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Weitere Entscheidung unten: BGH, 16.12.2005

Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2006 - 2 StR 528/05 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9271
BGH, 15.02.2006 - 2 StR 528/05 (1) (https://dejure.org/2006,9271)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2006 - 2 StR 528/05 (1) (https://dejure.org/2006,9271)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2006 - 2 StR 528/05 (1) (https://dejure.org/2006,9271)
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  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • HRR Strafrecht

    § 356a StPO
    Anhörungsrüge (rechtliches Gehör; Gelegenheit zur Stellungnahme)

  • openjur.de

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.05.2005 - 3 StR 39/05

    Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs; Recht auf Verfahrensbeschleunigung

    Auszug aus BGH, 15.02.2006 - 2 StR 528/05
    Rn. 5 Der Senat war nicht verpflichtet, den Verurteilten darauf hinzuweisen, dass er im Ergebnis dem Antrag des Generalbundesanwalts folgen wolle (vgl. hierzu auch BGH, Beschl. vom 17. Mai 2005 - 3 StR 39/05).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2005 - 2 StR 528/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8801
BGH, 16.12.2005 - 2 StR 528/05 (https://dejure.org/2005,8801)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2005 - 2 StR 528/05 (https://dejure.org/2005,8801)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2005 - 2 StR 528/05 (https://dejure.org/2005,8801)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 12.10.1977 - 2 StR 410/77

    Fassung des Urteilstenors - Anrechnung der Untersuchungshaft - Strafaussetzung …

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - 2 StR 528/05
    Rn. 4 3. Der Senat hat zur Klarstellung den Schuldspruch insgesamt neu gefasst und auch das Wort "gewerbsmäßiger" entfallen lassen, weil Regelbeispiele nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 255/05).
  • BGH, 12.10.2005 - 1 StR 255/05

    Tenorierung (keine Aufnahme von Regelbeispielen und der mittäterschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 16.12.2005 - 2 StR 528/05
    Rn. 4 3. Der Senat hat zur Klarstellung den Schuldspruch insgesamt neu gefasst und auch das Wort "gewerbsmäßiger" entfallen lassen, weil Regelbeispiele nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u.a. BGHSt 27, 287, 289; BGH, Beschl. vom 12. Oktober 2005 - 1 StR 255/05).
  • BGH, 21.03.2007 - 2 StR 598/06

    Verfall (Urteilsgründe; Darlegung)

    Rn. 3 1. Der Senat hat den Schuldspruch neu gefasst und das Wort "gewerbsmäßigen" entfallen lassen, weil Regelbeispiele nicht in die Urteilsformel aufgenommen werden (vgl. u. a. Senatsbeschluss vom 16. Dezember 2005 - 2 StR 528/05).
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