Rechtsprechung
| BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Art. 6 Abs. 1 EMRK; § 46 StGB
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensation auch bei nicht inhaftiertem Angeklagten: Verzögerung um drei Jahre und elf Monate) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 354 Abs. 1
Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verzögerung des Verfahrens - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Köln, 29.01.2025 - 103 KLs 14/20
- BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2026, 12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09
Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Die Urteilsgründe lassen besorgen, dass die Strafkammer den Maßstab für die Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung verfehlt hat, indem sie davon ausgegangen ist, es bedürfe "keiner weitergehenden Kompensation als derjenigen, dass die rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung festgestellt wird, wenn der Angeklagte während der Verfahrensverzögerung nicht inhaftiert und auch sonst keine besondere Belastung erkennbar ist (BGH, Beschluss vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09)".Der von der Strafkammer zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 5. August 2009 (1 StR 363/09) ist die von der Strafkammer zur Anwendung gebrachte abstrakte Betrachtung auch nicht zu entnehmen.
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundene Belastung des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung einzufließen hat und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146 f.;… vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, StV 2015, 557 Rn. 15, und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46 f.). - BGH, 25.11.2015 - 1 StR 79/15
Verständigung (zulässiger Gegenstand einer Verständigung: Höhe der Kompensation …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundene Belastung des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung einzufließen hat und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146 f.;… vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, StV 2015, 557 Rn. 15, und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46 f.).
- BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundene Belastung des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung einzufließen hat und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (…vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146 f.; vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, StV 2015, 557 Rn. 15, und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46 f.). - BGH, 24.01.2012 - 1 StR 551/11
Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Bei nicht inhaftierten Angeklagten kann es ausreichen, den Konventionsverstoß festzustellen und erforderlichenfalls die Dauer der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung nach § 46 StGB zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470 (bei Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Steuerstrafsachen); vom 27. Juli 2012 - 1 StR 218/12, NStZ 2012, 653, 654 (bei einer Verzögerung von sechs Monaten), …und vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, Rn. 7 (bei einer Verzögerung von dreizehn Monaten)). - BVerfG, 25.09.2012 - 2 BvR 2819/11
Rechtsstaatsprinzip; Beschleunigungsgrundsatz (Verfahrensverzögerung); …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Dabei ist im Auge zu behalten, dass die Verfahrensdauer als solche sowie die hiermit verbundene Belastung des Angeklagten bereits mildernd in die Strafzumessung einzufließen hat und es daher in diesem Punkt der Rechtsfolgenbestimmung nur noch um einen Ausgleich für die rechtsstaatswidrige Verursachung dieser Umstände geht (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 25. September 2012 - 2 BvR 2819/11, Rn. 4; BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146 f.;… vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15, StV 2015, 557 Rn. 15, und vom 25. November 2015 - 1 StR 79/15, BGHSt 61, 43, 46 f.). - BGH, 29.10.2008 - 2 StR 467/08
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Maß der Kompensation; Auswirkung der …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Vielmehr zeigt die dortige Bezugnahme auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Oktober 2008 (2 StR 467/07, NStZ 2009, 287), dass auch der 1. Strafsenat in seiner Entscheidung vom 5. August 2009 die erforderliche Einzelfallbetrachtung vorgenommen hat. - BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor); rechtsstaatswidrige …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Bei nicht inhaftierten Angeklagten kann es ausreichen, den Konventionsverstoß festzustellen und erforderlichenfalls die Dauer der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung nach § 46 StGB zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470 (bei Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Steuerstrafsachen); vom 27. Juli 2012 - 1 StR 218/12, NStZ 2012, 653, 654 (bei einer Verzögerung von sechs Monaten), und vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, Rn. 7 (bei einer Verzögerung von dreizehn Monaten)). - BGH, 27.07.2012 - 1 StR 218/12
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation durch bloße Feststellung; Recht …
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Bei nicht inhaftierten Angeklagten kann es ausreichen, den Konventionsverstoß festzustellen und erforderlichenfalls die Dauer der Verfahrensverzögerung bei der Strafzumessung nach § 46 StGB zu berücksichtigen (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470 (bei Verhängung einer Gesamtgeldstrafe in Steuerstrafsachen); vom 27. Juli 2012 - 1 StR 218/12, NStZ 2012, 653, 654 (bei einer Verzögerung von sechs Monaten), …und vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, Rn. 7 (bei einer Verzögerung von dreizehn Monaten)). - BGH, 03.11.2021 - 6 StR 448/21
Feststellung rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen
Auszug aus BGH, 21.10.2025 - 2 StR 481/25
Rn. 6 c) Um jegliche Benachteiligung der Angeklagten auszuschließen und um eine weitere Verzögerung des seit August 2019 mit Kenntnis der Angeklagten laufenden Verfahrens zu vermeiden, setzt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO fest, dass vier Monate Freiheitsstrafe von der gegen den Angeklagten E. verhängten Freiheitsstrafe und von der gegen den Angeklagten I. verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 2021 - 6 StR 448/21, Rn. 3).
- BGH, 12.03.2026 - 2 StR 700/25
Aufhebung des Urteils des LG u.a. im Einziehungsauspruch gegenüber Angeklagten L …
Rn. 9 aa) Nach ständiger Rechtsprechung lassen sich allgemeine Kriterien für die Festsetzung der Kompensation nicht aufstellen; entscheidend sind stets die Umstände des Einzelfalls wie der Umfang der staatlich zu verantwortenden Verzögerung, das Maß des Fehlverhaltens der Strafverfolgungsorgane sowie die Auswirkung all dessen auf den Angeklagten (BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 2 StR 481/25, NStZ-RR 2026, 12 Rn. 4). - BGH, 20.11.2025 - 2 StR 588/25
Berichtigung einer Kompensationsentscheidung (rechtsstaatswidrige …
Um jegliche Benachteiligung des Angeklagten auszuschließen und um eine weitere Verzögerung des spätestens auf die verantwortliche Vernehmung seines Abnehmers am 5. Mai 2020 eingeleiteten Verfahrens gegen den Angeklagten zu vermeiden, setzt der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO fest, dass weitere zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe als vollstreckt gelten (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Oktober 2025 - 2 StR 481/25, Rn. 6).
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