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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11417
BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2008 - 2 StR 500/08 (https://dejure.org/2008,11417)
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  • HRR Strafrecht

    § 145a Abs. 1 StPO
    Schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten; Wirksamkeit einer Zustellung

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 144
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.10.1995 - 1 StR 474/95

    Keine wirksame Zustellung an einen Wahlverteidiger, der ohne das sich dessen …

    Auszug aus BGH, 03.12.2008 - 2 StR 500/08
    Das bloße Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung ohne schriftliche Erteilung der Vollmacht zu den Akten genügt nicht den Anforderungen an eine Zustellungsbevollmächtigung (vgl. BGHR StPO § 145a Vollmacht 1, Auftreten in der Hauptverhandlung).
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2015 - 2 (7) SsBs 467/15

    Bußgeldverfahren: Nachweis der rechtsgeschäftlichen Zustellungsvollmacht des …

    Die rechtsgeschäftliche Vollmacht kann allerdings nicht durch das bloße Tätigwerden des Verteidigers als solches angenommen werden (BGHSt 41, 303; BGH NStZ-RR 2009, 144).
  • OLG Köln, 04.01.2013 - 1 RBs 334/12

    Unwirksamkeit der Zustellung an den Verteidiger bei Fehlen der Vollmachtsurkunde

    (BGHSt 41, 303; BGH NStZ-RR 2009, 144).
  • KG, 15.06.2020 - 4 Ss 59/20

    Rechtsgeschäftliche Zustellungsvollmacht

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG];… Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3;… Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5;… Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO;… a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).

    Nach dem Erlöschen einer Vollmacht müssen - auch insoweit im Interesse der Rechtsklarheit - die gleichen Formerfordernisse gelten wie vor deren erstmaliger Vorlage beziehungsweise gerichtlich protokollierter Erteilung (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 144, 145;… OLG Stuttgart aaO;… Beulke aaO Rn. 7;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11); es bedarf mithin einer aktenkundigen, eine erneute Mandatierung ausweisenden Vollmachtsurkunde beziehungsweise (nochmals) einer mündlich erklärten und im Sitzungsprotokoll beurkundeten Bevollmächtigung des Verteidigers durch den Angeklagten (…vgl. OLG Hamm aaO;… OLG Stuttgart aaO).

  • BayObLG, 12.10.2026 - 206 StRR 275/26

    Revision, Fristversäumnis, Zustellungsvollmacht, Verteidiger, Empfangsbekenntnis, …

    Das bloße Auftreten in der Hauptverhandlung in Anwesenheit des Angeklagten genügt nicht (BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2008, 2 StR 500/08, NStZ-RR 2009, 144;… Karlsruher Kommentar [KK] zur StPO/Willnow, 9. Aufl. 2023, § 145a Rn. 1), ebenso wenig eine bloße anwaltliche Versicherung, bevollmächtigt zu sein (BGH, Beschluss vom 15. November 2021, 5 StR 90/21, BeckRS 2021, 36092).
  • OLG Celle, 30.08.2018 - 3 Ss OWi 157/18

    Zustellungsbevollmächtigung des Verteidigers nur bei ausdrücklicher Erklärung

    Das Auftreten in der Hauptverhandlung reicht hingegen nicht aus (BGH, Beschluss vom 03. Dezember 2008 - 2 StR 500/08 -, juris).
  • KG, 15.06.2020 - 161 Ss 55/20

    Strafverteidigung: Anforderungen an die - erneute - Strafprozessvollmacht nach …

    Ein nur konkludentes Verhalten, etwa das bei gleichzeitiger Anwesenheit des Angeklagten erfolgende Auftreten des Verteidigers in der Hauptverhandlung, erfüllt die Voraussetzungen des § 145a Abs. 1 StPO dagegen nicht (vgl. BGH NStZ-RR 2009, 144; BGHSt 41, 303, 304; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237; KG NStZ-RR 2016, 289 [zur Parallelvorschrift § 51 Abs. 3 Satz 1 OWiG];… Thomas/Kämpfer in Münchener Kommentar, StPO 1. Aufl., § 145a StPO Rn. 3;… Beulke in Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO 4. Aufl., § 145a Rn. 5;… Wohlers in Systematischer Kommentar, StPO 5. Aufl., § 145a Rn. 8;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO;… a. A.: Lüderssen in Löwe-Rosenberg aaO, § 145a StPO Rn. 4).

    Nach dem Erlöschen einer Vollmacht müssen - auch insoweit im Interesse der Rechtsklarheit - die gleichen Formerfordernisse gelten wie vor deren erstmaliger Vorlage beziehungsweise gerichtlich protokollierter Erteilung (vgl. OLG Hamm NStZ-RR 2009, 144, 145;… OLG Stuttgart aaO;… Beulke aaO Rn. 7;… Meyer-Goßner/Schmitt aaO Rn. 11); es bedarf mithin einer aktenkundigen, eine erneute Mandatierung ausweisenden Vollmachtsurkunde beziehungsweise (nochmals) einer mündlich erklärten und im Sitzungsprotokoll beurkundeten Bevollmächtigung des Verteidigers durch den Angeklagten (…vgl. OLG Hamm aaO;… OLG Stuttgart aaO).

  • BGH, 18.12.2018 - 3 StR 482/18

    Unzulässigkeit des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Das als Beschwerde bezeichnete Rechtsmittel ist als Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts gemäß § 346 Abs. 2 StPO auszulegen (vgl. BGH, NStZ-RR 2009, 144).
  • VerfGH Saarland, 09.09.2025 - Lv 3/25

    Rechtliches Gehör, faires Verfahren, willkürfreie Entscheidung, Strafbefehl, …

    Das hält sich, wie ausgeführt, im Rahmen der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH NStZ-RR 2009, 144; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1996, 237) und verletzt prozessuale Rechte als solches nicht.
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