Rechtsprechung
| BGH, 03.01.2017 - 2 StR 467/16 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB; 260 Abs. 4 StPO
Schwerer Raub (Qualifikation durch Verwendung einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs); Urteilsgründe (Bezeichnung des besonders schweren Falls im Schuldspruch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 346 Abs. 1 StPO, § 345 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer Raub
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer Raub
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2018, 36
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.08.2012 - 2 StR 279/12
Schwerer Raub (minderschwerer Fall); Strafzumessung (gesetzlich vertypte …
Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 StR 467/16
Die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB war im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; Senat…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14, Rn. 8, juris; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 2 StR 54/12, StV 2013, 38; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8). - BGH, 15.05.2012 - 2 StR 54/12
Strafzumessung bei der Jugendstrafe (Heranwachsende; formelhafte Erwähnung des …
Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 StR 467/16
Die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB war im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; Senat…, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14, Rn. 8, juris; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 2 StR 54/12, StV 2013, 38; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8). - BGH, 08.07.2014 - 2 StR 144/14
Schwerer Raub (minderschwerer Fall)
Auszug aus BGH, 03.01.2017 - 2 StR 467/16
Die Verwirklichung des Qualifikationsmerkmals des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB war im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer Raub zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; Senat, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 2 StR 144/14, Rn. 8, juris; Beschluss vom 15. Mai 2012 - 2 StR 54/12, StV 2013, 38; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8).
- BGH, 29.03.2017 - 2 StR 78/17
Räuberischer Diebstahl (besonders schwerer Fall); Unterbringung in einer …
Da der Angeklagte - wie das Landgericht zutreffend angenommen hat (UA S. 14 f.) - neben dem Grundtatbestand des § 252 StGB auch die Voraussetzungen des § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB erfüllt hat, war die Verwirklichung dieses Qualifikationsmerkmals im Schuldspruch durch die Bezeichnung der Tat als besonders schwerer räuberischer Diebstahl zum Ausdruck zu bringen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 3. Januar 2017 - 2 StR 467/16 mwN; BGH, Beschluss vom 3. September 2009 - 3 StR 297/09, NStZ 2010, 101;… Meyer/Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 260 Rn. 25a).
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