Rechtsprechung
| BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20 |
Volltextveröffentlichungen (14)
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§ 261 StPO; § 177 StGB
Beweiswürdigung; Vergewaltigung (Unfähigkeit zur Bildung eines entgegenstehenden Willens: Vorliegen, Beurteilung des Zustands des Tatopfers, entsprechende Anwendung der Grundsätze zu den Fragen der Bewusstseinsstörung und der schweren anderen seelischen Störung eines ... - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Lückenhafte Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung einer Person in einem die freie Willensbildung und -äußerung ausschließenden Zustand
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 177 Abs 2 Nr 1 StGB, § 177 Abs 2 Nr 2 StGB, § 261 StPO
Lückenhafte Beweiswürdigung bei einer Verurteilung wegen Vergewaltigung einer Person in einem die freie Willensbildung und -äußerung ausschließenden Zustand - IWW
§ 349 Abs. 1 StPO, § 400 Abs. 1, § 395 Abs. 1 Nr. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision
- Wolters Kluwer
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Beurteilung des Zustands des Tatopfers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Beurteilung des Zustands des Tatopfers
- rechtsportal.de
Verwerfung der Revision
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Lückenhaftigkeit der Beweiswürdigung des Tatgerichts; Beurteilung des Zustands des Tatopfers - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19
- LG Aachen, 02.04.2020 - 806 Js 489/19
- BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 341
- StV 2023, 398 (Ls.)
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (13)
- BGH, 15.03.1989 - 2 StR 662/88
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an eine …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
bb) Für die Beurteilung des Zustands des Tatopfers sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Fragen der Bewusstseinsstörung und der schweren anderen seelischen Störung eines Täters entsprechend anwendbar (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147 zur Vorgängervorschrift des § 179 Abs. 1 aF StGB).Das Tatgericht hat - gegebenenfalls mithilfe eines Sachverständigen - aufgrund einer Gesamtbetrachtung, in die das aktuelle Tatgeschehen einzubeziehen ist, die geistig-seelische Verfassung des Opfers und deren Auswirkungen auf das Opferverhalten zu prüfen (vgl. Senat, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, aaO).
- BGH, 27.03.2003 - 1 StR 524/02
Beweiswürdigung (Grenzen der Revisibilität; erschöpfende; Aussage gegen Aussage; …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (vgl. Senat…, Urteil vom 5. April 2017 - 2 StR 593/16, juris Rn. 11; BGH, Urteil vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9, und vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207).
- BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03
Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
b) Sofern nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Verfahrensstoffes Gebrauch gemacht wird, wäre im Hinblick auf etwaige, jeweils tateinheitlich verwirklichte Körperverletzungen zum Nachteil der Nebenklägerinnen W. und B. gemäß § 223 Abs. 1 StGB - unbeschadet der durch § 228 StGB weit gesteckten Grenzen (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 169 zu sadomasochistischen Handlungen; vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18, NStZ-RR 2018, 314) - die Einwilligungsfähigkeit der Nebenklägerinnen eingehender zu prüfen.
- BGH, 15.08.2018 - 2 StR 152/18
Urteilsgründe (formelle Anforderungen an einen Teilfreispruch); Grundsatz der …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
b) Sofern nicht von der Möglichkeit einer Beschränkung des Verfahrensstoffes Gebrauch gemacht wird, wäre im Hinblick auf etwaige, jeweils tateinheitlich verwirklichte Körperverletzungen zum Nachteil der Nebenklägerinnen W. und B. gemäß § 223 Abs. 1 StGB - unbeschadet der durch § 228 StGB weit gesteckten Grenzen (vgl. hierzu Senat, Urteile vom 26. Mai 2004 - 2 StR 505/03, BGHSt 49, 166, 169 zu sadomasochistischen Handlungen; vom 15. August 2018 - 2 StR 152/18, NStZ-RR 2018, 314) - die Einwilligungsfähigkeit der Nebenklägerinnen eingehender zu prüfen. - BGH, 13.07.2016 - 1 StR 94/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. Senat, Beschluss vom 28. April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693; BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9, und vom 27. März 2003 - 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207). - BGH, 29.05.2012 - 2 StR 139/12
