Rechtsprechung
| BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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§ 52 StGB; § 53 StGB; § 184b StGB
Herstellen kinderpornographischer Schriften (alte Fassung: Verwendungsabsicht); Besitz kinderpornographischer Inhalte (Subsidiarität; Wiederaufleben nach Verjährung des Sichverschaffens kinderpornographischer Schriften nach altem Recht); Konkurrenzen (Tateinheit: ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 2 Abs 1 StGB, § 2 Abs 2 StGB, § 2 Abs 3 StGB, § 52 Abs 2 S 1 StGB, § 53 StGB
Herstellen und Besitz kinderpornographischer Schriften: Aufleben des subsidiären Besitztatbestandes bei verjährtem Sichverschaffens-Tatbestand; Konkurrenz - IWW
§ 184b Abs. 4 Satz 1 StGB, § ... 2 Abs. 2, 3 StGB, § 354a StPO, § 184b Abs. 3 Var. 3 StGB, § 184b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 184b StGB, § 265 Abs. 1 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 2 Abs. 1 bis 3, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 184b Abs. 3 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schuldspruch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Besitz kinderpornographischer Inhalte und mit Herstellen kinderpornographischer Schriften, wegen Herstellens kinderpornographischer Schriften und des Herstellens kinderpornographischer Inhalte in ...
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 29.04.2024 - 3 KLs 140 Js 40661/22
- BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2025, 172
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.06.2024 - 2 StR 101/24
Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Inhalte (Konkurrenzen: …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Dabei hat der Besitz als Auffangtatbestand nicht die Kraft, die einzelnen Herstellungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 2 StR 101/24, NStZ 2024, 669 Rn. 6 mwN).Rn. 11 c) § 265 Abs. 1 StPO steht der Änderung des Schuldspruchs wie aus der Beschlussformel ersichtlich nicht entgegen, weil sich der Angeklagte nicht anders als geschehen hätte verteidigen können (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juni 2024 - 2 StR 101/24, NStZ 2024, 669 Rn. 7 mwN).
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 461/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern (kinderpornographische Absicht: einer …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Denn der gegenüber der Tatmodalität des Sichverschaffens grundsätzlich subsidiäre Besitztatbestand lebt wieder auf, wenn - wie hier - der Verfolgbarkeit des Sichverschaffens das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegensteht (BGH, Urteil vom 27. März 2024 - 2 StR 461/23, Rn. 23). - BGH, 18.12.2019 - 3 StR 264/19
Besitz und Sich-Verschaffen kinderpornographischer Schriften (Konkurrenzen; …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Rn. 9 (1) Grundsätzlich stellt der gleichzeitige Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Inhalte nur eine Tat dar, selbst wenn sich die Inhalte auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174 mwN).
- BGH, 04.10.2022 - 2 StR 319/21
Verschlechterungsverbot (Konkurrenzkorrektur: höhere Einzelstrafen, Summe der …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Zwar gebietet das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe nicht überschritten wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15, …und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4). - BGH, 02.08.2023 - 5 StR 107/23
Änderung des Schuldspruchs durch das Revisionsgericht wegen fehlerhafter …
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Zwar gebietet das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 Satz 1 StPO) in einem solchen Fall nur, dass die Summe der bisherigen Einzelstrafen bei der Bemessung der für diese Tat neu festzusetzenden Strafe nicht überschritten wird (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Oktober 2022 - 2 StR 319/21, Rn. 15, und vom 2. August 2023 - 5 StR 107/23, Rn. 4). - BGH, 27.08.2024 - 2 StR 338/24
Verwerfung der Revision als unbegründet
Auszug aus BGH, 25.03.2025 - 2 StR 479/24
Zugleich führt die Aufhebung der im Fall 12 der Urteilsgründe verhängten Einsatzstrafe zum Wegfall der Gesamtstrafe (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 2 StR 338/24, Rn. 5).
- BGH, 29.06.2026 - 2 StR 120/26
Darstellen des gleichzeitigen Besitzes mehrerer kinderpornographischer und …
Rn. 7 aa) Grundsätzlich stellt der gleichzeitige Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Inhalte nur eine Tat dar, selbst wenn sich die Inhalte auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174, und vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 9; jew. mwN).Rn. 8 bb) In Fällen, in denen sich zum Beginn des Besitzes der nicht selbst hergestellten verbotenen Inhalte auch unter Ausschöpfung aller zu Gebote stehender Aufklärungsmöglichkeiten keine konkreten Feststellungen treffen lassen, neigt der Senat dazu, das Konkurrenzverhältnis unter Anwendung des Zweifelssatzes - zur Vermeidung jeder Beschwer - dahin aufzulösen, dass der Besitz weiterer verbotener Inhalte mit der letzten Herstellungstat (oder dem letzten Verschaffungsakt) in Tateinheit steht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2024 - 2 StR 101/24, NStZ 2024, 669 Rn. 7, und vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 10).
Denn der gegenüber der Tatmodalität des Sichverschaffens grundsätzlich subsidiäre Besitztatbestand lebt wieder auf, wenn - wie hier - der Verfolgbarkeit des Sichverschaffens das Verfahrenshindernis der Verjährung entgegensteht (BGH…, Urteil vom 27. März 2024 - 2 StR 461/23, Rn. 23; Beschluss vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 6).
- BGH, 05.05.2026 - 2 StR 379/25
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten u.a. wegen schweren …
Der gleichzeitige Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Inhalte stellt nur eine Tat dar, selbst wenn sich die Inhalte auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174, und vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 9; jew. mwN). - BGH, 29.06.2026 - 2 StR 460/25
Darstellen des gleichzeitigen Besitzes mehrerer kinderpornographischer und …
Rn. 3 a) Grundsätzlich stellt der gleichzeitige Besitz mehrerer kinder- und jugendpornographischer Inhalte nur eine Tat dar, selbst wenn sich die Inhalte auf verschiedenen Datenträgern befinden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2019 - 3 StR 264/19, NStZ-RR 2020, 172, 174, und vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 9; jew. mwN).Rn. 4 b) In Fällen, in denen sich zum Beginn des Besitzes der nicht selbst hergestellten verbotenen Inhalte auch unter Ausschöpfung aller zu Gebote stehender Aufklärungsmöglichkeiten keine konkreten Feststellungen treffen lassen, neigt der Senat dazu, das Konkurrenzverhältnis unter Anwendung des Zweifelssatzes - zur Vermeidung jeder Beschwer - dahin aufzulösen, dass der Besitz weiterer verbotener Inhalte mit der letzten Herstellungstat (oder dem letzten Verschaffungsakt) in Tateinheit steht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2024 - 2 StR 101/24, NStZ 2024, 669 Rn. 7, und vom 25. März 2025 - 2 StR 479/24, Rn. 10).
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