsbeitrags in Tateinheit zueinander stehen (BGH NJW 04, 2840; NStZ-RR 17, 248).

    Für die Bildung einer Bande sind mindestens drei Personen erforderlich (vgl. BGH NStZ 2007, 269; NStZ-RR 17, 248).

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