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Rechtsprechung
   BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3601
BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96 (https://dejure.org/1996,3601)
BGH, Entscheidung vom 04.09.1996 - 2 StR 299/96 (https://dejure.org/1996,3601)
BGH, Entscheidung vom 04. September 1996 - 2 StR 299/96 (https://dejure.org/1996,3601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Feststellungen zur gesamten Menge Kokain bei gemeinschaftlichem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen - Feststellungen zur subjektiven Tatseite bei einem Täter dem es auf die Einzelheiten seiner Tat, im besonderen die Mengen und Umstände des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29, § 29a, § 30, § 30a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1997, 121
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91

    Strafbarkeit wegen Betrug bei der Vergabe von Bauleistungen (Submissionskartell; …

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • BGH, 14.12.1989 - 4 StR 419/89

    Schadensermittlung beim Abrechnungsbetrug

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • BGH, 19.07.1995 - 2 StR 758/94

    Verkehrsunfähige Weine - § 263 StGB, Irrtum; § 136a StPO, Aussage in der …

    Auszug aus BGH, 04.09.1996 - 2 StR 299/96
    Eine solche Schätzung des Schuldumfangs ist nicht nur bei Vermögensdelikten zulässig (BGHSt 36, 320, 328 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 38, 186, 193; BGH StV 1996, 73, 74), sondern auch bei Betäubungsmitteldelikten, weil die Verhältnisse insoweit gleich liegen.
  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 407/12

    Umsatzsteuerhinterziehung (unberechtigter Vorsteuerabzug nach abgegebenen …

    Die Möglichkeit, dass sein Vorsatz eine Steuerhinterziehung in dem jeweilig gegebenen Umfang nicht umfasst hätte, liegt daher fern (in vergleichbarem Sinne BGH, Beschluss vom 26. März 2004 - 1 StR 567/03; Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96), auch wenn er an der Erstellung der unrichtigen Steuererklärungen nicht unmittelbar beteiligt war.
  • BGH, 20.10.2021 - 1 StR 136/21

    Strafzumessung (besondere Begründungsanforderungen bei außergewöhnlich hohen …

    dd) Nur vereinzelt hat der Bundesgerichtshof in - hier einschlägigen - Kurierfällen allein aufgrund der Art sowie der Menge und der Wirkstoffmenge des gehandelten Rauschgifts in die den Tatgerichten zugewiesene Strafzumessung unter dem Gesichtspunkt des nicht mehr gerechten Schuldausgleichs eingegriffen, sei es, dass die Strafe unvertretbar milde war (…BGH, Urteile vom 1. September 1993 - 2 StR 263/93 Rn. 3, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 25 …und vom 14. Juni 2007 - 3 StR 176/07 Rn. 4; siehe aber auch, BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 Rn. 3, 15) oder unvertretbar hoch (BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 5 StR 548/09 Rn. 13; siehe aber auch BGH…, Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92 Rn. 3, 8).
  • LG Bochum, 20.12.2016 - 9 KLs 24/16
    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, Urteil vom 04.09.1996, 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, Urteil vom 04.09.1996, 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, NStZ-RR 1997, 121).

    Jemand, der einverstanden ist, Rauschgift in jeder Größenordnung zu befördern, ist im Allgemeinen mit der beförderten Menge einverstanden, wenn sie innerhalb des in Betracht kommenden Rahmens lag (BGH, NStZ-RR 1997, 121).

  • BGH, 17.08.2000 - 4 StR 233/00

    Bestimmen von Minderjährigen zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; …

    Lassen sich hierzu Feststellungen auf andere Weise nicht treffen, so kann die Menge der jeweils durch eine Handlung erworbenen Betäubungsmittel vom Tatrichter auf der Grundlage vorhandener Beweisanzeichen geschätzt werden (BGH NStZ-RR 1997, 121; vgl. auch BGHSt 40, 374, 376).
  • BGH, 26.03.2004 - 1 StR 567/03

    Beihilfe zur Geldfälschung (Beihilfevorsatz hinsichtlich der Anzahl und der …

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, ist derjenige, der sich am Umsatz von Rauschgift beteiligt, hinsichtlich der Menge und des Wirkstoffgehalts des Rauschgifts regelmäßig mit jeder nach den Umständen des Falles in Betracht kommenden Möglichkeit einverstanden (NStZ-RR 1997, 121;… vgl. auch Weber BtMG 2. Aufl. vor §§ 29 ff. Rdn. 740 m.w.N.).
  • BGH, 11.12.1996 - 3 StR 383/96

    Revisionsrechtliche Überprüfbarkeit der tatrichterlichen Feststellungen - …

    Das gilt um so mehr, als der Angeklagte, ohne nach dem Inhalt des Drogenpäckchens zu fragen, das Risiko der Entdeckung beim Schmuggeln auf sich nahm (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96 - S. 8).
  • BGH, 15.11.2016 - 3 StR 384/16

    Verhältnis von Handeltreiben und Besitz im Betäubungsmittelstrafrecht …

    Damit ist ihm die gesamte Handelsmenge des Nichtrevidenten nach § 25 Abs. 2 StGB zuzurechnen (vgl. BGH, Urteile vom 9. Oktober 2002 - 1 StR 137/02, NStZ-RR 2003, 57 f.; vom 4. September 1996 - 2 StR 299/96, NStZ-RR 1997, 121).
  • OLG München, 17.09.2007 - 4St RR 163/07

    Beweiswürdigung bei unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln; Vorsatz des …

    Jemand, der Umgang mit Drogen hat, ohne ihren Wirkstoffgehalt zu kennen oder zuverlässige Auskunft darüber erhalten zu haben, ist bei Fehlen sonstiger Anhaltspunkte im Allgemeinen mit jedem Reinheitsgehalt einverstanden, der nach den Umständen in Betracht kommt (BGH Urteil vom 4.9.1996 - 2 StR 299/96 - zit. nach JURIS dort Rn. 13).
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