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Rechtsprechung
   BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,12633
BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24 (https://dejure.org/2025,12633)
BGH, Entscheidung vom 09.04.2025 - 2 StR 539/24 (https://dejure.org/2025,12633)
BGH, Entscheidung vom 09. April 2025 - 2 StR 539/24 (https://dejure.org/2025,12633)
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Volltextveröffentlichungen (9)

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  • HRR Strafrecht

    § 18 Abs. 2 JGG
    Jugendstrafe (Strafzumessung: Erziehungsgedanke, Heranwachsende, besonders schwere Tat)

  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2026, 54
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.02.2022 - 2 StR 295/21

    Revision (beschränkte Revisibilität der Verhängung von Jugendstrafen: beachtliche …

    Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24
    War der Täter - wie die Angeklagten hier - zur Tatzeit gerade noch Heranwachsender, ist er im Urteilszeitpunkt bereits Erwachsener und gebietet bei - wie hier - besonders schweren Taten der Strafzweck des gerechten Schuldausgleichs die Verhängung einer Jugendstrafe ohne Rücksicht auf eine fortbestehende Erziehungsbedürftigkeit (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2022 - 2 StR 295/21, Rn. 30 f.), kann die Höhe der Jugendstrafe nicht "vorrangig nach erzieherischen Gesichtspunkten" bemessen werden.
  • BGH, 30.07.2015 - 4 StR 561/14

    Revision des Nebenklägers (Umfang der revisionsgerichtlichen Überprüfung); …

    Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24
    Rn. 10 Die umfassende Nachprüfung des Urteils im Umfang seiner Anfechtung (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2015 - 4 StR 561/14, BGHR StPO § 400 Abs. 1 Prüfungsumfang 5 Rn. 19) hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben (§ 301 StPO).
  • BGH, 06.06.2023 - 2 StR 78/23

    Jugendstrafe (Bemessung: Erziehungsgedanke, vorrangige Berücksichtigung, …

    Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24
    Insbesondere bei besonders gravierenden Straftaten tritt das Erfordernis des gerechten Schuldausgleichs immer mehr in den Vordergrund (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2023 - 2 StR 78/23, NStZ 2024, 113 Rn. 5).
  • BGH, 15.03.2005 - 4 StR 67/05

    Anwendung von Jugendstrafrecht oder allgemeinem Strafrecht; innerprozessuale …

    Auszug aus BGH, 09.04.2025 - 2 StR 539/24
    Rn. 11 Der Senat weist darauf hin, dass das neu zur Entscheidung berufene Tatgericht unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG zu treffen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 21).
  • BGH, 23.04.2026 - 2 StR 92/26

    Voraussetzung der Anordnung einer isolierten Sperre

    Das neue Tatgericht wird dabei unabhängig von der Bewertung des ersten Urteils eine neue Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG zu treffen haben (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2025 - 2 StR 539/24, NStZ 2026, 54, 55 Rn. 11;… Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, BGHR StPO § 353 Abs. 2 Teilrechtskraft 21).
  • BGH, 02.07.2025 - 2 StR 597/24

    Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende (positive Prognose: …

    Rn. 8 Hingegen ist die Beschränkung im Hinblick auf die Anordnungen des Landgerichts, die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung nach § 106 Abs. 3 JGG vorzubehalten und die Strafe nach § 106 Abs. 5 Satz 1 JGG zu vollziehen, unwirksam, weil deren Anwendung eine Entscheidung über die Straffrage des § 105 JGG erfordert; eine solche Entscheidung wäre aber mit der (erstrebten) Aufhebung der Einzelstrafe im Fall II. 1. der Urteilsgründe (erneut) veranlasst (vgl. BGH, Urteil vom 9. April 2025 - 2 StR 539/24, Rn. 11;… Beschluss vom 15. März 2005 - 4 StR 67/05, aaO).
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