Rechtsprechung
| BGH, 24.09.1993 - 2 StR 493/93 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,7839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung eines Jugendlichen wegen schweren Raubes - Unerlaubter Erwerbs von Betäubungsmitteln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.05.1990 - 2 StR 64/90
Bemessung der Einheitsjugendstrafe; Einbeziehung einer Freiheitsstrafe
- BGH, 26.07.2018 - 3 StR 189/18
Rechtsfehlerhafter Strafausspruch im Jugendstrafrecht (einheitliche Rechtsfolge; …
Anderenfalls hätte die Jugendkammer gemäß § 105 Abs. 1, 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 JGG die Einbeziehung prüfen müssen; denn § 105 Abs. 2 JGG ist auch dann anzuwenden, wenn - wie hier - der Angeklagte die zuvor mit Freiheits- oder Geldstrafe geahndeten Straftaten als Erwachsener beging (vgl. BGH, Urteil vom 2. Mai 1990 - 2 StR 64/90, BGHSt 37, 34; Beschlüsse vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93, BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9;… vom 21. Dezember 2011 - 4 StR 596/11, juris Rn. 2). - BGH, 23.11.1993 - 5 StR 573/93
Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht bei der Strafbildung …
Rn. 2 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht die Möglichkeit, entsprechend § 32 Satz 1 i.V.m. § 105 JGG in eine einheitliche Jugendstrafe eine Verurteilung zu Freiheitsstrafe einzubeziehen, die wegen einer Tat ergangen ist, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (BGHSt 37, 34 mit Anm. Eisenberg JR 1990, 483 und Anm. Ostendorf NStZ 1991, 185; BGH, Beschluß vom 24. September 1993 - 2 StR 493/93 -). - BGH, 12.12.2001 - 4 StR 474/01
Gesamtstrafenbildung (Einbeziehung gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1 …
Obwohl der Angeklagte die dem Urteil des Amtsgerichts Greifswald zugrundeliegenden Straftaten als Erwachsener begangen hat, hätte das Urteil gemäß § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG in die nunmehrige Verurteilung einbezogen werden können (vgl. BGHSt 37, 34; 40, 1; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; BGH StV 1998, 345). - AG Rudolstadt, 13.08.2013 - 343 Js 33640/12
Jugendstrafrecht: Anwendung auf im Erwachsenenalter begangene Straftaten
§ 105 Abs. 2 JGG in Verbindung mit § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG ermöglicht auch die Einbeziehung eines Urteils wegen einer Tat, die der Angeklagte als Erwachsener begangen hat (BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9; BGH, StV 1998, 345; BGH, Beschl. v. 12.12.2001 - 4 StR 474/01), weshalb auch eine noch nicht vollstreckte Geldstrafe in eine später unter Anwendung des Jugendstrafrechts ergangene Verurteilung einbezogen werden kann (vgl. BGH, Beschl. v. 15.12.2000 - 5 StR 545/00). - BGH, 23.01.1997 - 5 StR 638/96
Aufhebung eines Strafausspruchs im Revisionsverfahren - Verhängung einer …
Wenngleich der Angeklagte diese Taten als Erwachsener begangen hat, hätte die Jugendkammer unter Berücksichtigung des vorgenannten Urteils in entsprechender Anwendung von § 32 JGG in Verbindung mit § 105 JGG zu einer einheitlichen Sanktion gelangen können (BGHSt 40, 1 [BGH 23.11.1993 - 5 StR 573/93]; 37, 34, 35; BGHR JGG § 31 Abs. 2 Einbeziehung 9).
dejure.org
Übersicht BGH
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.