Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1975 - 2 StR 464/75 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,3947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gebrauchsbereitschaft der Schusswaffe als Voraussetzung für eine Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.07.1975 - GSSt 1/75
Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 464/75
Da der Angeklagte nach alledem den Tatbestand der schweren räuberischen Erpressung nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB a.F. wie auch den nach § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB n.F. jeweils i.V. mit §§ 253, 255 StGB erfüllt hat, ist das neue Gesetz nicht das mildeste Gesetz im Sinne des § 2 Abs. 3 StGB n.F. (vgl. BGH, Beschluß des Großen Senats für Strafsachen vom 10. Juli 1975 - GSSt 1/75 -). - BGH, 23.09.1975 - 1 StR 436/75
Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tatmehrheit mit schwerem Raub - …
Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 464/75
Inzwischen hat auch der 1. Strafsenat in diesem Sinne entschieden (Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75). - BGH, 22.12.1971 - 2 StR 609/71
Mitsichführen von Waffen beim Raub - Schusswaffen als Waffen im nichttechnischen …
Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 464/75
Denn dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung, daß die Waffe gebrauchsbereit ist, der Täter bei einer Schußwaffe, die nicht als Hiebwaffe gebraucht werden soll, also auch Munition bei sich führt (vgl. BGHSt 24, 276; BGH NJW 1972, 731). - BGH, 25.01.1972 - 1 StR 142/71
Auszug aus BGH, 22.10.1975 - 2 StR 464/75
Denn dazu gehört nach ständiger Rechtsprechung, daß die Waffe gebrauchsbereit ist, der Täter bei einer Schußwaffe, die nicht als Hiebwaffe gebraucht werden soll, also auch Munition bei sich führt (vgl. BGHSt 24, 276; BGH NJW 1972, 731).
- BGH, 20.05.1981 - 2 StR 157/81
Schwere räuberische Erpressung - Mit-sich-Führen einer Scheinwaffe - …
Die Auffassung der Jugendkammer entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u.a. BGHSt 26, 167, 170; BGH NJV 1976, 248; BGH bei Holtz in MDR 1979, 281 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79]; BGH, Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 -, vom 26. November 1975 - 2 StR 505/74, vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75, vom 3. März 1976 - 3 StR 526/75 - und vom 7. Dezember 1977 - 2 StR 434/77 -). - BGH, 26.11.1975 - 2 StR 505/74
Ungeladene Gaspistole als Scheinwaffe - Volle Bierflasche als Waffe - Schlag mit …
Wie der erkennende Senat bereits in seinem Vorlagebeschluß vom 23. April 1975 dargelegt und inzwischen sowohl der 1. Strafsenat im Urteil vom 23. September 1975 - 1 StR 436/75 - als auch der erkennende Senat im Urteil vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 - entschieden haben, bedeutet das Bedrohen des Opfers mit einer nicht gebrauchsbereiten Waffe, auch einer Scheinwaffe, das Führen einer Waffe im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB 1975. - BGH, 07.12.1977 - 2 StR 434/77
Bedeutung der Unterscheidung zwischen Waffen im technischen und solchen im …
Diese Vorschrift legt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung dahin aus, daß ihren Tatbestand auch erfüllt, wer eine nicht gebrauchsbereite Waffe, auch eine bloße Scheinwaffe, in der a.a.O. vorausgesetzten Absicht bei sich führt (BGH NJW 1976, 248; Urteile vom 22. Oktober 1975 - 2 StR 464/75 -, vom 26. November 1975 - 2 StR 505/74 -, vom 21. Januar 1976 - 3 StR 26/75 - und vom 3. März 1976 - 3 StR 526/75), Das Urteil BGHSt 24, 339, auf das sich die Strafkammer für ihre gegenteilige Ansicht beruft, steht dieser Auslegung nicht entgegen.
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.