Rechtsprechung
| BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 StGB; § 267 Abs. 3 Satz 1 StPO
Strafzumessung (Darstellung im Urteil bei ungewöhnlich hoher Strafe) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Begründung einer außergewöhnlich hohen Strafe
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 46 Abs 2 StGB, § 223 StGB, § 224 StGB, § 267 StPO
Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Begründung einer außergewöhnlich hohen Strafe - IWW
- Wolters Kluwer
Besondere Rechtfertigung einer ungewöhnlich hohen Strafe in den Urteilsgründen; Darlegung einer Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 46 Abs. 2
Besondere Rechtfertigung einer ungewöhnlich hohen Strafe in den Urteilsgründen; Darlegung einer Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die "ungewöhnlich hohe Freiheitsstrafe" und die "gänzlich überflüssigen Erwägungen"…..
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 01.10.2014 - 22 Ks 12/13
- BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15
Papierfundstellen
- StV 2016, 559
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.2010 - 4 StR 278/10
Strafzumessung (Begründungsbedarf bei außergewöhnlich hohen Strafen; mildernde …
Auszug aus BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15
Eine ungewöhnlich hohe Strafe bedarf dementsprechend einer besonderen Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN). - BGH, 19.06.2012 - 5 StR 264/12
Strafzumessung (Anforderungen an die Urteilsgründe bei außergewöhnlich hohen …
Auszug aus BGH, 02.12.2015 - 2 StR 317/15
Eine ungewöhnlich hohe Strafe bedarf dementsprechend einer besonderen Rechtfertigung in den Urteilsgründen, die die Abweichung vom Üblichen vor dem Hintergrund der Besonderheiten des jeweiligen Falles verständlich macht (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12, StraFo 2012, 419, und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10, NStZ-RR 2011, 5 mwN).
- BGH, 10.10.2019 - 1 StR 632/18
Abweichen von verkündeter Urteilsformel und Urteilstenor der Urteilsurkunde …
Angesichts der beträchtlichen Höhe der verhängten Einzelstrafen hätte es einer eingehenderen Begründung bedurft (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2015 - 2 StR 317/15 Rn. 4;… vom 29. November 2012 - 5 StR 522/12 Rn. 4;… vom 19. Juni 2012 - 5 StR 264/12 Rn. 3 …und vom 20. September 2010 - 4 StR 278/10 Rn. 5; jeweils mwN; vgl. auch BGH…, Urteil vom 1. September 1993 - 2 StR 308/93, BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 26).
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