Anforderungen an die Begründung der Schuldunfähigkeit bzw. verminderten …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
(1) Ungeachtet dessen, dass sich die Strafkammer hinsichtlich der Nebenklägerin W. auf Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen stützt, die die gebotene Konkretisierung nicht ohne weiteres erkennen lassen (…vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6; vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, juris Rn. 5), stellt das Landgericht in ihre Betrachtung zwar den äußeren Zustand und den leeren Gesichtsausdruck der Nebenklägerin, ihre roboterhafte Beantwortung von Fragen des Angeklagten sowie eine eher grobmotorische Ausführung sexueller Handlungen ein. - BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Eine dahingehend abschließende Bewertung scheidet allerdings hier aus, weil die Urteilsgründe schon die Angaben der Nebenklägerinnen zum Tatgeschehen nicht (Nebenklägerin B.) bzw. allenfalls bruchstückhaft (Nebenklägerin W.) mitteilen, was sich aufgrund der besonderen, in der Person der Zeuginnen liegenden Umstände als rechtlich bedenklich erweist (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16, juris Rn. 8 f.; Beschluss vom 17. Dezember 1982 - 3 StR 453/82, NStZ 1983, 133;… MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 204 mwN). - BGH, 27.01.2016 - 2 StR 314/15
Schuldunfähigkeit (Anforderungen an die Darstellung im Urteil: …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
(1) Ungeachtet dessen, dass sich die Strafkammer hinsichtlich der Nebenklägerin W. auf Ausführungen der psychiatrischen Sachverständigen stützt, die die gebotene Konkretisierung nicht ohne weiteres erkennen lassen (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 27. Januar 2016 - 2 StR 314/15, juris Rn. 6;… vom 29. Mai 2012 - 2 StR 139/12, juris Rn. 5), stellt das Landgericht in ihre Betrachtung zwar den äußeren Zustand und den leeren Gesichtsausdruck der Nebenklägerin, ihre roboterhafte Beantwortung von Fragen des Angeklagten sowie eine eher grobmotorische Ausführung sexueller Handlungen ein. - BGH, 18.08.2009 - 5 StR 278/09
Betrug und Unterschlagung (Sicherungsbetrug; Entkräftung eines Regelbeispiels); …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153, und vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377). - BGH, 28.01.2010 - 5 StR 524/09
Besonders kritische Beweiswürdigung; problematische Persönlichkeit des …
Auszug aus BGH, 30.09.2021 - 2 StR 354/20
Lückenhaft ist die Beweiswürdigung, wenn sich das Tatgericht nicht mit allen wesentlichen, den Angeklagten belastenden und entlastenden Indizien auseinandergesetzt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Januar 2010 - 5 StR 524/09, NStZ-RR 2010, 152, 153, und vom 18. August 2009 - 5 StR 278/09, NStZ-RR 2009, 377). - BGH, 28.04.2020 - 2 StR 494/19
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche …
- BGH, 05.04.2017 - 2 StR 593/16
Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Anforderungen an ein …
- BGH, 17.12.1982 - 3 StR 453/82
Beweiswürdigung - Anforderungen - Tatrichter - Begründungpflicht des Tatgerichts …
- BGH, 30.11.2022 - 3 StR 249/22
Vergewaltigung (Konkurrenzen); Drittbesitzverschaffung kinderpornografischer …
Demgegenüber erfasst § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB nunmehr allgemein Konstellationen, in denen eine "Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern" (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20, juris Rn. 21). - BGH, 11.09.2024 - 2 StR 498/23
Beweiswürdigung (sexuelle Nötigung: Zusammenschau der festgestellten …
a) Die Vorschrift des § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB stellt sexuelle Handlungen mit einer Person unter Strafe, die zur Tatzeit zur Bildung oder Äußerung eines entgegenstehenden Willens nicht in der Lage, mithin dazu "absolut unfähig" ist (…vgl. BT-Drucks. 18/9097, S. 23; BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20, Rn. 21;… Schönke/Schröder/Eisele, StGB, 30. Aufl., § 177 Rn. 26;… BeckOK-StGB/Ziegler, 62. Ed., § 177 Rn. 13;… SSW-StGB/Wolters, 6. Aufl., § 177 Rn. 42).Bloße Enthemmung, Verlangsamung oder Hilfsbedürftigkeit des Opfers genügen hingegen nicht (…vgl. BT-Drucks. 18/9097, S. 23 f.; BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20, aaO).
Für die Beurteilung des Zustands des Tatopfers sind die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu den Fragen der Bewusstseinsstörung und der schweren anderen seelischen Störung eines Täters entsprechend anwendbar (vgl. BGH, Urteil vom 15. März 1989 - 2 StR 662/88, BGHSt 36, 145, 147 zur Vorgängervorschrift des § 179 Abs. 1 StGB aF; Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20, Rn. 22).
- LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22
Verwendung gefährlichen Werkzeugs bei K.O.-Tropfen
Hiervon erfasst werden insbesondere sexuelle Handlungen an einer Person, die sich in einem Zustand tiefgreifender Bewusstseinsbeeinträchtigung, in Ohnmacht, Schlaf, Narkose oder in einem schweren Rauschzustand befindet, etwa auch aufgrund der Betäubung durch K.O.-Tropfen (vgl. BGH, Beschl. v. 30.9.2021 - 2 StR 354/20, BeckRS 2021, 57442 mwN).
- OLG Celle, 27.09.2023 - 2 ORs 82/23
Zulässige Zulassung eines Polizeibeamten zu nichtöffentlicher Verhandlung bei …
Es ist in der Rechtsprechung jedoch anerkannt, dass Ausführungen in der Begründungsschrift eines Antrages auf Verwerfung als unzulässig gemäß § 349 Abs. 1 StPO zur Unbegründetheit des Rechtsmittels als hilfsweise gestellter Verwerfungsantrag nach § 349 Abs. 2 StPO verstanden werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 487/22 -, juris; BGH, Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20 m.w.N). - BGH, 09.10.2024 - 2 StR 515/23
Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen: Verhältnis zur …
Auf die Revision des Angeklagten hat der Senat dieses Urteil mit Beschluss vom 30. September 2021 (2 StR 354/20) mit den zugehörigen Feststellungen hinsichtlich der zwei in Tateinheit mit Körperverletzung stehenden Fälle der Vergewaltigung sowie im gesamten Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 01.02.2023 - 5 StR 408/22
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Überschneidung der …
In seiner Zuschrift hat er aber auch umfangreich zur gebotenen Schuldspruchänderung und zur Unbegründetheit des Rechtsmittels im Übrigen ausgeführt; darin ist hilfsweise der Antrag auf Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO enthalten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20 mwN; vom 20. April 2021 - 1 StR 85/21). - LG Arnsberg, 02.04.2024 - 4 KLs 4/23 Diese Beurteilung beruht auf einer Gesamtbetrachtung des Tatgeschehens, der geistigseelischen Verfassung der Nebenklägerin und deren Auswirkungen auf ihr Verhalten (vgl. BGH Beschl. v. 30.9.2021 - 2 StR 354/20, BeckRS 2021, 57441, beck-online).
(vgl. BGH Beschl. v. 30.9.2021 - 2 StR 354/20, BeckRS 2021, 57441, beck-online).
- BGH, 20.02.2024 - 2 StR 283/23
Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität: lückenhafte Beweiswürdigung; …
Die Urteilsgründe müssen erkennen lassen, dass das Tatgericht die für den Schuldspruch bedeutsamen Beweise erschöpfend gewürdigt, dass es die entscheidungserheblichen Umstände erkannt, in seine Überlegungen einbezogen und in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt hat; eine Beweiswürdigung, die Feststellungen nicht in Betracht zieht, welche geeignet sind, die Entscheidung zu beeinflussen, oder naheliegende Schlussfolgerungen nicht erörtert, ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. September 2021 ? 2 StR 354/20; vom 28.April 2020 - 2 StR 494/19, NStZ 2020, 693;… BGH, Urteile vom 13. Juli 2016 ? 1 StR 94/16, juris Rn. 9 und vom 27. März 2003 ? 1 StR 524/02, NStZ-RR 2003, 206, 207). - BGH, 24.10.2023 - 4 StR 324/23
Verwerfung der Revision als unbegründet; Bewaffnetes Handeltreiben mit …
Der Senat kann über die Revision durch Beschluss gemäß § 349 Abs. 2 StPO entscheiden, denn in den weiteren Ausführungen des Generalbundesanwalts auch zur Unbegründetheit des Rechtsmittels ist hilfsweise der Antrag auf Verwerfung nach dieser Vorschrift enthalten (vgl. BGH, Beschluss vom 2. Mai 2023 - 3 StR 94/23;… Beschluss vom 1. Februar 2023 - 5 StR 408/22 Rn. 10; Beschluss vom 30. September 2021 - 2 StR 354/20 Rn. 3). - LG Frankfurt/Oder, 13.03.2025 - 22 Ks 4/24 Das ist bei einem bewusstlosen Opfer der Fall (vgl. BGH, NStZ-RR 2022, 341 BGH, NStZ 2000, 140), gleichgültig, ob der Täter selbst diesen Zustand herbeigeführt oder das Opfer in diesem Zustand vorgefunden und diesen ausgenutzt hat.
- BGH, 01.02.2023 - 5 StR 487/22
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- LG Stade, 03.07.2023 - 105 KLs 2/23
Schuldspruch wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit …
- OLG Rostock, 25.11.2024 - 1 Ss 94/23
Wiedererkennen einer Stimme, Urteilsgründe, Anforderungen
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