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Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2006 - 2 StR 450/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10201
BGH, 08.11.2006 - 2 StR 450/06 (https://dejure.org/2006,10201)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2006 - 2 StR 450/06 (https://dejure.org/2006,10201)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2006 - 2 StR 450/06 (https://dejure.org/2006,10201)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 49 StGB; § 50 StGB
    Strafzumessung (allgemeine Milderungsgründe; vertypte Milderungsgründe)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 49; ; StGB § 49 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung; Erheblich eingeschränkte Steuerungsfähigkeit des Angeklagten bei der Tat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 50 § 224 Abs. 2
    Prüfung des minder schweren Falls bei Vorliegen eines vertypten Milderungsgrunds

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1992 - 5 StR 286/92

    Voraussetzungen für die Annahme eines minder schweren Falls oder eines besonders …

    Auszug aus BGH, 08.11.2006 - 2 StR 450/06
    Die Ausführungen lassen nicht erkennen, ob das Landgericht bedacht hat, dass beim Zusammentreffen allgemeiner Milderungsgründe und vertypter Milderungsgründe zunächst zu prüfen ist, ob die allgemeinen Milderungsgründe allein zur Annahme eines minder schweren Falls führen, da die vertypten Milderungsgründe dann für eine Strafrahmenmilderung nach § 49 StGB nicht verbraucht sind (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 11).
  • BGH, 09.06.2011 - 2 StR 143/11

    Erörterungsmangel hinsichtlich des Vorliegens eines minderschweren Falles beim …

    Die im Fall II.2.d) der Urteilsgründe bestimmte Einzelstrafe hält rechtlicher Überprüfung nicht stand, weil die Strafrahmenbestimmung in zweierlei Hinsicht rechtsfehlerhaft ist: Die Ausführungen lassen nicht erkennen, ob das Landgericht bedacht hat, dass beim Zusammentreffen allgemeiner und vertypter Milderungsgründe zunächst zu prüfen ist, ob die allgemeinen Milderungsgründe allein zur Annahme eines minderschweren Falls führen, da die vertypten Milderungsgründe dann für eine Strafrahmenmilderung nach § 49 StGB nicht verbraucht sind (ständige Rechtsprechung, vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 2006 - 2 StR 450/06;… BGHR StGB vor § 1/minderschwerer Fall Gesamtwürdigung, unvollständige 11).
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