Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- HRR Strafrecht
§ 346 Abs. 1 StPO
Verwerfungskompetenz des Landgerichts bei eingelegter Revision - Judicialis
StPO § 346 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 1; ; StPO § 346 Abs. 2 Satz 1; ; StPO § 302 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision - Befugnis des Landgerichts - Rechtsmittelverzicht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 217
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.04.1988 - 3 StR 150/88
Rücknahme eines rechtswirksamen Verzichts auf die Einlegung der Revision
Auszug aus BGH, 24.11.1999 - 2 StR 534/99
Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa -wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH, Beschl. v. 27. April 1988 - 3 StR 150/88;… Kleinknecht/Meyer-Goßner. StPO 44. Aufl. § 346 Rdn 2).
- BGH, 12.01.2005 - 2 StR 529/04
Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig
Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 217;… Meyer-Goßner, StPO 47. Aufl. § 346 Rdn. 2 jew. m.w.N.). - BGH, 05.10.2006 - 4 StR 375/06
Kompetenz zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Revision; wirksamer …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft (vgl. BGH NStZ 2000, 217; NStZ-RR 2005, 150; BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 17/05;… vgl. auch Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 346 Rdn. 2 m.w.N.). - BGH, 18.06.2003 - 5 StR 255/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BGH, 11.09.2003 - 1 StR 289/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.). - BGH, 11.05.2006 - 1 StR 175/06
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; unzulässige Revision (Entscheidung durch das …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; BGH NStZ-RR 2001, 265 m.w.N.). - BGH, 28.06.2005 - 1 StR 177/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (unzulässige Willensbeeinflussung); mangelnde …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Formund Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa - wie hier - die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht zwar fristgerecht eingelegt worden ist, aber nicht formgerecht begründet wurde (§ 345 Abs. 2 StPO; vgl. BGH NStZ 1999, 526; 2000, 217; BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 2001 - 4 StR 149/01 - und vom 14. Januar 2005 - 2 StR 512/04). - BGH, 14.01.2005 - 2 StR 512/04
Zuständigkeit zur Verwerfung der Revision als unzulässig
Das gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- oder Fristeinhaltung zusammentrifft, also etwa die Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht verspätet eingelegt worden ist (vgl. BGH NStZ 2000, 217). - BGH, 14.05.2002 - 1 StR 143/02
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
Rn. 5 Es kommt deshalb nicht mehr darauf an, dass das Rechtsmittel auch deshalb unzulässig ist, weil der Angeklagte die Revision erst nach Ablauf der Wochenfrist des § 341 Abs. 1 StPO am 23. Oktober 2001, somit verspätet, eingelegt hat (Band IV Bl. 637 / zu 637 d.A.) und innerhalb der Monatsfrist des § 345 Abs. 1 StPO keine der Form des § 345 Abs. 2 StPO genügende Revisionsbegründung abgegeben hat (zur Zuständigkeit des Revisionsgerichts beim Zusammentreffen von Rechtsmittelverzicht und Mängeln der Form - oder Fristeinhaltung vgl. BGH NStZ 2000, 217 f.).". - BGH, 17.07.2007 - 1 StR 271/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Entscheidungskompetenz des Revisionsgerichts bei …
Dies gilt auch dann, wenn ein solcher Grund mit Mängeln der Form- und Fristeinhaltung zusammentrifft, also wenn - wie hier - die Revision verspätet eingelegt worden ist (BGH NStZ 2000, 217; bei Becker NStZ-RR 2001, 265; Beschl. vom 11. Mai 2006 - 1 StR 175/06 m.w.N.). - BGH, 21.12.2000 - 3 StR 500/00
Verwerfung der Revision als unbegründet (wirksamer Rechtsmittelverzicht)
- BGH, 05.10.2004 - 1 StR 223/04
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Prüfungskompetenz des Tatgerichts hinsichtlich …
- BGH, 13.06.2001 - 5 StR 177/01
Wirksamer Rechtsmittelverzicht; Beweis von Erklärungen, die nicht von der …
- BGH, 02.05.2007 - 1 StR 180/07
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Entscheidungskompetenz allein des …
- BGH, 15.03.2005 - 4 StR 17/05
Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Verwerfungskompetenz des Tatgerichts)
- BGH, 19.02.2003 - 2 StR 38/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BGH, 11.09.2002 - 2 StR 301/02
Zulässigkeit der Revision (Zuständigkeit des Tatgerichts; Rechtsmittelverzicht)
- BGH, 08.11.2000 - 2 StR 426/00
Verwerfung der Revision als unzulässig; Umfang der Verwerfungskompetenz des …
- BGH, 11.06.2024 - 3 StR 162/24
Antrag auf Entscheidung des Revisionsgerichts
- BGH, 17.06.2020 - 2 StR 161/20
Verspätete oder formwidrige Einlegung der Revision (Verwerfungsbefugnis des …
- BGH, 07.05.2003 - 2 StR 120/03
Wirksamer Rechtsmittelverzicht
- BayObLG, 31.07.2000 - 3 ObOWi 73/00
Die Rechtsbeschwerdebegründungefrist bei frühzeitiger Verwerfung der Beschwerde
- BayObLG, 15.11.2000 - 3 ObOWi 108/00
Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde
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