Rechtsprechung
| BGH, 24.08.2007 - 2 StR 352/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 39 StGB; § 54 StGB; § 55 StGB
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe; Einbeziehung einer Geldstrafe von dreißig Tagessätzen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1 a Satz 2; ; StGB § 39; ; StGB § 53 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 54 Abs. 2 Satz 1
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit der Bemessung einer Einzelstrafe im Falle der Beihilfe zum schweren räuberischen Diebstahl
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 38 § 54 Abs. 1 § 55 Abs. 1
Gesamtstrafenbildung unter Abweichung von § 39 StGB - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 16.09.2009 - 2 StR 328/09
Herabsetzung der Freiheitsstrafe gemäß § 354 Abs. 1 StPO durch das …
Rn. 4 Den Grundsätzen der Gesamtstrafenbildung kann hier nur entsprochen werden, wenn unter Abweichung von § 39 StGB die zu bildende Gesamtfreiheitsstrafe nicht nur nach Jahren und Monaten, sondern auch nach Wochen bemessen wird (vgl. Senatsbeschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 352/07 m.w.N.).
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