Rechtsprechung
| BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 259 StGB; § 263 StGB; § 52 StGB; § 53 StGB
Hehlerei; Betrug; Konkurrenzen (mitbestrafte Nachtat; Sicherungsbetrug) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- aufrecht.de
Strafbarkeit bei Verkauf von gestohlener Ware bei ebay
- Kanzlei Prof. Schweizer
Hehlerei und Betrug bei eBay-Verkauf
- Wolters Kluwer
Veräußerung von gestohlenen Haushaltsgegenständen durch den Hehler als tatmehrheitlich begangener Betrug zum Nachteil der Käufer
- kanzlei.biz
Verkauf gestohlener Ware bei eBay
- online-und-recht.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 52 Abs. 1 § 259 Abs. 1 § 263 Abs. 1
Voraussetzungen der mitbestraften Nachtat; versuchter Betrug als Nachtat einer Hehlerei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Mitbestrafte Nachtat
- Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)
EBay: Wer Hehlerware an- und verkauft, hehlt und betrügt in Tatmehrheit.
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Verkauf von gestohlener Ware über eBay kann Hehlerei und Betrug in einem sein
- juracontent.de
, S. 4 (Rechtsprechungsübersicht)
EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2008 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2009, 145)
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verkauf von gestohlener Ware über eBay kann Hehlerei und Betrug in einem sein
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Tatmehrheit zwischen Hehlerei und Betrug bei Weiterveräußerung der Beute an Gutgläubige durch den Hehler
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 38
- MMR 2008, 728
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Rn. 9 4. Der neu entscheidende Tatrichter wird auch zu prüfen haben, ob zwischen Anklageerhebung und Urteil eine der Justiz anzulastende Verfahrensverzögerung eingetreten ist, die einen Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK darstellt und eine Kompensation erfordert, welche im Wege des Vollstreckungsmodells (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 = NJW 2008, 860 f.) vorzunehmen wäre. - BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396;… Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153). - BGH, 04.02.1954 - 4 StR 445/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396;… Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
- BGH, 03.05.2000 - 2 StR 69/00
Tatbestandsmerkmal "Euroscheckvordruck" iSd § 152a Abs. 1 Nr. 1 StGB
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Rn. 6 c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.;… Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt;… Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123). - BGH, 21.05.1996 - 1 StR 125/96
Bandenhehlerei - Bandendiebstahl - Mitwirkung mehrerer Bandenmitglieder - Tatort …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Rn. 6 c) Zwischen der gewerbsmäßigen Hehlerei einerseits und dem (versuchten) Betrug andererseits besteht - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - Tatmehrheit (vgl. BGH bei Holtz MDR 1988, 278; NStZ 2001, 138 f.; Urt. vom 21. Mai 1996 - 1 StR 125/96, insoweit in NStZ 1996, 495 nicht abgedruckt;… Lauer in MünchKomm/StGB § 259 Rdn. 123). - BGH, 22.04.1954 - 4 StR 807/53
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396;… Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153). - BGH, 24.09.1986 - 3 StR 348/86
Bankrott als mitbestrafte Nachtat der Steuerhinterziehung - Voraussetzungen für …
Auszug aus BGH, 27.08.2008 - 2 StR 329/08
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hin aus erweitert wird (BGHSt 5, 295, 297; 6, 67, 68; BGH NStZ 1987, 23; 2008, 396;… Rissing-van Saan aaO vor § 52 Rdn. 153).
- BGH, 10.12.2025 - 1 StR 387/25
Fertigung mehrerer unrichtiger Steuererklärungen durch den Steuerberater
Eine mitbestrafte Vortat kann - wie die rechtlich vergleichbare mitbestrafte Nachtat - nicht gesondert geahndet werden, solange die Verfolgung der Haupttat möglich ist (…vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2014 - 3 StR 178/13 Rn. 11; vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08 Rn. 4 …und vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07 Rn. 17;… Beschlüsse vom 22. Mai 2018 - 4 StR 598/17 Rn. 7;… vom 10. Februar 2015 - 1 StR 405/14 Rn. 29, BGHSt 60, 188;… vom 22. März 2011 - 5 StR 46/11 Rn. 2;… vom 13. November 2008 - 5 StR 344/08 Rn. 2 …und vom 20. September 2000 - 3 StR 19/00 Rn. 4 [jeweils zur mitbestraften Nachtat]). - BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08
Beihilfe zum schweren Parteiverrat (tatbestandliche Handlungseinheit; …
Indem der Angeklagte die Rücknahme der Berufung des P. veranlasste und dadurch einen rechtskräftigen Zahlungstitel erlangte, setzte er lediglich den mit der Klageerhebung gegen P. begonnenen Prozessbetrug fort, ohne dass der Betrugsschaden dadurch erweitert wurde (vgl. BGH NStZ 2001, 195 f.; BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08). - BGH, 22.05.2018 - 4 StR 598/17
Verurteilung wegen einer tatmehrheitlich begangenen vorsätzlichen Brandstiftung …
Sie bleibt straflos, wenn die Bewertung des konkreten Sachverhalts ergibt, dass dieser nachfolgenden, an sich strafbaren Handlung wegen ihres inneren - funktionalen - Zusammenhangs mit der (Vor-) Haupttat kein eigener Unwertgehalt zukommt, so dass auch kein Bedürfnis besteht, sie neben der Haupttat selbstständig zu bestrafen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08, NStZ 2009, 38; Urteil vom 18. Juli 2007 - 2 StR 69/07, NStZ 2008, 396; Beschluss vom 17. Oktober 1992 - 5 StR 517/92, BGHSt 38, 366, 368 f.; Urteil vom 11. Januar 1955 - 5 StR 468/54, MDR 1955, 269 bei Dallinger; RG, Urteil vom 2. März 1928 - I 139/28, RGSt 62, 61, 62).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 6s A 1520/12
Verpflichtung eines Auftraggebers zur umfassenden Unterrichtung über Inhalt und …
Rn. 48 Vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08 -, NStZ 2009, 38. - BGH, 27.08.2025 - 4 StR 306/25
Konkurrenzen (Urkundenfälschung: Weiterveräußerung gestohlener Kfz, Manipulation …
Es beschwert den Angeklagten nicht, dass das Landgericht zwischen der Hehlerei und den weiteren durch die Veräußerung der Fahrzeuge verwirklichten Delikten Tateinheit angenommen hat, obwohl zwischen diesen und den jeweiligen Verschaffungstaten richtigerweise Tatmehrheit (§ 53 StGB) anzunehmen sein dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08 Rn. 3 f.). - BVerwG, 16.10.2025 - 2 WD 1.25
Zugriff auf dienstliches Material durch einen Mannschaftsdienstgrad, der für das …
Voraussetzung für die Straflosigkeit der Nachtat ist jedoch, dass die Geschädigten der beiden Straftaten identisch sind, die Nachtat kein neues Rechtsgut verletzt und der Schaden qualitativ nicht über das durch die Haupttat verursachte Maß hinaus erweitert wird (BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08 - juris Rn. 4 m. w. N.). - LBerG Architekten Nordrhein-Westfalen, 19.06.2013 - 6s A 1520/12
Architekt Berufspflichtverletzung Bestimmtheit der Anschuldigung …
Rn. 48 Vgl. BGH, Urteil vom 27. August 2008 - 2 StR 329/08 -, NStZ 2009, 38.
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