Rechtsprechung
| BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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§ 30a Abs. 3 BtMG; § 29 Abs. 2 BtMG; § 64 StGB
Betäubungsmittelstrafbarkeit (minder schwerer Fall: Gesamtabwägung: geringe Grenzwertüberschreitung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Erziehungsanstalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 2 BtMG, § 30a Abs 3 BtMG, § 64 StGB vom 26.07.2023, § 2 Abs 6 StGB
Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Erziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 30a Abs. 3 BtMG, § 29 Abs. 2 BtMG, § 29a Abs. 1 BtMG, § 64 StGB, § 2 Abs. 6 StGB, § 21 StGB
- Wolters Kluwer
Geringe Grenzwertüberschreitung des Wirkstoffgehalts der Kokainzubereitung als Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BtMG § 29a Abs. 1 ; BtMG § 30a Abs. 3
Geringe Grenzwertüberschreitung des Wirkstoffgehalts der Kokainzubereitung als Kriterium für die Annahme eines minder schweren Falles; Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - datenbank.nwb.de
Grenzwert der nicht geringen Menge an Betäubungsmitteln; Unterbringung in einer Erziehungsanstalt
Verfahrensgang
- LG Kassel, 03.05.2023 - 8841 Js 31395/22
- LG Kassel, 15.11.2023 - 11 KLs 8841 Js 31395/22
- BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2024, 151
- StV 2024, 452 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.10.2020 - 1 StR 350/20
Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln (erforderlicher Vorsatz …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Die sehr knappen Ausführungen der Strafkammer lassen besorgen, dass sie nicht im Blick hatte, dass auch der Wirkstoffgehalt der insgesamt vom Angeklagten besessenen Kokainzubereitung die nicht geringe Menge nur geringfügig überschritt (vgl. zur 1, 88-fachen Menge: BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2020 - 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50).Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 ? 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 ? 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50;… vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
- BGH, 15.03.2017 - 2 StR 294/16
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafzumessung …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 2017 ? 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 ? 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50;… vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5). - BGH, 11.09.2019 - 2 StR 68/19
Minder schwerer Fall bei Betäubungsmittelhandel
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 ? 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 ? 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50;… vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5).
- BGH, 10.03.2022 - 1 StR 35/22
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
Je geringer die Überschreitung des Grenzwerts ist, desto näher liegt die Annahme eines minder schweren Falles (vgl. BGH…, Urteil vom 15. März 2017 ? 2 StR 294/16, BGHSt 62, 90, 93 Rn. 13; Beschlüsse vom 11. September 2019 - 2 StR 68/19, NStZ-RR 2020, 24; vom 27. Oktober 2020 ? 1 StR 350/20, NStZ-RR 2021, 49, 50; vom 10. März 2022 - 1 StR 35/22 Rn. 5). - BGH, 28.04.2010 - 2 StR 77/10
Strafzumessung bei Vergewaltigung: Teilgeständnis und Mindeststrafe
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
b) Das neue Tatgericht wird auch Gelegenheit haben, in den Blick zu nehmen, dass der Einräumung von Teilen der objektiven Tatbestandsverwirklichung der grundsätzlich zu Gunsten eines Angeklagten zu wertende Charakter eines Teilgeständnisses zukommen kann (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2010 ? 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237). - BGH, 16.08.2023 - 2 StR 146/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (unbefristete Unterbringung: …
Auszug aus BGH, 15.11.2023 - 2 StR 327/23
a) Schließt sich das Tatgericht - wie hier zur Frage, ob die Voraussetzungen des § 21 StGB vorliegen - den Ausführungen eines Sachverständigen an, müssen dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergegeben werden, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist (st. Rspr.; etwa BGH, Beschluss vom 16. August 2023 - 2 StR 146/23 Rn. 6 mwN).
- BGH, 11.02.2026 - 2 StR 401/25
Aufhebung des Urteils auf Revision des Angeklagten mit zugrundeliegenden …
Das Tatgericht darf indes das Einräumen von Teilen der objektiven Tatbestandsverwirklichung als Teilgeständnis zugunsten des Angeklagten bewerten (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2010 - 2 StR 77/10, NStZ-RR 2010, 237; Beschluss vom 15. November 2023 - 2 StR 327/23, Rn. 13). - BayObLG, 11.06.2024 - 206 StRR 191/24
Grenzwert der nicht geringen Menge, besonders schwerer Fall und …
Der Senat weist ergänzend darauf hin, dass der Grenzwert der nicht geringen Menge, bezogen auf das Marihuana, vorliegend lediglich nicht sehr erheblich überschritten ist, und dem Grad der Überschreitung des Grenzwertes für die Frage, ob ein minderschwerer Fall vorliegt, regelmäßig erhebliche Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 15. November 2023, 2 StR 327/23, BeckRS 2023, 38499 Rn. 7 m.w.N.). - BayObLG, 22.07.2024 - 206 StRR 244/24
Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei einer molekulargenetischen …
Demzufolge ist ihm im Rahmen der Strafzumessung auch aus dem Blick geraten, dass die Frage, in welchen Umfang der Grenzwert für die nicht geringe Menge im Einzelfall überschritten ist, einen wesentlichen Gesichtspunkt im Rahmen der Prüfung eines minder schweren Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG und der Strafzumessung im engeren Sinn darstellt (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 15.11.2023, 2 StR 327/23).
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