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Rechtsprechung
   BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,14767
BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12.04.2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
BGH, Entscheidung vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15 (https://dejure.org/2016,14767)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 54 Abs. 1 StGB
    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung psychischer Schäden beim Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 Abs 2 StGB, § 177 StGB
    Strafverfahren wegen sexueller Nötigung in mehreren Fällen: Strafzumessung bei psychischen Schäden des Tatopfers und langem Tatzeitraum

  • IWW

    § 46 Abs. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • rechtsportal.de

    Strafschärfende Berücksichtigung der Notwendigkeit psychologischer Unterstützung des Opfers zur Bewältigung des Geschehens infolge der Taten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sexuelle Nötigungen - und die psychologische Behandlung des Opfers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2016, 242
  • NStZ-RR 2016, 366
  • StV 2017, 35
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2014 - 2 StR 574/13

    Gesamtstrafenbildung (Berücksichtigung von psychischen Tatfolgen beim Opfer)

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 22.07.2014 - 2 StR 84/14

    Gesamtstrafenbildung (Strafzumessung: Berücksichtigung von psychischen Schäden …

    Auszug aus BGH, 12.04.2016 - 2 StR 483/15
    Sind sie dagegen unmittelbare Folge allein einzelner Taten, so können sie mit ihrem vollen Gewicht nur in diesen Fällen, nicht aber in gleicher Weise auch bei der Bemessung sämtlicher anderer Einzelstrafen in Ansatz gebracht werden (vgl. nur Senat, NStZ 2014, 701; NStZ-RR 2014, 340).
  • BGH, 26.04.2017 - 2 StR 580/16

    Sexuelle Nötigung (Erheblichkeit der sexuellen Handlung: erforderliche …

    Ist das Klima sexueller Übergriffigkeit Folge aller oder einiger Taten, so kann dieses dem Angeklagten nur im Rahmen der Gesamtstrafenbildung oder nur in diesen Fällen, für die es festgestellt wurde, angelastet werden (vgl. Senat, Urteil vom 9. Juli 2014 - 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701; Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).

    Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant ist und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung' des Täters zum Ausdruck kommt (Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23, mwN;… Fischer, StGB, 64. Aufl., § 46 Rn. 34a).

  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …

    Für das weitere Verfahren weist der Senat auf seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von psychischen Schäden bei einer Tatserie sexuellen Kindesmissbrauchs hin (vgl. Senat, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, NStZ-RR 2016, 242; Urteil vom 9. Juli 2014 ? 2 StR 574/13, NStZ 2014, 701 mwN).
  • BGH, 18.07.2023 - 2 StR 423/22

    Zuhälterei (Ausbeutung: Entziehung eines erheblichen Teils der Einnahmen, gesamte …

    Demgegenüber findet eine Würdigung der Gesamtheit der Taten erst auf der Ebene der Gesamtstrafenbildung statt, wobei hier im Grundsatz gilt, dass diejenigen einzelfallbezogenen Gesichtspunkte, die schon auf Ebene der Einzelstrafen verwertet wurden, nicht erneut berücksichtigt werden (vgl. BGH, Urteil vom 30. November 1971 - 1 StR 485/71, BGHSt 24, 268, 269; Senat, Beschlüsse vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Tatumstände 23 …und vom 4. März 2020 - 2 StR 352/19, juris Rn. 27).
  • BGH, 27.08.2024 - 5 StR 346/24

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung einer Tatserie bei jeder …

    Zwar hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, StV 2017, 35; dem folgend BGH, Beschluss vom 5. März 2024 - 6 StR 45/24; vgl. auch - anders gelagert - BGH, Beschluss vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14) in Abkehr von dieser ständigen Rechtsprechung und ohne deren Erwähnung vertreten, eine über einen langen Tatzeitraum reichende Tatserie dürfe bei der Bemessung der Einzelstrafe nur dann strafschärfend berücksichtigt werden, wenn sie von vorneherein geplant gewesen sei (…"Auch dass die Taten sich über einen langen Zeitraum erstreckten, durfte nicht bei der Strafrahmenwahl und der konkreten Zumessung der Einzelstrafen zu Ungunsten des Angeklagten berücksichtigt werden. Dass einer ersten oder zweiten Tat weitere nachgefolgt sind, ist regelmäßig für deren Unrechtsgehalt ohne strafzumessungsrelevante Bedeutung. Dies mag anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant sind und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung" des Täters zum Ausdruck kommt (vgl. Fischer, StGB, 63. Aufl., § 40 Rn. 34a)").
  • BGH, 05.03.2024 - 6 StR 45/24

    Versuchter schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Rücktritt vom Versuch …

    Zwar weist der Beschwerdeführer im rechtlichen Ausgangspunkt zutreffend darauf hin, dass der Zeitraum, über den sich seriell begangene Taten verteilen, grundsätzlich nicht bei jeder Einzeltat als strafschärfender Gesichtspunkt gewertet werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Mai 2015 - 2 StR 535/14; vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15).
  • BGH, 18.03.2025 - 6 StR 146/24

    Sexualdelikte; Beweiswürdigung (Aussage-gegen-Aussage-Konstellation: einziger …

    Sollte das Landgericht wiederum zu der Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten gelangen, wird es im Rahmen der Strafzumessung zu beachten haben, dass gegen die strafschärfende Berücksichtigung des Umstands, dass der Tathandlung im Fall 1 der Urteilsgründe nach über zwei Jahren weitere Taten zum Nachteil der Nebenklägerin folgten, rechtliche Bedenken bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15, Rn. 4; Urteil vom 19. Dezember 2002 - 3 StR 401/02, NStZ-RR 2003, 110, 111).
  • BayObLG, 30.07.2024 - 203 StRR 301/24

    Angeklagte, Strafausspruch, Feststellung, Generalstaatsanwaltschaft, …

    Dies kann anders sein, wenn von vornherein eine Mehrzahl von Taten geplant sind und darin die nach § 46 Abs. 2 StGB berücksichtigungsfähige "rechtsfeindliche Gesinnung" des Täters zum Ausdruck kommt, wobei eine strafschärfende Berücksichtigung später liegender Taten nicht zu einer Doppelbestrafung führen darf (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 2 StR 483/15 - juris Rn. 4; BGH, Beschluss vom 26. September 2001 - 2 StR 383/01-, juris).
  • OLG Köln, 26.10.2021 - 1 RVs 198/21
    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine weitere Strafbarkeit Hinweise auf den Unrechtsgehalt der früher begangenen Tat und die innere Einstellung des Täters zu ihr geben (BGH NStZ 1998, 404; BGH, Beschl. v. 12.04.2016 - 2 StR 483/15 - = NStZ-RR 2016, 242; SenE v. 02.08.2011 - III-1 RVs 92/11 - SenE v. 01.12.2017 - III-1 RVs 292/17 - SenE v. 20.07.2018 - III-1 RVs 154/18 - SenE v. 14.12.2018 - III-1 RVs 265/18 - SenE v. 08.10.2019 - III-1 RVs 187/19 -).
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