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Rechtsprechung
   BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5031
BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
BGH, Entscheidung vom 13.02.2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
BGH, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 2 StR 509/08 (https://dejure.org/2009,5031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 63 StGB; § 21 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen: tatsächlich fehlende Einsicht nach § 21 StGB)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 20; ; StGB § 64; ; StGB § 72

  • Wolters Kluwer

    Konkretisierung des Zusammenhangs zwischen verminderter Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit; Voraussetzungen der Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 64; StGB § 72
    Konkretisierung des Zusammenhangs zwischen verminderter Einsichtsfähigkeit und Schuldfähigkeit; Voraussetzungen der Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 161
  • NStZ-RR 2009, 170
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2006 - 5 StR 215/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellungen der …

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Rn. 8 Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 25.09.2003 - 4 StR 316/03

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive …

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2006 - 2 StR 465/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Eine verminderte Einsichtsfähigkeit ist strafrechtlich indes erst dann von Bedeutung, wenn sie das Fehlen der Einsicht zur Folge hat (st. Rspr.; vgl. u. a. BGH NStZ-RR 2004, 38; 2007, 73, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 17.10.2007 - 2 StR 462/07

    Verminderte Schuldfähigkeit (Einsichtsfähigkeit; Steuerungsfähigkeit)

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Allein auf die Feststellung einer erheblich verminderten Einsichtsfähigkeit kann eine Unterbringung nach § 63 StGB deshalb nicht gestützt werden (vgl. u. a. Senat, Beschl. vom 17. Oktober 2007 - 2 StR 462/07 m.w.N.).
  • BGH, 30.07.2003 - 2 StR 215/03

    Verbotsirrtum; Einsichtsfähigkeit (verminderte, fehlende); Unterbringung in einem …

    Auszug aus BGH, 13.02.2009 - 2 StR 509/08
    Rn. 8 Solange die Verminderung der Einsichtsfähigkeit nicht das Fehlen der Einsicht ausgelöst und dadurch zu Straftaten geführt hat, ist auch die Sicherung der Allgemeinheit durch Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nicht veranlasst (vgl. u. a. BGH, Beschl. vom 12. Juli 2006 - 5 StR 215/06 m.w.N.; Senatsbeschl. vom 30. Juli 2003 - 2 StR 215/03).
  • BGH, 27.08.2010 - 2 StR 305/10

    Missbrauch von Ausweispapieren (Wahlfeststellung zur Unterschlagung; …

    Offenbar übersehen ist, dass die Feststellung "eingeschränkter Einsichtsfähigkeit" für die Anwendung der §§ 20, 21 StGB grundsätzlich ohne Bedeutung, jedenfalls aber problematisch und auch in Kombination mit der Möglichkeit einer gänzlichen Aufhebung der Unrechtseinsicht (nicht: der Fähigkeit hierzu) im einzelnen zu prüfen und zu erörtern ist (vgl. dazu BGHSt 34, 22, 25 ff.; 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170: Fischer, StGB, 57. Aufl., § 21 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 25.04.2013 - 5 StR 104/13

    Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit …

    Entsprechendes gilt bereits im Hinblick auf § 72 StGB für die Frage der Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2009 - 2 StR 509/08, NStZ-RR 2009, 170).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 137/10

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (missverständliche …

    Soweit das Landgericht zunächst ausgeführt hat, bei der Tat sei "die Einsichtsfähigkeit des Angeklagten ... gemäß § 21 StGB gemindert" gewesen (UA S. 16), wäre dies zwar nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlerhaft (vgl. BGHSt 40, 341, 349; 49, 347, 349; BGH NStZ 2006, 682 f.; BGH NStZ-RR 2008, 106; 2009, 170;… Fischer StGB 57. Aufl. § 21 Rdn. 3 m.w.N.); insoweit handelt es sich aber, wie sich aus den weiteren Ausführungen der Urteilsgründe ergibt, unzweifelhaft um ein Formulierungsversehen des Tatrichters, dessen Beweiswürdigung und Feststellungen sich ausdrücklich auf die (erhebliche) Verminderung der Steuerungsfähigkeit beziehen (UA S. 17).
  • OLG Braunschweig, 14.09.2010 - Ws 214/09

    Berufung im Strafverfahren: Rechtsmittelbeschränkung auf die Nichtanwendung einer …

    Rn. 10 Mit Beschluss vom 13. Februar 2009 (NStZ-RR 2009, 170 ff.) hat der Bundesgerichtshof eine Erklärung des Beschwerdeführers, er nehme die Unterbringung in einer Erziehungsanstalt gemäß § 64 StGB von der Revision aus, für unwirksam gehalten.
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