Rechtsprechung
| BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2024,25951) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 31 Abs. 2 JGG, § 21 StGB, § 105 Abs. 3 Satz 1 JGG, § 31 Abs. 2, § 103 Abs. 1 JGG, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.03.2024 - 98 KLs 1/24
- BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale …
Auszug aus BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24
Zutreffend weist der Generalbundesanwalt allerdings darauf hin, dass die Anwendung von Jugendstrafrecht auf den zur Tatzeit heranwachsenden Angeklagten, die das Landgericht allein durch Bezugnahme auf die Gründe des Urteils im ersten Rechtsgang und damit rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, NStZ 2005, 644 mwN) begründet hat, diesen nicht beschwert. - BGH, 09.05.2023 - 2 StR 57/23
Strafzumessung (Jugendstrafrecht; mehrere Straftaten eines Jugendlichen: …
Auszug aus BGH, 01.08.2024 - 2 StR 334/24
Zu Lasten des Angeklagten lassen die Urteilsgründe jedoch besorgen, worauf der Generalbundesanwalt ebenfalls zutreffend hingewiesen hat, dass das Landgericht bei der Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe gemäß § 31 Abs. 2, § 103 Abs. 1 JGG erneut nicht - wie geboten - eine neue, selbständige, von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2023 - 2 StR 57/23, Rn. 4 mwN).
- BGH, 12.03.2025 - 4 StR 73/25
Strafzumessung (Einheitsjugendstrafe: neue und selbständige Bewertung der …
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbstständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24 Rn. 4;… Beschluss vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23 Rn. 11;… Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23 Rn. 17; jew. mwN). - BGH, 23.04.2025 - 4 StR 529/24
Strafzumessung (Jugendstrafe: minder schwerer Fall, Erörterungsmangel, kein …
Rn. 2 2. Zudem lassen die Erwägungen der Jugendkammer zur Bestimmung der Einheitsjugendstrafe nicht erkennen, dass sie, wie es in der vorliegenden Fallkonstellation der Einbeziehung eines anderen auf Jugendstrafe lautenden und noch nicht erledigten Urteils gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG geboten gewesen wäre, eine neue, selbstständige Rechtsfolgenbemessung für die früheren und jetzt abgeurteilten Taten vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24 Rn. 4;… Beschluss vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23 Rn. 11;… Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23 Rn. 17; jew. mwN). - BGH, 27.08.2025 - 2 StR 463/25
Aufhebung des Ausspruchs über Einheitsjugendstrafe u.a. wegen Diesbstahls mit …
Das zur Verhängung einer einheitlichen Jugendstrafe berufene Tatgericht hat daher im Rahmen der Strafzumessung eine neue, selbständige und von der früheren Beurteilung unabhängige einheitliche Rechtsfolgenbemessung für die früher und jetzt abgeurteilten Taten vorzunehmen (BGH…, Urteil vom 22. Februar 2024 - 3 StR 385/23, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Strafzumessung 2 Rn. 17;… Beschlüsse vom 31. Juli 2024 - 4 StR 499/23, Rn. 11; vom 1. August 2024 - 2 StR 334/24, Rn. 4, …und vom 12. März 2025 - 4 StR 73/25, Rn. 4; jew. mwN).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.