Rechtsprechung
| BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 283 Abs 1. Nr. 1 StGB; § 14 StGB; § 266 StGB
Bankrott (Schuldnereigenschaft: Zurechnung des besonderen persönlichen Merkmals); Handeln für einen anderen (Voraussetzungen der Zurechnung: Organstellung, Agieren als Organ oder Vertreter, nicht bloß bei Gelegenheit); Untreue - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarer Bankrott: Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers einer Kommanditgesellschaft
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 Nr 1 StGB, § 283 StGB
Strafbarer Bankrott: Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers einer Kommanditgesellschaft - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 283 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 283 StGB, § 14 StGB, § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 14 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 14 Abs. 1 StGB, § 283 Abs. 1 Nr. 12 StGB
- Wolters Kluwer
Erflogreiche Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Bankrotts; Voraussetzung der Zurechnung einer entsprechenden Organstellung des Handelnden sowie das Agieren "als" Organ oder Vertreter
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1
Zurechnung der Schuldnereigenschaft beim Bankrott - Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erflogreiche Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Bankrotts; Voraussetzung der Zurechnung einer entsprechenden Organstellung des Handelnden sowie das Agieren "als" Organ oder Vertreter
- rechtsportal.de
Erflogreiche Revision des Angeklagten gegen die Verurteilung wegen Bankrotts; Voraussetzung der Zurechnung einer entsprechenden Organstellung des Handelnden sowie das Agieren "als" Organ oder Vertreter
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2020 - 12 KLs 2/20
- LG Frankfurt/Main, 27.01.2020 - 7433 Js 258290/19
- BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Papierfundstellen
- StV 2022, 23
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Eine Zurechnung des besonderen persönlichen Merkmals der Schuldnereigenschaft kann auch im - hier rechtsfehlerfrei festgestellten - Fall faktischer Geschäftsführung über § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfolgen (BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892), bei der GmbH & Co KG mittels einer doppelten Zurechnung nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 1 Nr. 1 StGB (…vgl. MüKo-StGB/Radtke, 4. Aufl., § 14 Rn. 80, 85).Dass der Angeklagte, der nicht als vertretungsberechtigtes Organ, sondern - gleichsam wie ein Außenstehender - als natürliche (Privat-)Person agierte, auch insoweit mit Zustimmung handelte (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12, NJW 2013, 1892, 1894) oder ihm die Schuldnereigenschaft aus sonstigen Gründen zugerechnet werden könnte, ist weder festgestellt noch sonst durch den Gesamtzusammenhang der - insoweit sehr knappen - Urteilsgründe belegt.
- BGH, 15.05.2012 - 3 StR 118/11
Aufgabe der Interessentheorie (Merkmalsüberwälzung; Ziel des § 14 StGB; …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Entscheidend hierfür ist (nunmehr), dass der Handelnde gerade in seiner Eigenschaft als vertretungsberechtigtes Organ, also im Geschäftskreis des Vertretenen, und nicht bloß "bei Gelegenheit" tätig wird; dabei kann zwischen rechtsgeschäftlichem und sonstigem Handeln zu differenzieren sein (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 ? 3 StR 118/11, BGHSt 57, 229, 237 mwN). - BGH, 23.02.2012 - 1 StR 586/11
Untreue zulasten von Personenhandelsgesellschaften oder Gesellschaftern (GmbH " …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Allerdings kann der Senat - ungeachtet der auf das Vermögen der KG abstellenden Betrachtungsweise des Landgerichts - ausschließen, dass den Gesellschaftern der A. KG durch die Verwendung der durch Barabhebungen von Konten der A. GmbH erlangten Geldbeträge kein Nachteil in entsprechender Höhe entstanden sein könnte (vgl. zur Untreue bei der Kommanditgesellschaft BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 ? 1 StR 532/12, NJW 2013, 3590, 3953 mwN; Beschluss vom 23. Februar 2012 ? 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38; Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 395/19, NStZ-RR 2020, 145).
- BGH, 10.07.2013 - 1 StR 532/12
BGH hebt Verurteilungen wegen Untreue zu Lasten von sog. Publikumsgesellschaften …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Allerdings kann der Senat - ungeachtet der auf das Vermögen der KG abstellenden Betrachtungsweise des Landgerichts - ausschließen, dass den Gesellschaftern der A. KG durch die Verwendung der durch Barabhebungen von Konten der A. GmbH erlangten Geldbeträge kein Nachteil in entsprechender Höhe entstanden sein könnte (vgl. zur Untreue bei der Kommanditgesellschaft BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 ? 1 StR 532/12, NJW 2013, 3590, 3953 mwN; Beschluss vom 23. Februar 2012 ? 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38; Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 395/19, NStZ-RR 2020, 145). - BGH, 04.03.2020 - 5 StR 395/19
Untreue zum Nachteil einer Kommanditgesellschaft (Unmittelbarkeit zwischen …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Allerdings kann der Senat - ungeachtet der auf das Vermögen der KG abstellenden Betrachtungsweise des Landgerichts - ausschließen, dass den Gesellschaftern der A. KG durch die Verwendung der durch Barabhebungen von Konten der A. GmbH erlangten Geldbeträge kein Nachteil in entsprechender Höhe entstanden sein könnte (vgl. zur Untreue bei der Kommanditgesellschaft BGH, Urteil vom 10. Juli 2013 ? 1 StR 532/12, NJW 2013, 3590, 3953 mwN; Beschluss vom 23. Februar 2012 ? 1 StR 586/11, NStZ 2013, 38; Urteil vom 4. März 2020 - 5 StR 395/19, NStZ-RR 2020, 145). - BGH, 10.01.2017 - 3 StR 497/16
Rechtsfehlerhafte Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung; fehlende Mitteilung des …
Auszug aus BGH, 04.08.2021 - 2 StR 352/20
Denn das Landgericht hat entgegen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 3 StR 497/16, NStZ-RR 2017, 169 mwN), von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, eine Zäsurwirkung der Verurteilung des Angeklagten durch das Amtsgericht Tiergarten vom 7. Januar 2016 für die davor begangenen Straftaten (Fälle 1 bis 3 der Urteilsgründe) abgelehnt und nur eine Gesamtfreiheitsstrafe gebildet.
- BGH, 23.03.2022 - 1 StR 511/21
Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (Berechnung der vorenthaltenen …
Eine Zurechnung des besonderen persönlichen Merkmals der Schuldnereigenschaft kann auch im Fall faktischer Geschäftsführung über § 14 Abs. 1 Nr. 1 StGB erfolgen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. November 2012 - 3 StR 199/12 Rn. 23 und vom 4. August 2021 - 2 StR 352/20 Rn. 6).
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