Rechtsprechung
| BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Art. 103 Abs. 1 GG; § 356a Satz 2 StPO
Rechtliches Gehör im Revisionsrechtzug; Anhörungsrüge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356 a Satz 2; ; StPO § 465 Abs. 1
- Wolters Kluwer
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Verletzung des Anspruchs der Beteiligten auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise; Ersichtlichkeit der maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des ...
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Begründung des Verwerfungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.03.2007 - 2 StR 530/06
- BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06 (1)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2010, 193
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01
Effektiver Rechtsschutz; Anforderungen an die Revisionsbegründung im …
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Verfassungsrechtliche Gründe erfordern auch nicht eine ausführliche Begründung des Verwerfungsbeschlusses (vgl. BVerfG NStZ 2002, 487). - BGH, 13.02.2007 - 3 StR 425/06
Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Entscheidung im Beschlusswege; …
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rn. 6 Den Anträgen der Verurteilten, ihnen die zur Entscheidung berufenen Richter vorab namhaft zu machen, den Berichterstatter bekannt zu geben, sowie den senatsinternen Geschäftsverteilungsplan mitzuteilen, war nicht nachzukommen (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - 3 StR 425/06). - BGH, 04.06.2002 - 3 StR 146/02
Gewährung rechtlichen Gehörs im Beschlussverfahren nach § 349 Abs. 2 StPO, wenn …
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Das Revisionsgericht ist in der Regel auch nicht verpflichtet, einen nach der Antragstellung des Generalbundesanwalts eingereichten Begründungsschriftsatz des Beschwerdeführers der Staatsanwaltschaft erneut zur Stellungnahme zuzuleiten (vgl. BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7 m.w.N.).
- BGH, 31.07.2006 - 1 StR 240/06
Anhörungsrüge; rechtliches Gehör (Grenzen der Begründungspflicht)
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rn. 7 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 08.03.2006 - 2 StR 387/91
Gegenvorstellung; Anhörungsrüge (Kostenentscheidung)
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Rn. 7 Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. Senatsbeschluss vom 8. März 2006 - 2 StR 387/91 und BGH, Beschluss vom 31. Juli 2006 - 1 StR 240/06). - BGH, 20.02.2004 - 2 StR 116/03
Ablehnung eines Antrags auf nachträgliche Begründung eines …
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Soweit das Revisionsgericht dem Verwerfungsantrag nur im Ergebnis und nicht in der Begründung folgt, entspricht es allgemeiner Übung der Senate, der üblichen allgemeinen Bezugnahme auf § 349 Abs. 2 StPO Zusätze zur Begründung der eigenen Rechtsauffassung beizufügen (vgl. Senatsbeschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03). - BGH, 24.10.2006 - 4 StR 118/06
Anhörungsrüge
Auszug aus BGH, 09.05.2007 - 2 StR 530/06
Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 2006 - 4 StR 118/06).
- BGH, 14.04.2011 - 3 StR 36/11
Unbegründete Anhörungsrüge; kein Anspruch auf Revisionshauptverhandlung
Entgegen der Auffassung des Verurteilten bestand insbesondere keine Pflicht, die angegriffene Senatsentscheidung weiter zu begründen (BVerfG, Beschlüsse vom 22. Januar 1982 - 2 BvR 1506/81, NJW 1982, 925; vom 10. Oktober 2001 - 2 BvR 1620/01, NJW 2002, 814; vom 23. August 2005 - 2 BvR 1066/05, NJW 2006, 136; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5;… Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). - BGH, 10.08.2010 - 3 StR 229/10
Unbegründete Anhörungsrüge (Beschlussverwerfung; hinreichendes Eingehen auf das …
Die maßgeblichen Gründe für die Zurückweisung des Rechtsmittels ergeben sich aus den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils und der Stellungnahme des Generalbundesanwalts mit dem Verwerfungsantrag (BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 Rn. 5;… Beschluss vom 4. Juni 2002 - 3 StR 146/02, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 7). - BGH, 23.02.2012 - 4 StR 422/11
Unbegründete Anhörungsrüge
Das nunmehr beim Senat eingegangene Gesuch, das allein auf die Namhaftmachung der an diesem Beschluss beteiligten Richter gerichtet ist, gibt keinen Anlass, mit der Entscheidung über die Anhörungsrüge zuzuwarten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 2 BvR 746/07; BGH, Beschluss vom 9. Mai 2002 - 2 StR 530/06, wistra 2007, 319). - KG, 08.07.2008 - 3 Ws (B) 48/08
Anhörungsrüge: Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Rücksetzung des …
Die Kostenentscheidung folgt aus § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. analoger Anwendung von § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 2 StR 530/06 - bei juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 1. März 2007 - 2 Ss OWi 524/06 - bei juris; OLG Köln NStZ 2006, 181).
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