Rechtsprechung
| BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betäubungsmittel - Unerlaubter Handel - Verfall des Gewinns - Gewinnminderung - Verdrängung der unerlaubten Ausfuhr von Betäubungsmitteln durch den Tatbestand des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1988, 496
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
Wegen der Neufassung des Schuldspruchs im übrigen verweist der Senat auf die Entscheidungen BGHSt 23, 254; 27, 287, 289. Die weitergehende Revision ist zum Schuldspruch unbegründet im Sinne des § 349 Abs. 2 StPO. - BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
Zur Ermittlung des Gewinns sind von den Erlösen jedoch nicht nur die Einkaufspreise abzuziehen, sondern sämtliche gewinnmindernde Unkosten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1986 - 2 StR 85/86 - im Anschluß an BGHSt 28, 369 f.). - BGH, 21.02.1951 - 1 StR 5/51
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Ergänzung einer …
- BGH, 11.04.1986 - 2 StR 85/86
Gewinnabschöpfung eines durch eine rechtswidrige Tat erlangten Vermögensvorteils
Auszug aus BGH, 03.08.1988 - 2 StR 357/88
Zur Ermittlung des Gewinns sind von den Erlösen jedoch nicht nur die Einkaufspreise abzuziehen, sondern sämtliche gewinnmindernde Unkosten (vgl. BGH, Beschluß vom 11. April 1986 - 2 StR 85/86 - im Anschluß an BGHSt 28, 369 f.).
- BGH, 14.09.1989 - 4 StR 306/89
Verfall des einem Betäubungsmittelkurier ausgehändigten Kaufpreises
Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel bedeutet dies, daß der Betrag für verfallen zu erklären ist, der dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleibt (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] m.w.Nachw.; BGHR StGB § 73 Vorteil 1).Zu diesen Kosten gehören nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben dem für den Erwerb des Betäubungsmittels aufgewendeten Betrag, also dem Einkaufspreis, sämtliche sonstigen gewinnmindernden Aufwendungen wie z.B. Reise- und Versandkosten sowie entrichtete Steuern (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1 und die Rechtsprechungsnachweise bei Körner Betäubungsmittelgesetz 2. Aufl. § 33 Rdn. 18 ff.).
- BGH, 12.11.1991 - 1 StR 328/91
Reichweite der Anordnung des Verfalls
Die Strafkammer hat nicht übersehen, daß lediglich der Gewinn für verfallen erklärt werden darf (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78] sowie BGHR StGB § 73 Vorteil 1). - BGH, 17.07.1992 - 2 StR 5/92
Strafmilderung - Rückfall in Drogenabhängigkeit - Abhängigkeit von …
Beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel dürfen nach § 73 StGB in der hier anzuwendenden Fassung nur diejenigen Vermögensvorteile für verfallen erklärt werden, die dem Täter nach Abzug der ihm entstandenen Kosten verbleiben (vgl. BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 - Vorteil 1 und 3).
- BGH, 19.04.1989 - 2 StR 688/88
Voraussetzungen für die Mittäterschaft hinsichtlich des Tatbestandes der Einfuhr …
Dies könnte ein Verstoß gegen §§ 73 73 a StGB sein: Das Landgericht war gehalten (vgl. dazu BGHSt 28, 369 ff [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]), den gesamten Gewinn aus den einzelnen Rauschgiftgeschäften zu ermitteln (vgl. BGHR StGB § 73 Vorteil 1; BGH, Beschluß vom 3. August 1988 - 2 StR 357/88) und für verfallen zu erklären oder den Verfall des Wertersatzes anzuordnen. - BGH, 10.06.1998 - 3 StR 182/98
Zulässigkeit der Anordnung zum Verfall gemäß § 73 Strafgesetzbuch (StGB) …
Im übrigen hat es auch nicht bedacht, daß nach der Rechtsprechung bei § 73 StGB a.F. das sog. Nettoprinzip zu beachten war, wonach zur Ermittlung des unrechtmäßigen Gewinns von den erzielten Erlösen sämtliche gewinnmindernden Unkosten abzuziehen waren (vgl. BGHSt 31, 145; BGH NStZ 1988, 496). - BGH, 16.07.1991 - 4 StR 316/91
Voraussetzungen für die Maßnahme der Wertersatzeinziehung
Hierüber wird der Tatrichter erneut zu befinden haben, wobei allerdings zu beachten ist, daß nur der Gewinn, den der Angeklagte aus der rechtswidrigen Tat erlangt hat, für verfallen erklärt werden darf (BGHSt 28, 369 [BGH 28.03.1979 - 2 StR 700/78]; BGHR StGB § 73 Vorteil 1). - BGH, 15.05.1991 - 2 StR 514/90
Strafbarkeit wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln - Derjenige, der …
Das ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (BGH NStZ 1988, 496; BOHR StGB § 73 b Schätzung 1). - BGH, 23.06.1993 - 2 StR 302/93
Verdrängung des Tatbestandes der Ausfuhr von Betäubungsmitteln von dem des …
"Der Tatbestand der Ausfuhr wird bei der hier gegebenen Sachlage von dem des Handeltreibens verdrängt (BGH, Beschl. v. 3. August 1988 - 2 StR 357/88).
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