Rechtsprechung
| BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 261 StPO; § 63 StGB
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit); Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 261 StPO, § 63 StGB, §§ 242 Abs. 1, 252, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 21 StGB
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung im Hinblick auf die Tätervorstellung beim Einsatz eines Messers bei einem räuberischen Diebstahl
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 63 ; StPO § 261
Beweiswürdigung im Hinblick auf die Tätervorstellung beim Einsatz eines Messers bei einem räuberischen Diebstahl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - wegen fehlender Kritikfähigkeit
Verfahrensgang
- BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15
- LG Aachen, 20.02.2017 - 66 KLs 10/16
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
- LG Aachen, 25.07.2018 - 68 KLs 9/18
- BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.10.2014 - 2 StR 92/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit; …
Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15
Dies ist in sachlich-rechtlicher Hinsicht der Fall, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2014 - 2 StR 92/14 -, juris, Rn. 8;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. Aufl., § 337 Rn. 26 ff.;… Gericke, in: KK-StPO, 7. Aufl., § 337 Rn. 29, jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 26.03.2015 - 2 StR 37/15
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 17.03.2016 - 2 StR 544/15
Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB darf nur angeordnet werden, wenn zweifelsfrei feststeht, dass der Unterzubringende bei der Begehung der Anlasstaten aufgrund eines psychischen Defekts schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war und die Tatbegehung hierauf beruht (vgl. BGH, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 StR 37/15 -, juris Rn. 4 m. w. Nachw.).
- BGH, 07.03.2018 - 2 StR 353/17
Rücktritt (Rücktrittshorizont: Definition, Anforderungen an die Feststellungen; …
Nach Aufhebung dieses Urteils und Zurückverweisung der Sache durch Senatsbeschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hat das Landgericht den Angeklagten nunmehr wegen Diebstahls in Tateinheit mit Nötigung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. - BGH, 05.02.2019 - 2 StR 505/18
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen, verminderte Schuldfähigkeit …
Mit Beschluss vom 17. März 2016 (2 StR 544/15) hatte der Senat dieses Urteil mit den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
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