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Rechtsprechung
   BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,49948
BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16.11.2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
BGH, Entscheidung vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16 (https://dejure.org/2016,49948)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 31 Abs. 2 JGG; § 46 Abs. 1, Abs. 3 StGB
    Bildung einer Einheitsjugendstrafe (erforderliche von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung auch für die früher abgeurteilten Taten); Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Die "einbezogene Jugendstrafe", oder: So passt es nicht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe - und die früheren Verurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 539
  • StV 2017, 716
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90

    Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 27.10.1992 - 1 StR 531/92

    Abgenzung vom unbeendeten zum beendeten Versuch als Voraussetzung für einen …

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Ist - wie hier - in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 7).
  • BGH, 23.10.1991 - 2 StR 457/91

    Verlieren der Wirkung eines in ein anderes Urteil einbezogenen Urteils im …

    Auszug aus BGH, 16.11.2016 - 2 StR 316/16
    Dabei hat der Tatrichter eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 4, 5).
  • BGH, 22.02.2024 - 3 StR 385/23

    Verhängung einer Jugendstrafe (Einbeziehung von Vorverurteilungen: Mitteilung des …

    Ist in einer einzubeziehenden Entscheidung - wie hier - bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen in den Blick zu nehmen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. November 2023 - 2 StR 427/23, juris Rn. 3;… vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4;… vom 13. April 2023 - 4 StR 499/22, juris Rn. 10;… vom 27. Oktober 2022 - 4 StR 184/22, juris Rn. 3;… vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43; vom 3. März 2004 - 1 StR 71/04, BGHSt 49, 90, 91 f.;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b mwN).

    Derart beschränkte Strafzumessungserwägungen, die sich allein auf die neu abzuurteilende Tat beziehen, werden den rechtlichen Anforderungen nicht gerecht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4 f.; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 591/21, juris; vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20, juris;… vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b).

  • BGH, 16.06.2020 - 4 StR 228/20

    Mehrere Straftaten eines Jugendlichen (Bestimmung der Einheitsjugendstrafe)

    Ist in der einzubeziehenden Entscheidung bereits eine frühere Entscheidung einbezogen worden, sind sämtliche Entscheidungen unter Neubewertung zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion zu machen (vgl. BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Beschluss vom 15. Oktober 2015 - 2 StR 274/15 Rn. 5; Beschluss vom 21. Mai 2008 - 2 StR 162/08, NStZ 2009, 43;… Schatz in Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 7. Aufl., § 31 Rn. 22, 39, 49 f. mwN).
  • BGH, 28.11.2024 - 3 StR 493/23

    Revisionsbeschränkung (konkludente Beschränkung trotz unbeschränkter Anträge); …

    Derart beschränkte Strafzumessungserwägungen, die sich allein auf das neu abzuurteilende tatsächliche Geschehen beziehen, sind rechtlich defizitär (vgl. BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, NStZ 2024, 619 Rn. 18;… Beschlüsse vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, juris Rn. 4 f.; vom 11. Januar 2022 - 6 StR 591/21, juris;… vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683 Rn. 4; vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539;… Eisenberg/Kölbel, JGG, 25. Aufl., § 31 Rn. 40 f., 63b).
  • BGH, 23.05.2017 - 4 StR 176/17

    Grundsätze der Strafzumessung (Berücksichtigung der Bewaffnung beim Totschlag)

    Die Berücksichtigung des Umstands, dass sich der Angeklagte bewusst mit dem Messer bewaffnete, bevor er das Tatopfer aufsuchte, bei der Strafzumessung verstößt nicht gegen § 46 Abs. 3 StGB, denn anders als etwa beim Raub gemäß § 250 Abs. 1 a) und b), Abs. 2 StGB ist der Einsatz einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs bei § 212 StGB nicht Tatbestandsmerkmal (vgl. zum Tatbestand des Raubes BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16; vom 16. März 2007 - 2 StR 35/07, StV 2007, 410; und vom 10. August 1999 - 4 StR 345/99).
  • BGH, 11.01.2022 - 6 StR 591/21

    Verwerfung der Revision mit Anm. des Senats zur Strafzumessung

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht nicht - wie erforderlich - die Gesamtheit der Straftaten neu gewertet und zur Grundlage einer einheitlichen Sanktion gemacht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. November 2016 - 2 StR 316/16, NStZ 2017, 539; vom 16. Juni 2020 - 4 StR 228/20, StV 2020, 683; und vom 30. Juli 2020 - 6 StR 191/20).
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