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Rechtsprechung
   BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,6456
BGH, 18.02.2015 - 2 StR 523/14 (https://dejure.org/2015,6456)
BGH, Entscheidung vom 18.02.2015 - 2 StR 523/14 (https://dejure.org/2015,6456)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 (https://dejure.org/2015,6456)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Verkannte rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (der Justiz zurechenbare Fehler)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Verfahrensverzögerung: Akte war "in Abraum” geraten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerungen - und die Ausreden eines Landgerichts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 97
  • StV 2015, 563
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …

    Allein der Umstand, dass sich die Angeklagten nicht in Haft befunden haben, rechtfertigt es nicht, eine Strafsache eine solch lange Zeit derart verzögert zu bearbeiten oder gar gänzlich unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015, 2 StR 523/14, Rn. 3).
  • BGH, 10.01.2017 - 3 StR 216/16

    Beruhen des Strafausspruchs auf der unvollständigen Mitteilung …

    Es ist auch mit Rücksicht darauf, dass sich der Angeklagte nicht 28 29 in Untersuchungshaft befand, nicht gerechtfertigt, dass die Sache nahezu zwei Jahre lang unbearbeitet geblieben ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14, StV 2015, 563).
  • LG Aachen, 11.03.2020 - 60 KLs 9/19

    Vergewaltigung; vorsätzliche Körperverletzung; Beleidigung; Freiheitsberaubung; …

    Damit ist es unter Berücksichtigung einer angemessenen Zeit zur Entscheidung über die Eröffnung, des nicht erheblichen Umfanges und der Schwierigkeit der Sache sowie des auch in dem vorliegenden Verfahren im besonderen Maße geltenden Beschleunigungsgrundsatzes in der Zeit vom 16.10.2017 bis zum 31.08.2019 zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2015 - 2 StR 523/14, juris Rn. 3).

    Rn. 298 Im Hinblick auf den Umfang der festgestellten rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung sowie unter Berücksichtigung des Umstandes, dass gegen den Angeklagten ein - wenn auch außer Vollzug gesetzter - Haftbefehl ergangen ist, ist im Sinne der Vollstreckungslösung in analoger Anwendung des § 51 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 StGB eine Kompensation vorzunehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 18.03.2015 - 2 StR 523/14, juris Rn. 3).

  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 132/20

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3).
  • BGH, 22.07.2020 - 1 StR 115/20

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung

    Der Umstand, dass sich der Angeklagte zu dieser Zeit nicht in Haft befunden hat, rechtfertigt es nicht, eine beim Landgericht anhängige Strafsache eine solch lange Zeit - zwei Jahre und fünf Monate - unbearbeitet zu lassen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Februar 2015 - 2 StR 523/14 Rn. 3).
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