Rechtsprechung
| BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 44 StPO; § 33a StPO; Art. 103 Abs. 1 GG
Unzulässiger Wiedereinsetzungsantrag in den vorigen Stand (Beschluss nach § 349 Abs. 2 StPO); rechtliches Gehör (Nachverfahren) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des Nachverfahrens nach § 33 a Strafprozessordnung (StPO); Entscheidung des Senats des Bundesgerichtshofs (BGH); Nachholung des rechtlichen Gehörs; Übersehen zulässigen Verteidigungsvorbringens ; Verwertung von Tatsachen oder Beweisergebnissen; Fehlende ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 44 § 349 Abs. 2
Keine Wiedereinsetzung oder Aufhebung eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 StPO - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Lebenslang im Mordfall Fiszmann rechtskräftig
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.2002 - 4 StR 72/02
Zurückweisung eine Antrags des Angeklagten; Nachträgliche Gewährung rechtlichen …
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99
Auch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nicht möglich (vgl. u.a. BGH, Beschl. v. 20. Juni 2002 - 4 StR 72/02 m.w.N.). - BGH, 10.02.1988 - 3 StR 579/87
Unzulässigkeit einer Gegenvorstellung wegen Unaufhebbarkeit der angefochtenen …
Auszug aus BGH, 14.03.2003 - 2 StR 511/99
Ein nach § 349 Abs. 2 StPO ergangener Beschluß kann grundsätzlich weder aufgehoben noch abgeändert werden (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Beschluß 2).
- BGH, 12.08.2003 - 5 StR 476/02
Unzulässiger Antrag auf Abänderung eines rechtskräftigen Urteils; nachträgliche …
Der Senat hat weder Tatsachen oder Beweisergebnisse verwertet, zu denen der Verurteilte nicht gehört worden wäre, noch hat er bei seiner Entscheidung Vorbringen, das sachlich zu berücksichtigen gewesen wäre, übergangen (…vgl. BGHR StPO § 33a Satz 1 Anhörung 7; BGH, Beschl. vom 14. März 2003 - 2 StR 511/99 m. w. N.).
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