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Rechtsprechung
   BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37788
BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13 (https://dejure.org/2013,37788)
BGH, Entscheidung vom 21.11.2013 - 2 StR 477/13 (https://dejure.org/2013,37788)
BGH, Entscheidung vom 21. November 2013 - 2 StR 477/13 (https://dejure.org/2013,37788)
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Volltextveröffentlichungen (12)

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  • HRR Strafrecht

    § 20 StGB; § 260 Abs. 4 Satz 1 StPO
    Rechtsfehlerhaft verneinte Aufhebung der Schuldfähigkeit des Angeklagten (krankhafte seelische Störung in Form einer schizoaffektiven Störung: ICD 10 F 25.0, wahnhafte Fixierung; Verminderung der Steuerungsfähigkeit); Tenorierung

  • lexetius.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 336
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 40/11

    Strafbarkeit wegen Amtsanmaßung und wegen unbefugten Tragens von inländischen …

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, sondern nur das Waffendelikt genau zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222).
  • BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
    Die Formulierung "wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz" ist nicht in die Urteilsformel aufzunehmen, sondern nur das Waffendelikt genau zu bezeichnen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 4 StR 40/11, NJW 2011, 1979, 1981; Beschluss vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 434/11, NStZ 2012, 221, 222).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 240/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit; …

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
    Da die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) rechtlich untrennbar auf der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit beruht, war auch sie aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 629/10).
  • BGH, 09.03.2011 - 2 StR 629/10

    Rechtsfehlerhafte Bejahung der Schuldfähigkeit im Tatzeitpunkt (tatsächlich …

    Auszug aus BGH, 21.11.2013 - 2 StR 477/13
    Da die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) rechtlich untrennbar auf der Beurteilung seiner Schuldfähigkeit beruht, war auch sie aufzuheben (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10; Senat, Beschluss vom 9. März 2011 - 2 StR 629/10).
  • LG Bonn, 26.05.2014 - 21 Ks 1/14
    Auf die vom Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hob der Bundesgerichtshof durch Beschluss vom 21.11.2013 (Az. 2 StR 477/13) das Urteil mit den Feststellungen auf, da das Landgericht eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten im Sinne von § 20 StGB nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen habe, und verwies die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts als Schwurgericht zurück.
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