Rechtsprechung
| BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354; ; StPO § 354 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Revision - Rechtsfolgenausspruch - Schuldausspruch - Strafzumessung - Verfahrensverzögerung - Beschleunigungsgebot
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; StGB § 46 Abs. 2
Verfahrensverzögerung als Strafmilderungsgrund
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.05.1996 - 2 StR 119/96
Herabsetzung - Jugendstrafe - Beschleunigungsgebot - Revisionsverfahren - …
Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).
- BGH, 24.07.1991 - 5 StR 286/91
Strafzumessung: Strafmilderung infolge Verfahrensverzögerung
Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).
- BGH, 18.12.1998 - 2 StR 193/98
Verstoß gegen das Beschleunigungsgebot
Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).Die danach gebotene Herabsetzung der verhängten Freiheitsstrafen kann der Senat entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst vornehmen, weil jede weitere Verfahrensverzögerung unvertretbar wäre (BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11).
- BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des …
Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (…BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96). - BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94
Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht - …
Auszug aus BGH, 14.06.2000 - 2 StR 39/00
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung über die zulässigen Revisionen zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des landgerichtlichen Urteils in einer gegen Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (…BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 4, 8, 11; BGH NJW 1995, 1101; vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 1997 - 2 BvR 2173/96).
- BGH, 07.02.2001 - 5 StR 533/00
Strafmilderung wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung nach Erlaß des …
Der Senat hat jedoch bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen, daß das Verfahren nach Erlaß des tatrichterlichen Urteils in einer gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verstoßenden Weise verzögert worden ist (…vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 - Strafausspruch 4 und 8; BGH wistra 1998, 101; BGH, Beschlüsse vom 23. April 1998 -5 StR 95/98 - und vom 14. Juni 2000 - 2 StR 39/00 -).
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